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Historisch |
Verhängnisvoller Tweet |
11.02.2022 22:45:00
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Streit um Delisting-Ankündigung: Tesla-Chef Elon Musk bleibt bei seinem Standpunkt

Der Tweet, in dem er ankündigte, Tesla von der Börse nehmen zu wollen, bereitet Elon Musk auch heute - mehr als drei Jahre später - immer noch Ärger. Doch auch wenn sowohl die SEC als auch zahlreiche Anleger dies anders sehen, der Tesla-CEO bleibt dabei, dass er das Delisting ernsthaft geplant und die Finanzierung als gesichert betrachtet hatte.
• Sammelklage geschädigter Anleger
• Musk beteuert, die Wahrheit gesagt zu haben
Elon Musk hat eine grosse Fan-Gemeinde. Seine Bewunderer verehren ihn als Visionär und freuen sich sehr darüber, dass er über soziale Netzwerke den Kontakt sucht und sich mit ihnen manchmal spasshaft, manchmal ernsthaft austauscht. Doch ausgerechnet wegen eines seiner Tweets geriet Musk ins Visier der Börsenaufsicht SEC und der Gerichte.
Ein folgenschwerer Tweet
Selten sorgte ein Tweet in der Börsenwelt derart für Aufsehen wie Elon Musks kursbewegende Ankündigung eines vermeintlichen Delisting von Tesla im August 2018. Die Finanzierung sei gesichert, versicherte der schillernde Milliardär damals sogar.
Am considering taking Tesla private at $420. Funding secured.
- Elon Musk (@elonmusk) 7. August 2018
Investor support is confirmed. Only reason why this is not certain is that it’s contingent on a shareholder vote. https://t.co/bIH4Td5fED
- Elon Musk (@elonmusk) 7. August 2018
Jedoch kam die US-Börsenaufsicht nach einer Untersuchung zu dem Schluss, dass Musk keine festen Finanzierungszusagen gehabt habe und das Vorhaben deshalb scheiterte. Nach einem juristischen Hickhack einigte man sich schliesslich auf den Vergleich, dass Musk nur seinen Chairman-Posten räumen musste, aber weiterhin CEO des Elektroautobauers bleiben durfte. Zuvor hatte er beide Ämter inne. Zudem mussten sowohl der Tesla-Konzern als auch Elon Musk jeweils eine Strafe in Höhe von 20 Millionen Dollar zahlen. Ausserdem machte die SEC zusätzlich noch zur Auflage, dass Musk stärker kontrolliert wird - unter anderem müssen seine Tweets, die Kursbewegungen auslösen können, erst von einem Tesla-Anwalt freigegeben werden.
Verärgerte Investoren
Für Elon Musk ist der Ärger damit aber nicht vom Tisch, denn neben der SEC hat er auch zahlreiche Investoren sehr verärgert. Da sind zum einen Shortseller, die auf fallende Kurse gesetzt hatten und kalt erwischt wurden, als der Tesla-Kurs infolge von Musks Tweet zeitweise um bis zu 13 Prozent in die Höhe schoss. Zum anderen sind da aber auch Anleger, die aufgrund seiner Ankündigung Tesla-Aktien kauften, in der Hoffnung, von dem anstehenden Delisting profitieren zu können. Auch sie erlitten Verluste, als aus dem Vorhaben nichts wurde und der Kurs deshalb im weiteren Verlauf nachgab.
Musk: Habe die Wahrheit gesagt
Derzeit sieht sich Musk deshalb mit einer Sammelklage verärgerter Investoren konfrontiert. Den Vorwurf, dass seine Ankündigung wissentlich falsch gewesen sei, streitet er jedoch vehement ab. "Elon Musks Tweet vom 7. August 2018, in dem er die Öffentlichkeit darüber informierte, dass er erwäge, Tesla von der Börse zu nehmen entsprach der vollen Wahrheit", erklärte laut "Bloomberg" sein Anwalt gegenüber dem Gericht in San Francisco im Bundesstaat Kalifornien. Und weiter: "Mr. Musk erwog, Tesla bei einem Aktienkurs von 420 Dollar zu privatisieren. Die Finanzierung dafür war gesichert. Es gab die Unterstützung von Investorenseite."
Dem gegenüber behaupten die Kläger, die aufgrund der von Musk verursachten Kursschwankungen Verluste erlitten hatten, dass Musk in seinem Tweet falsche Aussagen gemacht habe. So habe sich Musk zwar mit Vertretern des Saudi-arabischen Public Investment Fund (PIF) getroffen, jedoch sei hierbei weder der Preis noch die Struktur einer Privatisierung besprochen worden. Ausserdem habe Musk geplant, die Gespräche mit dem PIF abzubrechen.
Diese Beschuldigungen weist Musk jedoch von sich: "Mr. Musk war zum Zeitpunkt seines Tweets nicht nur fest davon überzeugt, dass die Finanzierung steht, sie war [basierend auf den Gesprächen von Elon Musk mit dem PIF] auch tatsächlich gesichert", liess er über seinen Anwalt verlauten.
Redaktion finanzen.ch
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