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EQS-News: thyssenkrupp AG
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
thyssenkrupp AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.01.2026 in Bochum mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäss §121 AktG
18.12.2025 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäss §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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thyssenkrupp AG
Duisburg und Essen
- ISIN DE0007500001 -
Eindeutige Kennung: 20071519-84c3-444c-a02e-dfa98622296f
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden Sie ein zur 27. ordentlichen Hauptversammlung der thyssenkrupp AG mit dem Sitz in Duisburg und Essen. Die Hauptversammlung findet am Freitag, dem 30. Januar 2026, 10:00 Uhr (mitteleuropäische Zeit - MEZ) im RuhrCongress, Stadionring 20, 44791 Bochum, statt.
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der thyssenkrupp AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2025, des zusammengefassten Lageberichts der thyssenkrupp AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2024/2025, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a und 315a Handelsgesetzbuch
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht bereits gebilligt und den Jahres- und Konzernabschluss damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung. Jahresabschluss, Konzernabschluss und zusammengefasster Lagebericht, Bericht des Aufsichtsrats und Bericht des Vorstands mit den Erläuterungen übernahmerechtlicher Angaben sind der Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es nach dem Aktiengesetz zu Tagesordnungspunkt 1 einer Beschlussfassung bedarf. Diese Unterlagen können im Internet unter
https://www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung/
eingesehen werden.
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| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der thyssenkrupp AG für das Geschäftsjahr 2024/2025 in Höhe von 406.038.075,40 € wie folgt zu verwenden:
| Ausschüttung einer Dividende von 0,15 € je dividendenberechtigter Stückaktie: |
93.379.761,15 € |
| Einstellung in die Gewinnrücklagen: |
312.658.314,25 € |
Die Dividende ist am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag zur Zahlung fällig. Die Auszahlung ist daher für Mittwoch, den 4. Februar 2026, vorgesehen.
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| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2024/2025 amtierenden, nachfolgend genannten Mitglieder des Vorstands für ihre jeweilige Amtszeit in diesem Zeitraum zu entlasten:
| 3.1 |
Miguel Ángel López Borrego |
| 3.2 |
Dr. Volkmar Dinstuhl |
| 3.3 |
Dr. Axel Hamann (seit 1. Mai 2025) |
| 3.4 |
Ilse Henne |
| 3.5 |
Wilfried von Rath (seit 1. April 2025) |
| 3.6 |
Oliver Burkhard (bis 31. Januar 2025) |
| 3.7 |
Dr. Jens Schulte (bis 31. Mai 2025) |
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands im Wege der Einzelentlastung abstimmen zu lassen.
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| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2024/2025 amtierenden, nachfolgend genannten Mitglieder des Aufsichtsrats in diesem Zeitraum zu entlasten:
| 4.1 |
Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Siegfried Russwurm |
| 4.2 |
Jürgen Kerner |
| 4.3 |
Birgit A. Behrendt |
| 4.4 |
Dr. Patrick Berard |
| 4.5 |
Stefan Erwin Buchner |
| 4.6 |
Dr. Wolfgang Colberg |
| 4.7 |
Prof. Dr. Dr. h.c. Ursula Gather |
| 4.8 |
Angelika Gifford |
| 4.9 |
Katrin Goebel-Krawinkel |
| 4.10 |
Dr. Bernhard Günther |
| 4.11 |
Achim Hass |
| 4.12 |
Tanja Jacquemin |
| 4.13 |
Daniela Jansen |
| 4.14 |
Christian Julius |
| 4.15 |
Thorsten Koch |
| 4.16 |
Dr. Ingo Luge |
| 4.17 |
Tekin Nasikkol |
| 4.18 |
Dr. Verena Volpert |
| 4.19 |
Ulrich Wilsberg |
| 4.20 |
Kirstin Zeidler |
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Einzelentlastung abstimmen zu lassen.
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| 5. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers und des Prüfers für die prüferische Durchsicht unterjähriger Zwischenfinanzberichte sowie des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor:
| 5.1 |
Die KPMG Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025/2026, zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2025/2026 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2026/2027, die vor der ordentlichen Hauptversammlung 2027 erstellt werden, gewählt. |
| 5.2 |
Die KPMG Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, wird zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Sinne der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive) für das Geschäftsjahr 2025/2026 gewählt. |
Die Corporate Sustainability Reporting Directive verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten zur Einführung einer entsprechenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Da zum Zeitpunkt der Einreichung dieser Einberufung zum Bundesanzeiger ein deutsches Umsetzungsgesetz für die Corporate Sustainability Reporting Directive weiter ausstand, wird die Wahl eines Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäss Tagesordnungspunkt 5.2 vorsorglich für den Fall vorgeschlagen, dass eine solche Wahl durch die Hauptversammlung in Umsetzung von Art. 37 der Richtlinie 2006/43/EG in der Fassung der Corporate Sustainability Reporting Directive erforderlich wird, die Prüfung somit nach dem deutschen Umsetzungsgesetz nicht ohnehin dem Abschlussprüfer obliegen sollte.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die vorstehenden Tagesordnungspunkte 5.1 und 5.2 einzeln abstimmen zu lassen.
Der Prüfungsausschuss hat im Rahmen seiner Empfehlungen zu diesem Tagesordnungspunkt 5 erklärt, dass diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte sind und ihm jeweils keine die Auswahl beschränkende Klausel im Sinne von Artikel 16 Absatz 6 Abschlussprüferverordnung (EU) 537/2014 auferlegt wurde.
