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25.04.2024 23:11:00
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Tesla plant Rückgabe von Aktienpaket an Musk - Warnung an Aktionäre

Nachdem ein Gericht in Delaware das Vergütungspaket von Tesla-Chef Elon Musk Anfang des Jahres für nichtig erklärte, kündigte der umstrittene Unternehmer Gegenmassnahmen an. Nun soll es zu einer neuen Abstimmung über die Milliardenvergütung kommen.
• Musk will Delaware den Rücken kehren
• Kritik an Höhe von Aktienpaket
Tesla-CEO mit milliardenschwerem Aktienpaket
Elon Musk war zweifelsfrei massgeblich an der Entwicklung Teslas vom Startup zum NASDAQ-Riesen beteiligt, auch wenn der Unternehmer erst 2004 zum bereits im Vorjahr gegründeten Unternehmen dazustiess. Auch wenn sich Musk offiziell als Mitgründer bezeichnet, ist er dies doch faktisch nicht. Seit Oktober 2008 leitet er Tesla. Dabei verzichtete er für die Führungsspitze auf ein reguläres Gehalt und handelte stattdessen ein Vergütungspaket im Wert von 56 Milliarden US-Dollar aus, das durch die Aktionäre des E-Autobauers bestätigt wurde. Im Rahmen dieses Pakets ist Musk zum Kauf von Tesla-Aktien zu besonders günstigen Konditionen berechtigt.
Musk mit Gerichtsentscheid unzufrieden
Anfang des Jahres sprach Kathaleen McCormick, Richterin des Delaware Chancery Court, jedoch ein folgenschweres Urteil im Hinblick auf die Vergütung des Tesla-Chefs. Die Juristin bezeichnete den Entschädigungsprozess als "Produkt von Scheinverhandlungen" und warf dem Vorstand des Unternehmens vor, "von Musk kontrolliert" zu werden. Daher erklärte sie das Aktienpaket für nichtig und forderte das Unternehmen auf, seine Aktionäre umfassend aufzuklären - sehr zum Empören von Elon Musk. Der Konzernlenker kündigte an, im Rahmen einer Aktionärsabstimmung den Umzug der Unternehmenszentrale von Delaware nach Texas vollziehen zu wollen. Schon jetzt befindet sich der Hauptsitz im texanischen Austin, nun soll auch der Verwaltungssitz dorthin wandern. Delaware gilt aus steuerlichen Gründen als geeigneter Standort zur Ansiedlung von Unternehmen, Texas machte sich in den vergangenen Jahren aber vermehrt einen Namen als besonders wirtschaftsliberal.
Gehaltspaket vor Wiedereinführung
Ebenfalls über eine Aktionärsabstimmung will Musk ausserdem die Wiedereinführung des in Delaware abgesägten Gehaltspakets erreichen, wie kürzlich bekannt wurde. In einer vorläufigen Stellungnahme schrieb das Unternehmen, dass man die Anteilseigner diesbezüglich um Zustimmung bitten wolle. Schliesslich stelle die Entscheidung des Gerichts in Delaware ein "grundlegendes Problem für das Unternehmen" dar und Musk habe "seine Leistung erbracht, indem er jeden atemberaubenden Meilenstein in den Plänen des Unternehmens erreicht hat".
Auf einer Webseite mit dem Titel "Schutz Ihrer Investition und Teslas Zukunft" stellte Tesla nun Informationen rund um die auf der Jahreshauptversammlung des Unternehmens am 13. Juni anstehenden Entscheidung zusammen.
Experte hält Gehaltspaket für zu hoch
Brian Dunn, ein Experte für Managervergütung, erklärte gegenüber "MarketWatch" nun, dass er einer fairen Vergütung für Musk prinzipiell zustimme, das von Tesla beabsichtigte Gehaltspaket aber unverhältnismässig hoch sei - und zwar sowohl für die Automobil- als auch für die Tech-Branche. Im Schnitt erhalten CEOs in der Automobilbranche zwischen 10 und 15 Millionen US-Dollar pro Jahr, wie Dunn hervorhob. In Tech-Unternehmen werden höhere Gehälter bezahlt, einschliesslich Aktienoptionen und Zuschüssen bewegen sich die Gehälter hier bei bis zu 100 Millionen US-Dollar pro Jahr. "Dies ist eine Mischung aus schlechter Unternehmensführung und übermässiger Managervergütung auf Steroiden", kommentierte er Teslas milliardenschweres Gehaltspaket für Musk, das nach der Abwärtsspirale der Tesla-Aktie noch einen Wert von etwa 47 Milliarden US-Dollar habe. "Was Tesla erreicht hat, ist aussergewöhnlich, aber [Musk] sollte wie ein CEO bezahlt werden und nicht 13 % des Unternehmens aus den Taschen der Aktionäre erhalten", so Dunn weiter.
Anleger sollten Chance zur Abstimmung nutzen
MarketWatch-Kolumnistin Therese Poletti rief Anleger in einem Beitrag nun dazu auf, die seltene Gelegenheit zu nutzen, um Kritik an Musk und dem Vorstand zu äussern. So stehe fast jedes Vorstandsmitglied in einer engen Beziehung zu Musk, was einige Entscheidungen der Führungsriege zugunsten des CEOs erkläre. "Der Vorstand hat Musk erlaubt, Eigentum und Beteiligungen an mehreren anderen Unternehmen anzustreben, darunter X und einem potenziellen KI-Konkurrenten, Grok AI", so die Journalistin.
Weitere Klagen gegen Tesla möglich
Brian Quinn, Professor an der Boston College Law School, hält es jedoch für unwahrscheinlich, dass sich ein Grossteil der Aktionäre gegen das Vorgehen der Konzernleitung stemmt. So komme es äusserst selten vor, dass der Vorschlag eines Unternehmens durch die Anteilseigner zur Ablehnung komme. Unabhängig vom Ergebnis der Abstimmung sieht der M&A-Experte Aktionärsklagen auf Tesla zukommen. "Diese Abstimmung wird nach dem Recht von Delaware durchgeführt", erklärte er gegenüber MarketWatch. "Es ist durchaus möglich, dass sie [Tesla] das durchziehen, verklagt werden und bei derselben Richterin landen. Die Richterin könnte sagen, dass der Vorstand einen Prozess durchlaufen hat, dass sie den Aktionären den Prozess offengelegt haben, und sie lässt ihn zu."
Es bleibt abzuwarten, ob die Tesla-Aktionäre zu Gunsten Musks entscheiden oder Kritik an dem Vorgehen des Vorstands äussern.
Redaktion finanzen.ch
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