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02.02.2026 17:12:36

Ex-Vorstand lässt Vorwürfe im Audi-Prozess zurückweisen

(Ausführliche Fassung)

MÜNCHEN (awp international) - Der im zweiten Audi-Strafprozess angeklagte frühere Entwicklungsvorstand Ulrich Hackenberg hat die Vorwürfe der Anklage zurückweisen lassen. "Wir werden im Laufe des Verfahrens aufzeigen, dass unser Mandant unschuldig ist", teilte seine Verteidigerin Sabine Stetter mit.

Der Prozess hatte am Montag mit der stundenlangen Verlesung der Anklage begonnen. Hackenberg ist einer von vier Angeklagten in dem Verfahren, das sich vor allem um Betrugsvorwürfe im Zusammenhang mit manipulierten Dieselmotoren dreht. Neben ihm sind ein weiterer Ex-Vorstand, ein Bereichs- und ein früherer Hauptabteilungsleiter angeklagt.

In allen Fällen geht es um Dieselmotoren mit manipulierter Software, die bewirkte, dass Abgasvorgaben zwar auf dem Teststand, nicht aber im realen Betrieb eingehalten wurden. Je nach Position im Unternehmen sollen die Angeklagten daran aber unterschiedlichen Anteil gehabt haben: Teils sollen sie an der Entwicklung der Motoren beteiligt gewesen sein, teils die Manipulation in Auftrag gegeben haben oder die Produktion nicht gestoppt und Fahrzeuge nicht zurückgerufen haben.

Hackenberg wird vorgeworfen, die Produktion genehmigt zu haben, obwohl er von den Manipulationen gewusst habe. Dies weist seine Verteidigung aber zurück. "Die Staatsanwaltschaft nimmt an, er hätte auf der Basis von Teilinformationen auf das Vorliegen einer Manipulation schliessen können. Richtig ist aber, dass die Staatsanwaltschaft genau dies nicht beweisen konnte", heisst es in der Stellungnahme. "Gegenüber unserem Mandanten wurden die Manipulation bei der Motorentwicklung verborgen, obwohl er für eine offene Kommunikation und Fehlerkultur plädierte. Er wusste schlichtweg nichts von den Manipulationen im Motorenbereich und konnte diese mangels entsprechender Informationen und wegen seiner anderweitigen Spezialisierung auch nicht erahnen."

Hoher Schaden laut Anklage

Um wie viele Fahrzeuge - und damit, um wie viele angeklagte Betrugsfälle und welche Schäden - es im Prozess geht, unterscheidet sich je nach Angeklagtem. Bei allen geht es allerdings um eine sechsstellige Zahl, bis hin zu mehr als 430.000 Fahrzeugen. Die unterstellten Schäden sind enorm. Sie reichen von Dutzenden Millionen bis hin zu mehr als drei Milliarden Euro. Auch hier mit Unterschieden zwischen den Angeklagten und abhängig davon, wie die Schäden berechnet werden. Bei Hackenberg nennt die Anklage rund 239.000 Fahrzeuge und rund eine Milliarde Euro.

Der Dieselskandal hatte 2015 die Autobranche erschüttert. Damals wurde bekannt, dass der VW -Konzern, zu dem auch Audi gehört, bei Millionen Autos unzulässige Software eingesetzt hatte, die Abgastests verfälschte. Auf Prüfständen funktionierte die Abgasreinigung, im normalen Strassenverkehr stiessen die Fahrzeuge deutlich mehr Schadstoffe aus.

Niedrigerer Promi-Level

Im zweiten Verfahren ist die Anlagebank weniger prominent besetzt als im ersten Strafprozess. Damals wurde unter anderem der ehemalige Chef des Autobauers, Rupert Stadler, zu einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und der Zahlung von 1,1 Millionen Euro verurteilt. Dieses Urteil ist inzwischen rechtskräftig. Der Prozess hatte sich damals unter grossem öffentlichem Interesse mehr als 170 Verhandlungstage hingezogen, diesmal sind bereits 50 Termine angesetzt.

Neben den Urteilen gegen die ehemaligen Audi-Mitarbeiter in München gab es auch in Braunschweig bereits Urteile gegen VW-Mitarbeiter - dort auch mit Haftstrafen. Ein zweiter Prozess läuft dort bereits./ruc/DP/he

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