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| 6. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
Gemäss § 162 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft jährlich einen Vergütungsbericht über die Vergütung der Organmitglieder zu erstellen. Der entsprechende Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024/2025 wurde durch den Abschlussprüfer der thyssenkrupp AG formell geprüft und mit einem Prüfungsvermerk versehen.
Den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024/2025 und den Vermerk über dessen Prüfung durch den Abschlussprüfer finden Sie, auch während der Hauptversammlung, unter
https://www.thyssenkrupp.com/de/unternehmen/management/corporate-governance/verguetungsbericht.html
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024/2025 zu billigen.
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| 7. |
Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 30. Januar 2026 endet die Amtszeit von sieben durch die Hauptversammlung gewählten Mitgliedern des Aufsichtsrats der thyssenkrupp AG. Es sind deshalb entsprechende Neuwahlen der Aktionärsvertreter im Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung erforderlich.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus insgesamt 20 Mitgliedern, von denen zehn von den Aktionären und zehn von den Arbeitnehmern bestellt werden (§§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG und § 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 Mitbestimmungsgesetz 1976). Von den zehn von den Aktionären zu bestellenden Mitgliedern werden acht von der Hauptversammlung gewählt. Sieben dieser acht von der Hauptversammlung zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder wurden durch die ordentliche Hauptversammlung am 3. Februar 2023 für drei Jahre bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024/2025 beschliesst, gewählt. Die Amtszeit des von der Hauptversammlung 2024 gewählten Aufsichtsratsmitglieds Frau Dr. Verena Volpert endet erst mit Ablauf der Hauptversammlung 2027. Die verbleibenden zwei Aktionärsvertreter werden gemäss § 9 Absatz 2 der Satzung der Gesellschaft von der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung in den Aufsichtsrat entsandt. Im Dezember 2022 wurde Frau Prof. Dr. Dr. h.c. Ursula Gather von der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung bis zum Ablauf der Hauptversammlung 2028 erneut in den Aufsichtsrat entsandt. Die Amtszeit des ebenfalls von der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung entsandten Aufsichtsratsmitglieds Herrn Stefan Erwin Buchner endet mit Ablauf der Hauptversammlung 2026.
Nach § 96 Absatz 2 AktG müssen mindestens 30% der Aufsichtsratsmitglieder Frauen und mindestens ebenso viele Aufsichtsratsmitglieder Männer sein. Dies sind mindestens sechs der zwanzig Sitze im Aufsichtsrat. Dieser Mindestanteil ist grundsätzlich vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen. Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind sowohl auf der Seite der Aktionäre als auch auf der Seite der Arbeitnehmer jeweils vier Frauen und sechs Männer im Aufsichtsrat der thyssenkrupp AG vertreten. Der Mindestanteil wird also derzeit sowohl insgesamt als auch von der Anteilseignerseite und der Arbeitnehmerseite einzeln erfüllt. Weder die Arbeitnehmerseite noch die Anteilseignerseite hat gemäss § 96 Absatz 2 Satz 3 AktG Widerspruch gegen die Gesamterfüllung der dargestellten Mindestanteile erklärt. Daher ist es nicht erforderlich, dass der Mindestanteil von 30% Frauen bzw. Männern von der Anteilseignerseite einzeln erfüllt wird. Mit der Wahl der nachfolgend vorgeschlagenen sieben Kandidaten und Kandidatinnen wäre dies gleichwohl der Fall.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung ab Beendigung der am 30. Januar 2026 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung für drei Jahre bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2027/2028 beschliesst, zu wählen:
| 7.1 |
Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Siegfried Russwurm, Unternehmensberater, Michelau, Deutschland |
| 7.2 |
Birgit A. Behrendt, Unternehmensberaterin, Köln, Deutschland |
| 7.3 |
Dr. Patrick Berard, Chief Executive Officer, Wolseley UK Limited, Boulogne, Frankreich |
| 7.4 |
Dr. Wolfgang Colberg, Unternehmensberater, München, Deutschland |
| 7.5 |
Angelika Gifford, Unternehmensberaterin, Kranzberg, Deutschland |
| 7.6 |
Dr. Bernhard Günther, Vorsitzender der Geschäftsführung der BWI GmbH, Haan, Deutschland |
| 7.7 |
Dr. Ingo Luge, Unternehmensberater, Hannover, Deutschland |
Über Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Absatz 5 AktG verfügt Frau Dr. Verena Volpert. Daneben verfügt Herr Dr. Bernhard Günther über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung. Der Sachverstand bezieht sich jeweils auch auf die in den Lagebericht aufzunehmende nichtfinanzielle Erklärung und ihre Prüfung.
Es ist vorgesehen, dass Herr Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Siegfried Russwurm im Falle seiner Wiederwahl in den Aufsichtsrat erneut als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden soll.
Die Wahlvorschläge beruhen auf den Empfehlungen des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats und berücksichtigen das vom Aufsichtsrat beschlossene Diversitätskonzept einschliesslich der Ziele für seine Zusammensetzung sowie das Kompetenzprofil für das Gesamtgremium. Eine Übersicht über die Kompetenzen der Aufsichtsratsmitglieder, einschliesslich zur Wahl erneut vorgeschlagener Kandidaten, finden Sie unter
https://www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung/
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats stehen die vorgeschlagenen Kandidaten nicht in persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur thyssenkrupp AG oder zu deren Konzernunternehmen, den Organen der thyssenkrupp AG oder einem wesentlich an der thyssenkrupp AG beteiligten Aktionär, die gemäss den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex gegenüber der Hauptversammlung offenzulegen wären.
