AstraZeneca Aktie 982352 / GB0009895292
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Historisch |
Schadenersatzklage |
19.06.2023 16:24:00
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AstraZeneca-Aktie mit Abschlägen: AstraZeneca erwägt Ausgliederung und IPO vom China-Geschäft- Berufungsverfahren wegen Schadenersatz

AstraZeneca plant, sein China-Geschäft auszugliedern und separat in Hongkong oder in Schanghai zu notieren, berichtet die Financial Times mit Verweis auf mehrere Informanten.
Berufungsverfahren wegen Schadenersatz
Ein halbes Jahr nach der Abweisung einer Schadenersatzklage gegen den Impfstoffhersteller AstraZeneca beschäftigt sich das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg nun mit dem Fall.
Für den 3. Juli sei eine mündliche Verhandlung geplant, teilte ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur mit. Diese sei öffentlich. Ob an dem Tag auch ein Urteil ergeht, sei unklar. "Denkbar wäre beispielsweise auch, dass die Parteien einen Vergleich schliessen."
Gegen ein Urteil des OLG sei Revision möglich, falls das Gericht diese zulasse. Ansonsten könne eine Partei ab einer Beschwerdesumme von 20 000 Euro Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.
Das Landgericht Hof hatte am 3. Januar verkündet, dass die Klage einer Frau gegen AstraZeneca abgewiesen wurde. Der Zivilprozess dürfte zu den ersten gegen einen Corona-Impfstoffhersteller in Deutschland gehören.
Die Frau hatte nach starken gesundheitlichen Beschwerden, die sie auf eine Impfung mit dem Covid-19-Impfstoff des britisch-schwedischen Herstellers zurückführt, die Firma auf Schmerzensgeld und Schadenersatz verklagt. "Bei der Klägerin trat etwa zwei Wochen nach einer Impfung mit Vaxzevria, dem Impfstoff der Beklagten, eine Darmvenenthrombose auf, welche zu einem längeren Krankenhausaufenthalt und einer schwerwiegenden Operation führte", teilte das Landgericht mit.
"Die Klage wurde abgewiesen, da die Kammer weder einen Produktfehler noch einen Informationsfehler im Zusammenhang mit dem Impfstoff feststellen konnte." Es handele sich hierbei um einen Impfstoff, dessen Nutzen die Risiken von Nebenwirkungen überwiegen. Die über 90 Prozent Wirksamkeit einer solchen doppelten Impfung sei unbestritten. Auch die Produktinformationen hätten den damaligen Erkenntnissen entsprochen, erklärte ein Gerichtssprecher.
Das Risiko einer Thrombose sei bei damaligen 5 Millionen Anwendungen des Impfstoffs und 30 Fällen solcher Nebenwirkungen gegenüber dem nicht geimpften Teil der Bevölkerung nicht erhöht gewesen. Daher hätte AstraZeneca einen entsprechenden Hinweis auf ein erhöhtes Thromboserisiko auch nicht geben müssen. Zudem habe das Gericht ausgeschlossen, dass die Klägerin, wäre ein solcher Hinweis erfolgt, die Impfung abgelehnt hätte.
Gegen die Gerichtsentscheidung legte die Frau Berufung ein, daher nun die Verhandlung am OLG.
Im Frühjahr 2021 waren Astrazeneca-Impfungen vorübergehend ausgesetzt worden. Grund waren seltene Fälle von Hirnvenenthrombosen (Blutgerinnsel) in Kombination mit einer reduzierten Zahl von Blutplättchen. Unter anderem die europäische Arzneimittelbehörde EMA nahm die Fälle unter die Lupe. Ergebnis: Der Nutzen der Impfung überwiege eindeutig das Risiko.
Für die Sicherheit von Impfstoffen ist in Deutschland das Paul-Ehrlich-Institut zuständig. Laut diesem sind in der EU mehrere Impfstoffe gegen das Coronavirus zugelassen. Die Wirksamkeit dieser ist wissenschaftlich erwiesen.
Mit Schadenersatz wird ein materieller Schaden ausgeglichen. Dies gilt für alle Kosten, die durch die Schuld eines anderen entstanden sind. Wirken sich psychische Schäden finanziell aus, zum Beispiel durch einen Verdienstausfall, so muss auch dieser materielle Schaden ersetzt werden. Schmerzensgeld erhält man als Ausgleich für immaterielle Schäden. Die AstraZeneca-Aktie rutscht im Handel in London zeitweise 1,10 Prozent auf 116,58 GBP ab.
BAMBERG (awp international) und LONDON (Dow Jones)
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