IONOS Aktie 124525998 / DE000A3E00M1
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26.11.2025 07:00:03
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EQS-CMS: IONOS Group SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: IONOS Group SE
/ Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission zur Verordnung EU Nr. 596/2014 (MAR): Erwerb eigener Aktien
Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission zur Verordnung EU Nr. 596/2014 (MAR) Das von der IONOS Group SE in der Ad-hoc-Mitteilung vom 21. November 2025 angekündigte Aktienrückkaufprogramm wird ab 26. November 2025 durchgeführt. Im Zeitraum bis längstens zum 30. April 2026 sollen bis zu 2.000.000 eigene Aktien der Gesellschaft ausschliesslich über die Börse (XETRA-Handel oder ein entsprechendes Nachfolgesystem) erworben werden. Das Volumen des Rückkaufprogramms beträgt insgesamt bis zu 60 Mio. EUR (Anschaffungskosten ohne Erwerbsnebenkosten). Der Vorstand macht damit mit Zustimmung des Aufsichtsrats von der durch die ausserordentliche Hauptversammlung der IONOS Group SE am 26. Januar 2023 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäss § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz (AktG) Gebrauch. Der Rückkauf erfolgt unter anderem zur Bedienung von Ansprüchen aus Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen, kann aber grundsätzlich für alle in der Hauptversammlungsermächtigung genannten Zwecke verwendet werden. Mit dem Rückkauf hat die Gesellschaft eine Bank beauftragt. Diese trifft ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft. Das Recht der Gesellschaft, das Mandat mit der Bank im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben vorzeitig zu beenden und/oder den Auftrag auf eine oder mehrere andere Banken zu übertragen, bleibt unberührt. Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt, unterbrochen und gegebenenfalls wiederaufgenommen werden. Der Rückkauf soll ausschliesslich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) erfolgen und nach Massgabe der durch die ausserordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 26. Januar 2023 erteilten Ermächtigung durchgeführt werden. Der Kaufpreis je zurückgekaufte Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den arithmetischen Mittelwert der Kurse der Stückaktien der IONOS Group SE in der Schlussauktion im XETRA-Handelssystem (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten drei Börsenhandelstage vor dem Stichtag um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten, wobei der Stichtag der Tag der Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb ist. Darüber hinaus hat sich die Bank verpflichtet, den Rückkauf nach Massgabe der Handelsbedingungen des Artikels 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 ("Del.-VO") durchzuführen. Entsprechend der Del.-VO darf u.a. kein Kaufpreis gezahlt werden, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses bzw. über dem des höchsten unabhängigen Angebots zum Zeitpunkt des Kaufs liegt, und zwar jeweils auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet. Massgeblich ist der höhere der beiden Werte. Entsprechend der Del.-VO dürfen an einem Tag zudem nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erworben werden. Der durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem konkreten Kauftermin. Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 Del.-VO entsprechenden Weise in aggregierter Form spätestens am Ende des siebten Handelstages nach deren Ausführung bekannt gegeben. Ferner wird die IONOS Group SE die Geschäfte auf ihrer Website unter http://www.ionos-group.com/de/investor-relations/aktie/aktienrueckkauf.html veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben. Karlsruhe/Berlin, den 26. November 2025 IONOS Group SE Der Vorstand
26.11.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
| Sprache: | Deutsch |
| Unternehmen: | IONOS Group SE |
| Elgendorfer Strasse 57 | |
| 56410 Montabaur | |
| Deutschland |
| Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
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2235542 26.11.2025 CET/CEST
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Ferrari versus Privatbank: Luxus ist nicht Vertrauen – Marco Parroni zu Gast im BX Morningcall
Im heutigen BX Morningcall spricht David Kunz gemeinsam mit François Bloch mit Gast Marco Parroni (heute Uniq Prime, ehemals Julius Bär) über Markenführung im Private Banking: Warum „Luxus“-Denken oft in die falsche Richtung führt, wie Sponsoring und Partnerships (u.a. rund um Formel E) als echter Wertetransfer funktionieren – und weshalb ein Ökosystem-Ansatz häufig mehr bringt als klassische KPI-Logik.
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💡Wie man Brand-Impact realistisch misst
💡Vertrauen als Kernwert – und was KI daran (nicht) ersetzt
💡Was Marco Parroni heute mit Uniq Prime aufbaut
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SMI etwas höher -- DAX freundlich -- Asiens Börsen letztlich uneinheitlichAm heimischen Aktienmarkt geht es leicht nach oben. Am deutschen Aktienmarkt werden leichte Gewinne verzeichnet. An den Börsen in Asien ging es am Donnerstag in unterschiedliche Richtungen.