Sämtliche Kandidaten haben dem Aufsichtsrat mitgeteilt, dass sie den zu erwartenden Zeitaufwand für die Übernahme eines Aufsichtsratsmandats aufbringen können. Soweit die Kandidaten bereits über Mandate in vergleichbaren Gremien verfügen, haben sie dem Aufsichtsratsvorsitzenden gegenüber den zeitlichen Aufwand für diese Gremien im Einzelnen quantifiziert. Nach Überprüfung dieser Daten ist der Aufsichtsratsvorsitzende überzeugt, dass diese Gremienarbeit keine negativen Auswirkungen auf ihre Aufsichtsratstätigkeit für die thyssenkrupp AG hat.
Es ist beabsichtigt, die Wahlen in Übereinstimmung mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex im Wege der Einzelwahl durchzuführen.
Lebensläufe der Kandidaten und Kandidatinnen (einschliesslich der Angaben gemäss § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG) sind unter Ziffer II. dieser Einladung beigefügt. Diese Informationen sind ausserdem unter
https://www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung/
veröffentlicht und werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.
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| II. |
Ergänzende Informationen zu Tagesordnungspunkt 7
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Lebensläufe in alphabetischer Reihenfolge
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Birgit A. Behrendt
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| Geburtsjahr: 1959 | | Wohnort: Köln | | Nationalität: Deutsch | | Beruf: Unternehmensberaterin |
Ausbildung
| • |
Kaufmännische Ausbildung |
| • |
Betriebswirtin (VWA), Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Köln |
Beruflicher Werdegang
| 1994 bis 1998 |
Diverse leitende Funktionen im Einkauf, Ford Werke GmbH, Köln |
| 1998 bis 2004 |
Director, Globaler Einkauf Karosserie- & Aussenteile, Ford Motor Company, USA |
| 2004 bis 2010 |
Vice President & Vorstand für den Einkauf, Ford of Europe GmbH, Köln |
| 2010 bis 2013 |
Executive Director, Americas & Globaler Programm Einkauf, Ford Motor Company, USA |
| 2013 bis 2017 |
Vice President, Globaler Einkauf, Ford Motor Company, USA |
| 2017 bis 2019 |
Vice President, Joint Ventures, Alliances & Commercial Affairs, Mitglied des Vorstands, Ford of Europe GmbH, Köln |
| 2013 bis 2019 |
Corporate Officer (Mitglied des erweiterten Vorstands), Ford Motor Company, USA |
| Seit 2019 |
Aufsichtsrätin und Unternehmensberaterin |
Aktuelle Mandate
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
| • |
thyssenkrupp AG (seit 2020, bestellt bis zur Hauptversammlung 2026)* |
| • |
KION GROUP AG, Frankfurt a.M.* |
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
| • |
Infinium Holdings, Inc., USA |
| • |
Rolls Royce Holdings plc, Grossbritannien* |
| • |
Umicore S.A., Belgien* |
*) Börsennotiertes Unternehmen
Unabhängigkeit (Empfehlung C.13 DCGK)
Es liegen keine Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der thyssenkrupp AG oder einem wesentlich beteiligten Aktionär der thyssenkrupp AG vor.
Kenntnisse und weitere Besetzungsziele
Kenntnisse und weitere Informationen gemäss der Qualifikationsmatrix zur Umsetzung des Kompetenzprofils des Aufsichtsrats, die im Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2024/2025 veröffentlicht ist:
| • |
Mitglied des Aufsichtsrats seit: 2020 |
| • |
Geburtsjahr: 1959 |
| • |
Geschlecht: weiblich |
| • |
Staatsangehörigkeit: deutsch |
| • |
Ausbildungshintergrund: Betriebswirtin |
| • |
Fachliche Kenntnisse: Unternehmensführung und -kontrolle, Nachhaltigkeit sowie Recht, Compliance und Corporate Governance |
| • |
Kenntnisse der Geschäftsbereiche: Materials Services, Automotive Technology |
|
|
Dr. Patrick Berard
|
| Geburtsjahr: 1953 | | Wohnort: Boulogne, Frankreich | | Nationalität: Französisch | | Beruf: Chief Executive Officer der Wolseley UK Limited |
Ausbildung
| • |
Studium der Wirtschaftswissenschaften / Promotion, Universität Grenoble |
Beruflicher Werdegang
| 1980 bis 1986 |
Berater, McKinsey, Paris / Mexiko / Düsseldorf / London / New York |
| 1987 |
Abteilungsdirektor für strategische Entwicklung, Thomson, USA |
| 1988 bis 1999 |
verschiedene Positionen bei Polychrome, später Kodak Polychrome, zuletzt Generaldirektor Europa und Group Vice President, Kodak Polychrome, USA |
| 1999 bis 2001 |
Mitglied des Vorstands / Chief Operating Officer, Antalis, Frankreich |
| 2002 bis 2003 |
Mitglied des Vorstands / Chief Executive Officer, Pinault Bois & Materiaux S.A., Frankreich |
| 2003 bis 2016 |
Chief Executive Officer, Rexel-France und Vice President Süd-Europa (Frankreich, Italien, Spanien, Portugal), Frankreich |
| 2016 bis 2022 |
Mitglied des Vorstands / Chief Executive Officer, Rexel-Gruppe, Frankreich |
| 2022 bis 2025 |
Senior Advisor, BCG Paris |
| Seit 2025 |
Mitglied des Vorstands / Chief Executive Officer, Wolseley UK Limited, Grossbritannien |
Aktuelle Mandate
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
| • |
thyssenkrupp AG (seit 2023, bestellt bis zur Hauptversammlung 2026)* |
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
| • |
LKQ Corporation, USA* |
| • |
Geodis S.A., Frankreich |
*) Börsennotiertes Unternehmen
Unabhängigkeit (Empfehlung C.13 DCGK)
Es liegen keine Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der thyssenkrupp AG oder einem wesentlich beteiligten Aktionär der thyssenkrupp AG vor.
