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17.07.2025 10:00:05
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DocMorris AG: BGH bestätigt Zulässigkeit von Rezept-Boni
DocMorris AG / Schlagwort(e): Rechtssache Frauenfeld, 17. Juli 2025 Medienmitteilung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute der Revision der Beklagten stattgegeben. Das Urteil des Oberlandesgerichts München (6 U 1509/14) zur Untersagung von Boni bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel (Rx) wurde aufgehoben. Die auf ein Verbot eines Rezept-Bonus ausgerichtete Klage des Bayerischen Apothekerverbands (BAV) wurde insgesamt abgewiesen. Aus Sicht der Richter konnten keine statistischen Daten oder andere aussagekräftige Nachweise beigebracht werden, die belegen würden, dass eine Preisbindung bei Rx-Arzneimitteln notwendig sei, um die Gesundheit der Patienten und die flächendeckende Arzneimittelversorgung in Deutschlang zu sichern. Der BGH konnte in der mündlichen Verhandlung am 7. Mai keinen Zusammenhang zwischen dem Rezept-Bonus und dem Rückgang der Apothekenanzahl erkennen. Online-Apotheken würden vielmehr dazu beitragen, die Versorgung in der Fläche zu sichern. Das Urteil des BGH steht im Einklang mit der Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2016, der zufolge eine starre Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gegen Unionsrecht verstößt (EuGH, Rs. 148/15 - «Deutsche Parkinson Vereinigung»). Am 27. Februar dieses Jahres hat der EuGH zudem erneut bestätigt, dass Rabatt- und Boni-Werbung einer EU-Versandapotheke für den Bezug von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln generell zulässig sind und ein entsprechendes Verbot gemeinschaftsrechtswidrig ist (Rechtssache C-517/23). „Das heutige Urteil des BGH unterstreicht unsere Rechtsauffassung einmal mehr“, sagt Walter Hess, CEO DocMorris. „Wir haben unseren Kunden stets Rezept-Boni zu unseren Lasten gewährt und werden dies nun auch wieder tun. Die Belastung der Patienten ist in den letzten Jahren gestiegen, ihre durchschnittliche Zuzahlung pro Packung hat sich seit 2019 um 10 Prozent auf 3,30 € erhöht. Der Bonus reduziert diese Belastung. Damit können kranke Menschen bei ihren Gesundheitsausgaben sparen, ohne dass zusätzliche Kosten für das Gesundheitssystem entstehen.“ DocMorris gewährt Kundinnen und Kunden wieder Rezept-Bonus Kontakt für Analysten und Investoren Kontakt für Medien Agenda
DocMorris Ende der Adhoc-Mitteilung |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | DocMorris AG |
Walzmühlestrasse 49 | |
8500 Frauenfeld | |
Schweiz | |
ISIN: | CH0042615283 |
Börsen: | SIX Swiss Exchange |
EQS News ID: | 2171180 |
Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
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2171180 17.07.2025 CET/CEST
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