Booking Holdings Aktie 40656108 / US09857L1089
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30.01.2026 18:51:36
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Sammelklage mit Schweizer Beteiligung gegen Booking.com eingereicht
(Meldung im zweitletzten Abschnitt mit Wortlaut des Berliner Urteils präzisiert und um Reaktion von Booking.com ergänzt.)
Bern (awp) - Eine seit Monaten vorbereitete europaweite Sammelklage gegen die Online-Buchungsplattform Booking.com ist offiziell eingereicht worden. Auch zahlreiche Schweizer Hotels haben sich der Klage angeschlossen. Wie Hotelleriesuisse am Freitag mitteilte, wurde damit das gerichtliche Verfahren formell eröffnet.
Die eigens dafür gegründete Stiftung Hotel Claims Alliance hat die Klage beim zuständigen Bezirksgericht in Amsterdam deponiert. Mehrere hundert Hotels aus der Schweiz beteiligen sich daran, um Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
Lanciert wurde die Sammelklage im Mai 2025 vom europäischen Gastgewerbe-Dachverband HOTREC. Die beiden Branchenverbände Hotelleriesuisse und Gastrosuisse informierten ihre Mitglieder bereits im vergangenen Jahr über die Teilnahmemöglichkeit. Der Zuspruch fiel hoch aus: Mehrere tausend Beherbergungsbetriebe aus ganz Europa reichten ihre Unterlagen ein.
Paritätsklauseln im Zentrum
Gegenstand der Klage ist die jahrelange Verwendung sogenannter Paritätsklauseln durch Booking.com. Diese verpflichteten Hotels dazu, ihre Zimmer auf keiner anderen Plattform - auch nicht auf der eigenen Website - zu günstigeren Preisen oder zu besseren Konditionen anzubieten als auf Booking.com. Die Klauseln gelten heute als wettbewerbswidrig und sind in der Schweiz seit 2022 verboten.
Aus Sicht der klagenden Betriebe führten diese Vorgaben zu erheblichen finanziellen Nachteilen. Booking.com habe dadurch überhöhte Kommissionen verlangt, den Wettbewerb zwischen Buchungsplattformen eingeschränkt und den Direktvertrieb der Hotels gezielt erschwert, so die Ansicht der Hotels. Mit der Klage wollen die Betriebe Entschädigungen für mutmasslich zu viel bezahlte Kommissionen erstreiten.
Rückenwind aus Deutschland
Zusätzliche Bedeutung erhält das Verfahren durch ein Urteil aus Deutschland. Das Landgericht Berlin stellte fest, dass Booking.com über 1000 Betreibern von Unterkünften etwaige Schäden zu ersetzen habe, der ihnen durch die Verwendung unulässiger Bestpreisklauseln entstanden ist. Eine Vertreterin von Booking.com wies gegenüber der Nachrichtenagentur AWP allerdings darauf hin, dass das Urteil keine Entscheidung darüber getroffen habe, ob einer Partei tatsächlich ein Schaden entstanden sei, und ob Schadenersatz bezahlt werden müsse.
Hotelleriesuisse und den beteiligten Hotels geht es gemäss Angaben des Interessenverbands nicht nur um finanzielle Ansprüche, sondern auch um grundsätzliche Verbesserungen im Online-Buchungsmarkt. Die Verbände erhoffen sich eine Begrenzung der Marktmacht einzelner Plattformen, mehr Transparenz sowie fairere Wettbewerbsbedingungen zugunsten von Direktbuchungen. Die Sammelklage wird extern finanziert, für die teilnehmenden Hotels entstehen keine Prozesskosten.
jl/cg/tp/to
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