Kenntnisse und weitere Besetzungsziele
Kenntnisse und weitere Informationen gemäss der Qualifikationsmatrix zur Umsetzung des Kompetenzprofils des Aufsichtsrats, die im Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2024/2025 veröffentlicht ist:
| • |
Mitglied des Aufsichtsrats seit: 2023 |
| • |
Geburtsjahr: 1953 |
| • |
Geschlecht: männlich |
| • |
Staatsangehörigkeit: französisch |
| • |
Ausbildungshintergrund: Wirtschaftswissenschaftler |
| • |
Fachliche Kenntnisse: Unternehmensführung und -kontrolle, Digitalisierung und IT |
| • |
Kenntnisse der Geschäftsbereiche: Materials Services |
|
| |
|
|
Dr. Wolfgang Colberg
|
| Geburtsjahr: 1959 | | Wohnort: München | | Nationalität: Deutsch | | Beruf: Unternehmensberater, Independent Director |
Ausbildung
| • |
Studium Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftsinformatik, Promotion, Christian-Albrechts-Universität Kiel |
Beruflicher Werdegang
| 1986 bis 2000 |
Verschiedene Managementpositionen bei der Robert Bosch GmbH, Stuttgart |
| 2001 bis 2009 |
Member of the Board / Chief Financial Officer (CFO), BSH Home Appliances Group, München |
| 2009 bis 2013 |
Chief Financial Officer (CFO), Evonik Industries AG, Essen |
| 2013 bis 2018 |
Industrial Partner, CVC Capital Partners, Frankfurt a.M. |
| 2018 bis 2019 |
Senior Advisor, CVC Advisers (Deutschland) GmbH, Frankfurt a.M. |
| Seit 01.01.2020 |
Multiaufsichtsrat und Unternehmensberater |
| Seit 01.01.2020 |
Industrial Partner bei Deutsche Invest Capital Partners (seit 2024: CAPMONT) |
Aktuelle Mandate
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
| • |
thyssenkrupp AG (seit 2018, bestellt bis zur Hauptversammlung 2026)* |
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
| • |
AMSilk GmbH, München (Vorsitz) |
| • |
Burelle S.A., Frankreich* |
| • |
Solvay S.A., Belgien (Independent Director)* |
*) Börsennotiertes Unternehmen
Unabhängigkeit (Empfehlung C.13 DCGK)
Es liegen keine Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der thyssenkrupp AG oder einem wesentlich beteiligten Aktionär der thyssenkrupp AG vor.
Kenntnisse und weitere Besetzungsziele
Kenntnisse und weitere Informationen gemäss der Qualifikationsmatrix zur Umsetzung des Kompetenzprofils des Aufsichtsrats, die im Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2024/2025 veröffentlicht ist:
| • |
Mitglied des Aufsichtsrats seit: 2018 |
| • |
Geburtsjahr: 1959 |
| • |
Geschlecht: männlich |
| • |
Staatsangehörigkeit: deutsch |
| • |
Ausbildungshintergrund: Betriebswirt / Wirtschaftsinformatiker |
| • |
Fachliche Kenntnisse: Unternehmensführung und -kontrolle, Personal / HR, Finanzierung und Kapitalmarkt, Digitalisierung und IT sowie Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung |
| • |
Kenntnisse der Geschäftsbereiche: Steel Europe, Materials Services, Automotive Technology, Marine Systems |
|
|
Angelika Gifford
|
| Geburtsjahr: 1965 | | Wohnort: Kranzberg | | Nationalität: Deutsch | | Beruf: Unternehmensberaterin |
Ausbildung
| • |
Kaufmännische Ausbildung |
| • |
Duales Studium Bankbetriebswirt, Frankfurt a.M. |
Beruflicher Werdegang
| 1987 bis 1990 |
Deutsche Bank AG, Düsseldorf |
| 1991 bis 1992 |
CompuNet Computer AG, Köln/Kerpen |
| 1993 bis 1996 |
Microsoft Deutschland GmbH, München |
| 1996 bis 1998 |
Microsoft France SAS (Bereich EMEA), Frankreich |
| 1998 bis 2002 |
Microsoft Deutschland GmbH, München |
| 2003 bis 2006 |
Diverse nationale und internationale Führungspositionen bei der Microsoft Deutschland GmbH, München, und der Microsoft France SAS (Bereich EMEA), Frankreich |
| 2006 bis 2011 |
Mitglied der Geschäftsführung, Microsoft Deutschland GmbH, München |
| 2011 bis 2012 |
Aktives Engagement in diversen gesellschaftspolitischen Projekten sowie Auslandsaufenthalt |
| 2012 bis 2013 |
Senior Director Services, Microsoft France SAS (Bereich EMEA), Frankreich |
| 2014 bis 2017 |
Geschäftsführerin, Hewlett-Packard Enterprise (HPE) GmbH, Böblingen |
| 2017 bis 2018 |
Geschäftsführerin und Vice President Deutschland, Österreich und Schweiz (DACH), Micro Focus GmbH, Ismaning |
| 2018 bis 2019 |
Multiaufsichtsrätin und Technologie Expertin |
| 2020 bis 2021 |
Vice President Central Europe, Meta Platforms, Inc., Berlin |
| 2021 bis 2025 |
Vice President Europe, Middle East and Africa und Senior Advisor to the COO, Meta Platforms Inc., USA |
Aktuelle Mandate
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
| • |
thyssenkrupp AG (seit 2019, bestellt bis zur Hauptversammlung 2026)* |
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
*) Börsennotiertes Unternehmen
Unabhängigkeit (Empfehlung C.13 DCGK)
Es liegen keine Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der thyssenkrupp AG oder einem wesentlich beteiligten Aktionär der thyssenkrupp AG vor.
