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04.09.2025 22:13:00
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Alphabet-Aktie in Rot: Französische Datenschützer bestrafen Google

Nach Rekordständen zur Wochenmitte bleibt die Alphabet-Aktie im Fokus. Anleger haben am Donnerstag aber weniger gute Nachrichten zu verkraften.
• Französische Datenschutzbehörde verhängt Strafe
• Verstösse gegen Cookie-Regeln
Bis auf 231,31 US-Dollar schoss die Alphabet-Aktie am Mittwoch nach oben und erreichte an der NASDAQ damit einen neuen Rekord. Zum Handelsende betrug das Kursplus noch 9,14 Prozent auf 230,66 US-Dollar. Damit reagierten Anleger auf die Nachricht, dass eine Zerschlagung des Techgiganten vermieden werden konnte: Ein Richter beschloss, dass das Unternehmen nicht gezwungen werden sollte, sich vom Webbrowser Chrome und dem Mobil-Betriebssystem Android zu trennen. Die US-Regierung, die dies gefordert hatte, sei mit ihren Forderungen zu weit gegangen, entschied er. Die Klage war bereits 2020 am Ende der ersten Amtszeit von US-Präsident Donald Trump eingereicht worden. Gleichzeitig untersagte der Richter Google in seinem Urteil, exklusive Abmachungen zur Verbreitung seiner Dienste abzuschliessen. Dennoch darf der Konzern grundsätzlich weiterhin mit Unternehmen wie Apple oder dem Firefox-Entwickler Mozilla zusammenarbeiten und sie dafür bezahlen können, dass sie seine Dienste vorinstallieren oder prominent platzieren.
Am Donnerstag verlor diese positive Nachricht kurz an Strahlkraft und die Alphabet-Aktie gab an der NASDAQ zeitweise ab. Mit Handelsende war aber erneut ein Plus zu sehen: Es ging um 0,68 Prozent auf 232,66 US-Dollar nach oben.
Datenschützer in Frankreich verhängen Strafe
Die französische Datenschutzbehörde hat am Vorabend eine Strafe von 325 Millionen Euro gegen Google verhängt, da das Unternehmen die französischen Cookie-Vorschriften missachtet haben soll. Google hätte die Nutzer um die Zustimmung zur Anzeige von Werbung in E-Mails über die Tabs "Werbung" und "Soziale Netzwerke" von Gmail bitten müssen. Man gehe davon aus, dass 53 Millionen Personen in diesen Tabs illegal Werbung angezeigt bekommen hätten.
Darüber hinaus war der Ausschuss der Ansicht, dass Nutzer bei der Erstellung eines Google-Kontos dazu angehalten wurden, Cookies für die Anzeige personalisierter Werbung zu wählen. Zudem seien die Nutzer nicht klar darüber informiert worden, dass die Hinterlegung von Cookies für Werbezwecke Voraussetzung für den Zugriff auf die Dienste von Google sei. Ihre in diesem Zusammenhang eingeholte Einwilligung sei daher ungültig und stelle einen Verstoss gegen das französische Datenschutzgesetz (Artikel 82) dar, hiess es in einer Mitteilung der Behörde.
Weitere Massnahmen erforderlich
Zudem nahmen die französischen Datenschützer Google weiter in die Pflicht und erliessen in diesem Zusammenhang eine Anordnung, die das Unternehmen dazu verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten Massnahmen zu ergreifen, um die Anzeige von Werbung zwischen E-Mails in den Postfächern der Gmail-Nutzer ohne vorherige Zustimmung zu unterbinden und eine gültige Einwilligung der Nutzer für die Platzierung von Werbe-Cookies bei der Erstellung eines Google-Kontos einzuholen. Andernfalls sei eine Strafe von 100'000 Euro pro Tag der Verzögerung zu zahlen. Bei Google will man die Entscheidung der Datenschützer nun prüfen.
Hohe Strafe wegen Verletzung der Privatsphäre
Der Suchmaschinenriese Google ist in den USA zur Zahlung von 425 Millionen Dollar verurteilt worden. Die Geschworenen eines Bundesgerichts in San Francisco befanden Google am Mittwoch (Ortszeit) für schuldig, die Privatsphäre von fast 100 Millionen Nutzern verletzt zu haben.
Der Suchmaschinenriese kündigte an, in Berufung zu gehen. Google wurde nach kalifornischem Recht wegen Verletzung der Privatsphäre für schuldig befunden, weil der Konzern weiterhin private Daten dieser Nutzer gesammelt habe, obwohl sie diese Einstellung deaktiviert hatten, hiess es von den Geschworenen.
Der Fall geht auf eine im Juli 2020 eingereichte Sammelklage zurück. Die Kläger hatten die Einstellung "Web- und App-Aktivitäten" und eine weitere Einstellung zum Tracking deaktiviert. Damit lehnten sie die Erfassung von Nutzungsdaten von Diensten wie dem Browser Chrome, Google Maps oder Google News ab. Die Anwälte der Kläger bezeichneten Googles "Versprechen und Garantien" zum Datenschutz als "schamlose Lügen".
Ein Google-Sprecher sagte AFP, dass der Konzern Berufung einlegen werde. "Unsere Datenschutz-Tools ermöglichen es den Nutzern, ihre Daten zu kontrollieren, und wenn sie die Personalisierung deaktivieren, respektieren wir ihre Entscheidung." Google argumentiert, dass die nach Deaktivierung der Tracking-Einstellung gesammelten Daten keine Identifizierung der Nutzer ermöglichen.
Störung bei Google - Nutzer in mehreren Ländern betroffen
Onlinedienste wie die Google -Suche und YouTube sind Berichten zufolge derzeit für Nutzer in mehreren Ländern nur eingeschränkt verfügbar. Es komme aktuell zu internationalen Ausfällen, teilte die Analysefirma Netblocks auf der Plattform X mit.
In Deutschland kam es nur kurzzeitig zu Einschränkungen, wie aus Daten von Portalen für Störungsmeldungen hervorging. In der Schweiz gab es bislang keine Hinweise auf eine Störung.
Nutzer in der Türkei und in Bulgarien etwa berichteten am frühen Vormittag, nicht auf die Seiten zugreifen zu können. Laut Netblocks steht der Vorfall aber nicht im Zusammenhang mit Internetstörungen oder Filtern auf Landesebene.
Im vorbörslichen NASDAQ-Handel notiert die Google-Aktie zeitweise 0,55 Prozent tiefer bei 229,82 US-Dollar.
Redaktion finanzen.ch / San Francisco (awp/sda/afp)
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