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Historisch |
Investoren wehren sich |
06.07.2023 23:00:00
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Sammelklage gegen Ex-Credit-Suisse-Führungskräfte: Das haben die UBS, Dougan, Thiam & Co. zu befürchten

Im März wurde über die Zukunft der strauchelnden Credit Suisse entschieden: Die Übernahme durch die Konkurrentin UBS wurde beschlossen, AT-1-Anleihen der CS im Milliardenwert sollen vollständig abgeschrieben werden. Investoren wehren sich und klagen in den USA gegen die ehemaligen Top-Manager - doch wie hoch stehen die Chancen auf Erfolg?
• Investoren klagen in den USA gegen ehemalige CS-Manager
• Was haben die Bank und die Ex-Manager zu befürchten?
Die Credit Suisse hatte in den vergangenen Jahren immer wieder mit Negativschlagzeilen, wie zum Beispiel dem Beschattungsskandal, dem Greensill-Skandal, dem Archegos-Skandal, dem Quarantäneskandal und dem Singapur-Gerichtsfall, zu kämpfen. Die wiederholten Vorfälle in der Bank führten schliesslich zu einem Reputationsschaden, was sich in einem intensiven Abfluss von Kundengeldern widerspiegelte. Im Zuge des US-Bankenbebens Anfang des Jahres geriet die Credit Suisse weiter unter Druck. Am 20. März wurde dann über die Zukunft der Schweizer Bank entschieden und rund drei Monate später gab die Grossbank UBS bekannt, den Abschluss der Credit Suisse-Übernahme vollzogen zu haben. Die Credit Suisse-Aktie wurde am 12. Juni zum letzten Mal an der Börse gehandelt.
Sammelklage in den USA gegen ehemalige Führungskräfte
In der darauffolgenden Woche berichtete die Nachrichtenagentur Bloomberg, dass Investoren in die AT1-Bonds der Credit Suisse in den USA eine Sammelklage gegen die früheren CEOs Brady Dougan und Tidjane Thiam sowie gegen weitere frühere Führungskräfte der CS-Investmentbank eingereicht haben. Zuvor hatte die FINMA im Zuge der Credit Suisse-Übernahme durch die UBS entschieden, dass die AT1-Bonds im Volumen von insgesamt 16 Milliarden Franken komplett auf null abgeschrieben werden sollen. Doch nun richtete sich die Klage nicht gegen die Abschreibung, sondern persönlich gegen ehemalige Manager und Verwaltungsräte.
Der Vorwurf: Jahrelanges Missmanagement, das die Bank in Schieflage brachte und letztlich zu der Notrettung durch die UBS und dem Totalverlust der Anleihen führte. In der Klage argumentierten die Investoren, dass die CS-Führungskräfte Geschäfte mit hohem Risiko eingegangen seien, um hohe kurzfristige Renditen und Boni zu erreichen. Die Manager hätten Sorgfalts- und Loyalitätspflichten gegenüber den Anleihegläubigern verletzt, "indem sie unter anderem eine Kultur bei der Credit Suisse schufen und aufrechterhielten, die Gewinne, übermässiges Eingehen von Risiken und Eigengeschäfte über ein solides Risikomanagement und die Einhaltung von Gesetzen stellte", zitiert die Neue Zürcher Zeitung (NZZ) aus der Klageschrift. In ihrer Argumentation beziehe sich die Anwaltskanzlei, wie awp berichtet, auf einen von der Credit Suisse selbst in Auftrag gegebenen Bericht.
Erfolgsaussichten der Klage
Nachdem die Sammelklage eingereicht ist, sei laut Hans-Ueli Vogt, Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Zürich, die erste Hürde, das New Yorker Gericht dazu zu bringen, sich den Fall anzuschauen. "Die Handlungen, die zum Niedergang der CS geführt haben, fanden schliesslich in der Schweiz statt", zitiert ihn die NZZ. "Käme ein solcher Fall vor ein Schweizer Gericht, wären die Erfolgschancen gering", so Vogt. So sei in der Schweiz die Nachweispflicht schwieriger zu erbringen. Fraglich sei ausserdem, wie ein US-Gericht - sollte es zu einem Prozess kommen - Schweizer Recht anwenden würde.
Auch Yvonne Pieles, Expertin für Prozessführung bei der Anwaltskanzlei Burckhardt, betrachte die Ausgangslage für die Kläger als schwierig. Ihrer Meinung nach dürfte die Klage aus öffentlichen Informationen kaum erfolgreich begründet werden können - interne Dokumente müssten die nötigen Beweise liefern. "Eine entscheidende Frage ist auch, ob ein amerikanisches Urteil in der Schweiz anerkannt und vollstreckt werden kann", gibt die NZZ die Expertin wieder.
Mögliche Folgen für die UBS und die ehemaligen Top-Manager
Wie gross ein möglicher finanzieller Schaden durch die Klage für die Credit Suisse oder ihre neue Besitzerin, die UBS, ausfallen könnte, ist fraglich. Die Schadenersatzforderung in der Klage bleibe laut NZZ wage - man wolle für "alle Schäden, die infolge des Fehlverhaltens der Beklagten erlitten wurden", kompensiert werden. Analysten der Zürcher Kantonalbank (ZKB) erwarteten, dass die UBS in den kommenden Jahren zwei Prozent ihrer Erträge für Prozesskosten aufwenden müssen wird. Bis Ende März sollen die CS und die UBS Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten von 3,6 Milliarden US-Dollar gebildet haben, während die ZKB den maximalen Kapitalverlust für die beiden Banken auf bis zu 5,2 Milliarden US-Dollar veranschlage.
Was die ehemaligen Credit Suisse-Führungskräfte betrifft: Diese dürften eine Organhaftpflichtversicherung, auch D&O (Directors & Officers) Versicherung genannt, haben. Unternehmen versuchen mit solchen Versicherungen für ihre Topmanager, die in der Regel auch bei Pflichtverletzungen der Versicherten greifen, ihre Rechtsrisiken abzudecken. Es gibt jedoch auch Einschränkungen. So könne die Versicherung laut Pieles bei grobfahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln Regress nehmen und die Manager müssten den Schaden selbst tragen.
Allerdings habe die Bank "ein grosses Interesse, dass die Klagen abgewiesen werden, nicht zuletzt mit Blick auf gegen sie selber gerichtete Klagen", so Hans-Ueli Vogt laut der NZZ, und so dürfte die CS beziehungsweise nun die UBS das Vorgehen mit den Angeklagten koordinieren.
Redaktion finanzen.ch
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