Kenntnisse und weitere Besetzungsziele
Kenntnisse und weitere Informationen gemäss der Qualifikationsmatrix zur Umsetzung des Kompetenzprofils des Aufsichtsrats, die im Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2024/2025 veröffentlicht ist:
| • |
Mitglied des Aufsichtsrats seit: 2019 |
| • |
Geburtsjahr: 1965 |
| • |
Geschlecht: weiblich |
| • |
Staatsangehörigkeit: deutsch |
| • |
Ausbildungshintergrund: Bankbetriebswirtin |
| • |
Fachliche Kenntnisse: Unternehmensführung und -kontrolle, Finanzierung und Kapitalmarkt, Nachhaltigkeit, Digitalisierung und IT sowie Recht, Compliance und Corporate Governance |
| • |
Kenntnisse der Geschäftsbereiche: Materials Services, Automotive Technology |
|
|
Dr. Bernhard Peter Günther
|
| Geburtsjahr: 1967 | | Wohnort: Haan | | Nationalität: Deutsch | | Beruf: Vorsitzender der Geschäftsführung der BWI GmbH |
Ausbildung
| • |
Diplom-Volkswirt (lic. oec.) und Promotion (Dr. oec.), St. Gallen |
Beruflicher Werdegang
| 1993 bis 1998 |
Unternehmensberater, McKinsey & Company |
| 1999 bis 2001 |
Abteilungsleiter Konzerncontrolling, RWE AG, Essen |
| 2001 bis 2005 |
Bereichsleiter Unternehmensplanung und Controlling, RWE Power AG, Essen und Köln |
| 2005 bis 2006 |
Bereichsleiter Konzerncontrolling, RWE AG, Essen |
| 2007 bis 2008 |
Geschäftsführer und Chief Financial Officer, RWE Gas Midstream GmbH, Essen |
| 2007 bis 2008 |
Geschäftsführer und Chief Financial Officer, RWE Trading GmbH, Essen |
| 2008 bis 2012 |
Geschäftsführer und Chief Financial Officer, RWE Supply & Trading GmbH, Essen |
| 2012 bis 2016 |
Mitglied des Vorstands, RWE AG, Essen |
| 2013 bis 2016 |
Finanzvorstand, RWE AG, Essen |
| 2016 bis 2019 |
Finanzvorstand, innogy SE, Essen |
| 2019 bis 2020 |
Finanz- und Personalvorstand, innogy SE, Essen |
| 2021 bis 2023 |
CFO, Fortum Corporation, Espoo/Finnland (börsennotierter Energieversorger) |
| 2023 bis 2024 |
Chief Transformation Office, Fortum Corporation, Espoo/Finnland |
| Seit 01.10.2025 |
Vorsitzender der Geschäftsführung, BWI GmbH, Meckenheim |
Aktuelle Mandate
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
| • |
thyssenkrupp AG (seit 2020, bestellt bis zur Hauptversammlung 2026)* |
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
*) Börsennotiertes Unternehmen
Unabhängigkeit (Empfehlung C.13 DCGK)
Es liegen keine Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der thyssenkrupp AG oder einem wesentlich beteiligten Aktionär der thyssenkrupp AG vor.
Kenntnisse und weitere Besetzungsziele
Kenntnisse und weitere Informationen gemäss der Qualifikationsmatrix zur Umsetzung des Kompetenzprofils des Aufsichtsrats, die im Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2024/2025 veröffentlicht ist:
| • |
Mitglied des Aufsichtsrats seit: 2020 |
| • |
Geburtsjahr: 1967 |
| • |
Geschlecht: männlich |
| • |
Staatsangehörigkeit: deutsch |
| • |
Ausbildungshintergrund: Diplom-Volkswirt |
| • |
Fachliche Kenntnisse: Unternehmensführung und -kontrolle, Personal / HR, Finanzierung und Kapitalmarkt, Digitalisierung und IT sowie Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung |
|
|
Dr. Ingo Luge
|
| Geburtsjahr: 1957 | | Wohnort: Hannover | | Nationalität: Deutsch | | Beruf: Aufsichtsrat und Unternehmensberater |
Ausbildung
| • |
Studium der Rechtswissenschaften, Promotion, Ludwig-Maximilians-Universität, München |
| • |
Master of Science (Econ.), London School of Economics, England |
Beruflicher Werdegang
| 1989 bis 1992 |
lnhouse Consultant, Frankona Rückversicherungs-AG, München |
| 1992 bis 1999 |
Leiter Rechtsabteilung, Energieversorgung Müritz-Oderhaff AG, Neubrandenburg |
| 1999 bis 2006 |
Bereichsleiter PMI, Avacon AG, Helmstedt |
| 2001 bis 2005 |
Finanzvorstand (CFO), Avacon AG, Helmstedt |
| 2006 bis 2010 |
Vorsitzender der Geschäftsführung, E.ON Kraftwerke GmbH, Hannover |
| 2010 bis 2012 |
Vorsitzender des Vorstandes, E.ON Energie AG, München |
| 2012 bis 2018 |
Vorsitzender der Geschäftsführung E.ON Deutschland, E.ON SE, Essen |
| Seit 2018 |
Aufsichtsrat und Unternehmensberater |
Aktuelle Mandate
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
| • |
thyssenkrupp AG (seit 2019, bestellt bis zur Hauptversammlung 2026)* |
| • |
Avacon AG, Helmstedt |
| • |
E.ON Energie Deutschland GmbH, München |
| • |
PreussenElektra GmbH, Hannover (Vorsitz) |
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
*) Börsennotiertes Unternehmen
Unabhängigkeit (Empfehlung C.13 DCGK)
Es liegen keine Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der thyssenkrupp AG oder einem wesentlich beteiligten Aktionär der thyssenkrupp AG vor.
