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Meta Platforms Aktie 14917609 / US30303M1027

Millionenstrafe 10.02.2026 17:02:00

Meta Platforms-Aktie sinkt leicht: Etappensieg für WhatsApp vor EuGH - Facebook-Mutter muss Deutscher Telekom 30 Millionen Euro zahlen

Meta Platforms-Aktie sinkt leicht: Etappensieg für WhatsApp vor EuGH - Facebook-Mutter muss Deutscher Telekom 30 Millionen Euro zahlen

Im Streit um ein Bussgeld von 225 Millionen Euro wegen Datenschutz-Verstössen hat WhatsApp vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) einen Etappensieg errungen.

Der Messenger-Betreiber aus Kalifornien dürfe gegen einen Beschluss des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) klagen, entschieden die Richterinnen und Richter in Luxemburg. Sie hoben eine Entscheidung des EU-Gerichts in der Vorinstanz, das die Klage nicht zugelassen hatte, auf. Nun muss das EU-Gericht den Fall inhaltlich prüfen. Ob WhatsApp die Busse zahlen muss, ist damit noch nicht geklärt.

Der Beschluss des EDSA war die Grundlage für eine Millionenstrafe gegen WhatsApp aus dem Jahr 2021 wegen Verstössen gegen die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dem Unternehmen wurde mangelnde Transparenz vorgeworfen. Verhängt wurde die damalige Rekordstrafe von der Datenschutzkommission (DPC) in Irland, wo WhatsApp seinen Sitz für Europa hat. Die irischen Datenschützer mussten sich dabei an den EDSA-Beschluss halten, der unter anderem die Höhe der Geldbusse festlegte.

WhatsApp ergänzte daraufhin seine Nutzungsregeln mit weiteren Informationen, klagte aber sowohl gegen die DPC-Entscheidung vor den Gerichten in Irland als auch gegen die Grundlage, den EDSA-Beschluss, vor dem EU-Gericht. Letzteres war der Ansicht, WhatsApp könne nur den finalen Beschluss der irischen Aufsichtsbehörde vor einem nationalen Gericht anfechten.

Das höchste Gericht in der EU entschied nun: WhatsApp darf auch den Beschluss des EDSA direkt angreifen. Das Unternehmen sei davon unmittelbar betroffen gewesen, so der EuGH. Die irische Behörde habe das Ergebnis nicht abändern können. Laut der irischen Datenschutzkommission pausieren die Verfahren in Irland, bis die Entscheidungen der europäischen Gerichte vorliegen.

Urteil: Meta muss Deutscher Telekom 30 Millionen Euro zahlen

Im Streit um Nutzungsentgelte muss der Facebook-Mutterkonzern Meta der Deutschen Telekom einem Urteil zufolge rund 30 Millionen Euro zahlen. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht bestätigte eine Entscheidung der Vorinstanz, das Kölner Landgericht hatte die Zahlungspflicht vor knapp zwei Jahren auf rund 20 Millionen Euro festgelegt. Da es in dem Berufungsverfahren um einen längeren Zeitraum der Entgeltforderung ging - und zwar um mehr als drei Jahre -, wurde Meta nun zur Zahlung von rund 30 Millionen Euro verurteilt (VI-6 U 3/24).

Meta hatte den Bonner Konzern jahrelang für den Transport von Daten bezahlt - Internetnutzer haben über das Telekom-Netz Zugriff auf die Online-Dienste von Facebook, Instagram & WhatsApp bekommen. 2021 stellte Meta diese Zahlungen ein und die Telekom zog vor Gericht. Die Daten übermittelte sie weiter.

Das Düsseldorfer OLG entschied, dass die Telekom von der Meta-Tochter Edge Network zu Recht die Vergütung erbrachter Leistungen verlange. Die Meta-Tochter hatte argumentiert, dass es gar keinen rechtsgültigen Vertrag samt Zahlungspflicht gebe, etwa weil die Telekom gegenüber Meta gar keine Leistung erbringe, sondern gegenüber den Telekom-Endkunden, welche die Datenübermittlung ja veranlassten. Die Telekom erfülle bei der Datenübermittlung nur vertragliche Verpflichtungen gegenüber Endkunden.

Harsche Vorwürfe von beiden Seiten

In dem Rechtsstreit hatten sich beide Seiten vorgeworfen, marktbeherrschend zu sein und ihre Positionen kartellrechtswidrig zu missbrauchen. Mit Blick auf die Telekom liess das Gericht diesen Vorwurf in dem Verfahren aber nicht gelten. Vielmehr verfüge die Meta-Tochter über eine erhebliche Gegenmacht, die ein Ausnutzen einer marktbeherrschenden Stellung in diesem Fall ausschliesse, befanden die Richter. So hätte Edge Network die Datenübertragung an den Netzbetreiber Telekom beenden und die Daten stattdessen über Telekom-Konkurrenten leiten können, so die Kammer.

Dass die Telekom bis 2020 im kleinen Rahmen Geld von Meta bekommen hat, ist gewissermassen ein historischer Sonderfall - andere Netzbetreiber wie Vodafone bezahlt die Facebook-Mutter nicht. Der finanzielle Betrag, den die Telekom einfordert, spielt in der juristischen Auseinandersetzung letztlich nur eine Nebenrolle. Viel wichtiger ist dem Unternehmen die gerichtliche Feststellung, dass der Netzbetreiber einen grundsätzlichen Zahlungsanspruch hat.

Eine Telekom-Sprecherin sagte, man nehme das Urteil zur Kenntnis. "Das OLG Düsseldorf hat unsere Rechtsauffassung bestätigt, dass der Transport von Datenverkehr von Meta durch unser Netz eine werthaltige Leistung darstellt."

Fair-Share-Debatte

Der Rechtsstreit zwischen der Telekom und Meta ist eine Facette der "fair share"-Debatte: Die grossen europäischen Netzbetreiber fordern seit langem, dass grosse amerikanische Technologieunternehmen ihren "fairen Anteil" an den Kosten von Übertragungsnetzen haben, schliesslich sei der Betrieb der Netze teuer und ohne die Netze könnten "Big Techs" wie Amazon , Google und Meta kein grosses Geschäft machen mit ihren europäischen Kunden.

Mit der "fair share"-Forderung stossen die Chefs europäischer Telekommunikationskonzerne aber immer wieder auf Granit, wesentlichen Rückhalt aus Europas Politik bekommen sie nicht. Die US-Technologieriesen argumentieren, dass die Nachfrage von Privatleuten nach Internetverträgen nur ihretwegen so hoch sei und davon auch die Netzbetreiber profitierten.

Die an der NASDAQ gelistete Meta-Aktie verliert zeitweise minimale 0,83 Prozent auf 671,59 Dollar.

/vni/DP/mis/wdw/jha

LUXEMBURG/KÖLN (awp international)

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Bildquelle: Valeriya Zankovych / Shutterstock.com,mundissima / Shutterstock.com

Analysen zu Meta Platforms (ex Facebook)

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16.03.26 Meta Platforms Buy Jefferies & Company Inc.
24.02.26 Meta Platforms Outperform Bernstein Research
29.01.26 Meta Platforms Kaufen DZ BANK
29.01.26 Meta Platforms Buy Goldman Sachs Group Inc.
29.01.26 Meta Platforms Buy Jefferies & Company Inc.
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