Meta Platforms Aktie 14917609 / US30303M1027
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20.11.2025 19:48:00
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Spanien verurteilt Meta zu Rekordzahlung an lokale Medien - Aktie gibt nach
Ein spanisches Gericht hat den Facebook-Eigentümer Meta Platforms zur Zahlung von 479 Millionen Euro an lokale Medienverlage verdonnert.
Das Madrider Handelsgericht gab einer Klage teilweise statt, in der Meta vorgeworfen wurde, gegen die spanischen Wettbewerbsregeln und die Datenschutzbestimmungen der Europäischen Union zu verstossen. Es ordnete an, dass das Unternehmen 87 digitale Verleger und Nachrichtenagenturen entschädigen muss, die der Handelsgruppe Information Media Association (AMI) angehören, zu deren Mitgliedern grosse Medien wie die Wirtschaftszeitung El Economista und die nationale Presseagentur EFE zählen.
Meta erklärte, mit dem Urteil nicht einverstanden zu sein, und kündigte Berufung an. Ein Sprecher sagte, die Klage enthalte keine Beweise für einen angeblichen Schaden und ignoriere, wie die Online-Werbebranche funktioniere.
Die Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO), die 2018 in Kraft trat, legt Richtlinien für den Umgang mit Nutzerdaten durch Websites fest und verpflichtet diese, die Zustimmung zur Verarbeitung dieser Daten einzuholen.
Um die Rechtsvorschriften einzuhalten, änderte der Eigentümer von Instagram und Whatsapp im Jahr 2018 die Rechtsgrundlage, mit der er die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtfertigt. Seitdem ist das Unternehmen ins Visier von Datenschutzbeauftragten geraten. Die irische Datenschutzkommission verhängte 2023 wegen dieser Praktiken eine Geldstrafe in Höhe von 1,2 Milliarden Euro gegen das Unternehmen. Meta änderte daraufhin im August 2023 die Rechtsgrundlage erneut und stützte sich fortan auf die Zustimmung der Nutzer.
Das spanische Gericht befand nun, dass Meta durch seine Einnahmen in Spanien zwischen dem Inkrafttreten der DSGVO und seinen Datenschutzänderungen im Jahr 2023 einen Wettbewerbsvorteil erlangt habe und dass die unter Verstoss gegen die Vorschriften erzielten Gewinne mit den Wettbewerbern auf dem spanischen Markt für digitale Werbung geteilt werden müssten.
Auslöser war eine Klage wegen der Verarbeitung von Nutzerdaten für Werbezwecke.
Das Madrider Handelsgericht gab einer Klage teilweise statt, in der Meta vorgeworfen wurde, gegen die spanischen Wettbewerbsregeln und die Datenschutzbestimmungen der Europäischen Union zu verstossen. Es ordnete an, dass das Unternehmen 87 digitale Verleger und Nachrichtenagenturen entschädigen muss, die der Handelsgruppe Information Media Association (AMI) angehören, zu deren Mitgliedern grosse Medien wie die Wirtschaftszeitung El Economista und die nationale Presseagentur EFE zählen.
Meta erklärte, mit dem Urteil nicht einverstanden zu sein, und kündigte Berufung an. Ein Sprecher sagte, die Klage enthalte keine Beweise für einen angeblichen Schaden und ignoriere, wie die Online-Werbebranche funktioniere.
Die Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO), die 2018 in Kraft trat, legt Richtlinien für den Umgang mit Nutzerdaten durch Websites fest und verpflichtet diese, die Zustimmung zur Verarbeitung dieser Daten einzuholen.
Um die Rechtsvorschriften einzuhalten, änderte der Eigentümer von Instagram und Whatsapp im Jahr 2018 die Rechtsgrundlage, mit der er die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtfertigt. Seitdem ist das Unternehmen ins Visier von Datenschutzbeauftragten geraten. Die irische Datenschutzkommission verhängte 2023 wegen dieser Praktiken eine Geldstrafe in Höhe von 1,2 Milliarden Euro gegen das Unternehmen. Meta änderte daraufhin im August 2023 die Rechtsgrundlage erneut und stützte sich fortan auf die Zustimmung der Nutzer.
Das spanische Gericht befand nun, dass Meta durch seine Einnahmen in Spanien zwischen dem Inkrafttreten der DSGVO und seinen Datenschutzänderungen im Jahr 2023 einen Wettbewerbsvorteil erlangt habe und dass die unter Verstoss gegen die Vorschriften erzielten Gewinne mit den Wettbewerbern auf dem spanischen Markt für digitale Werbung geteilt werden müssten.
Im NASDAQ-Handel verliert die Meta-Aktie zeitweise 0,65 Prozent auf 586,50 US-Dollar.
Kontakt zum Autor: unternehmen.de@dowjones.com
DJG/DJN/brb/hab
(END) Dow Jones Newswires
November 20, 2025 10:15 ET (15:15 GMT)
Von Edith Hancock
DOW JONES
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November 20, 2025 10:15 ET (15:15 GMT)
Von Edith Hancock
DOW JONES
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Nachrichten zu Meta Platforms (ex Facebook)
Analysen zu Meta Platforms (ex Facebook)
| 04.11.25 | Meta Platforms Kaufen | DZ BANK | |
| 30.10.25 | Meta Platforms Buy | UBS AG | |
| 30.10.25 | Meta Platforms Buy | Jefferies & Company Inc. | |
| 30.10.25 | Meta Platforms Outperform | RBC Capital Markets | |
| 30.10.25 | Meta Platforms Overweight | JP Morgan Chase & Co. |
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