Kenntnisse und weitere Besetzungsziele
Kenntnisse und weitere Informationen gemäss der Qualifikationsmatrix zur Umsetzung des Kompetenzprofils des Aufsichtsrats, die im Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2024/2025 veröffentlicht ist:
| • |
Mitglied des Aufsichtsrats seit: 2019 |
| • |
Geburtsjahr: 1957 |
| • |
Geschlecht: männlich |
| • |
Staatsangehörigkeit: deutsch |
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Ausbildungshintergrund: Jurist |
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Fachliche Kenntnisse: Unternehmensführung und -kontrolle, Personal / HR, Nachhaltigkeit, Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung sowie Recht, Compliance und Corporate Governance |
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Kenntnisse der Geschäftsbereiche: Materials Services, Decarbon Technologies |
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Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Siegfried Russwurm
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| Geburtsjahr: 1963 | | Wohnort: Michelau | | Nationalität: Deutsch | | Beruf: Unternehmensberater |
Ausbildung
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Studium Fertigungstechnik (Dipl.-Ing.) und Promotion (Dr.-Ing.), Universität Erlangen-Nürnberg |
Beruflicher Werdegang
| 1989 bis 1992 |
Wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Technische Mechanik, Universität Erlangen-Nürnberg |
| 1992 bis 1999 |
Fertigungsplaner/Werkleiter, Siemens AG, München |
| 1999 bis 2002 |
Technischer Geschäftsführer, Siemens Elema AB, Schweden |
| 2002 bis 2007 |
Manager, Siemens AG, München |
| 2008 bis 2017 |
Mitglied des Vorstands, Siemens AG, München |
| Seit 2017 |
Unternehmensberater |
| 2021 bis 2024 |
Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) |
Aktuelle Mandate
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
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thyssenkrupp AG (seit 2019, Aufsichtsratsvorsitzender, bestellt bis zur Hauptversammlung 2026)* |
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DR. JOHANNES HEIDENHAIN GmbH, Traunreut |
| • |
Voith GmbH & Co. KGaA, Heidenheim (Vorsitzender des Gesellschafterausschusses und des Aufsichtsrats) |
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
*) Börsennotiertes Unternehmen
Unabhängigkeit (Empfehlung C.13 DCGK)
Es liegen keine Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der thyssenkrupp AG oder einem wesentlich beteiligten Aktionär der thyssenkrupp AG vor.
Kenntnisse und weitere Besetzungsziele
Kenntnisse und weitere Informationen gemäss der Qualifikationsmatrix zur Umsetzung des Kompetenzprofils des Aufsichtsrats, die im Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2024/2025 veröffentlicht ist:
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Mitglied des Aufsichtsrats seit: 2019 |
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Geburtsjahr: 1963 |
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Geschlecht: männlich |
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Staatsangehörigkeit: deutsch |
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Ausbildungshintergrund: Ingenieur |
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Fachliche Kenntnisse: Unternehmensführung und -kontrolle, Personal / HR , Nachhaltigkeit, Digitalisierung und IT sowie Recht, Compliance und Corporate Governance |
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Kenntnisse der Geschäftsbereiche: Steel Europe, Automotive Technologies, Decarbon Technologies |
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| III. |
Weitere Angaben zur Einberufung
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| 1. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in 622.531.741 Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien, so dass die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien 622.531.741 Stück beträgt.
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| 2. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung - in Person oder durch Bevollmächtigte - und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Personen berechtigt, die am Ende des 22. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. am 8. Januar 2026, 24:00 Uhr MEZ, (Nachweisstichtag) Aktionäre der Gesellschaft sind und sich ordnungsgemäss zur Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss zusammen mit einem auf den Nachweisstichtag erstellten Nachweis des Aktienbesitzes durch das depotführende Institut in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) oder einem Nachweis gemäss § 67c Absatz 3 AktG spätestens bis zum 23. Januar 2026, 24:00 Uhr MEZ, bei der nachstehend genannten Anmeldestelle eingehen.
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Anmeldestelle: thyssenkrupp AG c/o Computershare Operations Center, 80249 München E-Mail: anmeldestelle@computershare.de |
Daneben können die Anmeldung zusammen mit dem Nachweis des Anteilsbesitzes sowie die von Aktionären erhaltenen Informationen über die Ausübung ihrer Rechte im Zusammenhang mit der Hauptversammlung gemäss § 67c AktG auch durch Intermediäre innerhalb der vorstehend genannten Fristen an eine der oben genannten Adressen oder im ISO-Format 20022 (z.B. über SWIFT, dort mit dem Code: CMDHDEMMXXX) an die Gesellschaft übermittelt werden. Für die Verwendung der SWIFT-Kommunikation ist eine Autorisierung über die SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich.
Üblicherweise übernehmen die depotführenden Institute die erforderliche Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises des Anteilsbesitzes für ihre Kunden. Die Aktionäre werden daher gebeten, sich möglichst frühzeitig an ihr jeweiliges depotführendes Institut zu wenden und eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung zu bestellen. Jedem Aktionär wird grundsätzlich nur eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung von der Anmeldestelle ausgestellt.
Gemäss § 123 Absatz 4 Satz 5 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft für die Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Teilnahme- und Stimmrechts als Aktionär nur, wer sich ordnungsgemäss zur Hauptversammlung angemeldet und den Nachweis des Anteilsbesitzes rechtzeitig erbracht hat.
Der Umfang des Teilnahme- und Stimmrechts ergibt sich dabei ausschliesslich aus dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräusserbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräusserung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für den Umfang des Teilnahme- und Stimmrechts ausschliesslich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag massgeblich; d.h. Veräusserungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf den Umfang des Teilnahme- und Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht stimmberechtigt, sofern sie sich insoweit nicht bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
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| 3. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihre Stimmen im Wege elektronischer Kommunikation abgeben (elektronische Briefwahl). Hierzu ist die rechtzeitige Anmeldung wie unter vorstehender Ziffer 2 beschrieben erforderlich.
Die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl erfolgt über das internetgestützte Vollmachts- und Weisungssystem, welches die Gesellschaft auf ihrer Internetseite unter
https://www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung/
zur Verfügung stellt (InvestorPortal). Zugang zum InvestorPortal erhalten die rechtzeitig angemeldeten Aktionäre mit den Daten ihrer Eintrittskarte. Die Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl einschliesslich einer Änderung der Stimmabgabe über das InvestorPortal ist ab dessen Freischaltung bis zum Beginn der Abstimmung möglich. Das InvestorPortal wird voraussichtlich ab dem 9. Januar 2026 freigeschaltet.
Die elektronische Briefwahl schliesst eine Teilnahme an der Hauptversammlung nicht aus. Die persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung gilt als Widerruf der bereits im InvestorPortal abgegebenen elektronischen Briefwahlstimmen.
Auch bevollmächtigte Personen können sich der elektronischen Briefwahl bedienen (siehe hierzu die näheren Erläuterungen unter Ziffer 4).
Bitte beachten Sie, dass per elektronischer Briefwahl keine Wortmeldungen, Fragen, Anträge oder anderweitige Erklärungen entgegengenommen werden.
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| 4. |
Verfahren für die Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung
Bevollmächtigung eines Dritten
Aktionäre, die ihr Stimmrecht nicht persönlich ausüben wollen, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine sonstige Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist für eine ordnungsgemässe und fristgerechte Anmeldung des Aktionärs - wie unter vorstehender Ziffer 2 beschrieben - Sorge zu tragen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder ein sonstiger von § 135 AktG erfasster Intermediär noch eine diesen nach § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Person oder Institution zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird. Zur Erteilung der Vollmacht kann das auf der Eintrittskarte abgedruckte Formular verwendet werden. Darüber hinaus kann die Vollmacht unter Verwendung der Daten der Eintrittskarte über das InvestorPortal bis zum Tag der Hauptversammlung erteilt werden. Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen, sonstigen von § 135 AktG erfassten Intermediären oder diesen nach § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen sind Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.
Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft
Ausserdem wird rechtzeitig angemeldeten Aktionären angeboten, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen unter Erteilung von Weisungen vertreten zu lassen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäss abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben.
Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können über das InvestorPortal erfolgen. Vollmachten oder Weisungen an die Stimmrechtsvertreter über das InvestorPortal können vor und auch noch während der Hauptversammlung erteilt werden, müssen jedoch spätestens bis zum Beginn der Abstimmung vorliegen. Zugang zum InvestorPortal erhalten die rechtzeitig angemeldeten Aktionäre mit den Daten ihrer Eintrittskarte.
Am Tag der Hauptversammlung sind die Erteilung, Änderung oder der Widerruf von Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter auch am Sonderschalter im Eingangsbereich möglich.
Bevollmächtigung und Teilnahme an der Hauptversammlung
Möchten Aktionäre trotz bereits erfolgter Vollmachtserteilung und ggf. Weisung an die Stimmrechtsvertreter an der Hauptversammlung selbst oder durch einen Vertreter vor Ort in Bochum teilnehmen, so ist dies möglich, gilt aber als Widerruf der vorherigen Vollmachtserteilung und eventuellen Weisung an die Stimmrechtsvertreter.
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| 5. |
Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Alle Aktionäre der thyssenkrupp AG sowie die interessierte Öffentlichkeit können die Hauptversammlung auf Anordnung des Versammlungsleiters am 30. Januar 2026 ab 10:00 Uhr MEZ in voller Länge live im Internet unter
https://www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung/
verfolgen. Die Eröffnung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter sowie die Rede des Vorstandsvorsitzenden stehen auch nach der Hauptversammlung als Aufzeichnung zur Verfügung.
Die Übertragung der Hauptversammlung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne des § 118 Absatz 1 Satz 2 AktG.
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| 6. |
Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung gemäss § 122 Absatz 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 € am Grundkapital erreichen (letzteres entspricht 195.313 Stückaktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Ergänzungsverlangen müssen an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet sein und der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung schriftlich zugehen, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind. Letztmöglicher Zugangstermin ist daher der 30. Dezember 2025, 24:00 Uhr MEZ. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt.
Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:
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Vorstand der thyssenkrupp AG Investor Relations (HV) thyssenkrupp Allee 1 45143 Essen |
oder in elektronischer Form gemäss § 126a BGB, d.h. per E-Mail, unter Hinzufügung Ihres Namens und mit qualifizierter elektronischer Signatur, an
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hv-antrag@thyssenkrupp.com |
Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Auf die Berechnung der Aktienbesitzzeit findet § 70 AktG Anwendung.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit dies nicht bereits mit der Einberufung geschehen ist - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden ausserdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung/
veröffentlicht.
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| 7. |
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäss §§ 126 und 127 AktG
Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern, die vor der Hauptversammlung zugänglich gemacht werden sollen, sind ausschliesslich an die nachstehende Adresse zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
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thyssenkrupp AG Investor Relations (HV) thyssenkrupp Allee 1 45143 Essen
oder per E-Mail an: hv-antrag@thyssenkrupp.com
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Von der Gesellschaft nach § 126 AktG oder § 127 AktG zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge, die dieser mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung - d.h. spätestens bis zum 15. Januar 2026, 24:00 Uhr MEZ - unter vorstehender Adresse oder E-Mail-Adresse zugegangen sind, werden einschliesslich des Namens des Aktionärs, einer etwaigen zugänglich zu machenden Begründung und gegebenenfalls versehen mit den nach § 127 Satz 4 AktG zu ergänzenden Inhalten sowie einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter
https://www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung/
unverzüglich nach ihrem Eingang veröffentlicht.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten und Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt wurden, nur dann zur Abstimmung gelangen können, wenn sie während der Hauptversammlung gestellt werden.
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| 8. |
Auskunftsrecht des Aktionärs gemäss § 131 Absatz 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschliesslich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemässen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.
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| 9. |
Stellungnahmen von Aktionären
Ordnungsgemäss zur Hauptversammlung angemeldeten Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten wird auf freiwilliger Basis die Möglichkeit eingeräumt, bis zum 24. Januar 2026, 24:00 Uhr MEZ, Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung einzureichen. Die Einreichung hat in Textform und in deutscher oder englischer Sprache über das InvestorPortal zu erfolgen. Stellungnahmen dürfen zudem maximal 10.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) umfassen.
Die Gesellschaft wird fristgerecht eingereichte Stellungnahmen spätestens bis zum 25. Januar 2026, 24:00 Uhr MEZ, unter Nennung des Namens des einreichenden Aktionärs über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung/
zugänglich machen. Widerspricht der Aktionär der Namensnennung, wird die Stellungnahme nicht zugänglich gemacht.
Stellungnahmen werden darüber hinaus auch nicht zugänglich gemacht, wenn sie mehr als 10.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) umfassen, einen beleidigenden, strafrechtlich relevanten, offensichtlich falschen oder irreführenden Inhalt haben oder der Aktionär zu erkennen gibt, dass er an der Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht vertreten lassen wird (im Sinne des § 126 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1, Nr. 3 oder Nr. 6 AktG).
Anträge und Wahlvorschläge, Fragen und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Rahmen der in Textform eingereichten Stellungnahmen werden in der Hauptversammlung nicht berücksichtigt; das Stellen von Anträgen und das Unterbreiten von Wahlvorschlägen (dazu Ziffer 7) sowie die Ausübung des Auskunftsrechts (dazu Ziffer 8) sind ausschliesslich auf den in dieser Einladung jeweils gesondert beschriebenen Wegen möglich.
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| 10. |
Erklärung von Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung
Aktionäre und deren Bevollmächtigte haben die Möglichkeit, Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung in der Versammlung am Wortmeldetisch zur Niederschrift des Notars zu erklären. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können keine Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll des die Hauptversammlung beurkundenden Notars erklären.
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| 11. |
Veröffentlichungen auf der Internetseite gemäss § 124a AktG / Ergänzende Informationen
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung/
zur Verfügung. Dort werden nach der Hauptversammlung auch die festgestellten Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.
Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur elektronischen Briefwahl und zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten die Aktionäre auch mit der Eintrittskarte zugesandt.
Im Interesse einer umfassenden Vorbereitungsmöglichkeit für die Ausübung der Aktionärsrechte plant die Gesellschaft bereits im Vorfeld der Versammlung, nämlich am Montag, den 26.01.2026, die Reden des Vorsitzenden des Vorstands und des Vorsitzenden des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung/
auf freiwilliger Basis zu veröffentlichen.
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| 12. |
Hinweise zum Datenschutz
Wenn Sie sich für die Hauptversammlung anmelden oder eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, erheben wir personenbezogene Daten über Sie und/oder über Ihren Bevollmächtigten. Dies geschieht, um Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die thyssenkrupp AG verarbeitet Ihre Daten als Verantwortliche unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller weiteren massgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten gemäss der DSGVO finden Sie im Internet auf der Internetseite zur Hauptversammlung unter
https://www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung/
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Duisburg und Essen, im Dezember 2025
thyssenkrupp AG
Der Vorstand
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18.12.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Originalinhalt anzeigen: EQS News
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