Apple Aktie 908440 / US0378331005
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| "Angriff auf die Schweiz"? |
11.04.2018 22:55:00
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Namensstreit: Apple geht auf ein Schweizer Unternehmen los
Weil er seinen Onlineshop "Apple Boutique" genannt hat, beschuldigt ihn Tech-Riese Apple des Cybersquattings. Nun wehrt sich Jules Petroz gegen die Vorwürfe. Sowohl er als auch Apple bestehen auf ihre Haltungen.
"Der Name bezieht sich auf den Laden der Beatles"
Petroz streitet die Vorwürfe ab und gibt zu bekennen, dass der Name seines Ladens nichts mit Apple zu tun habe. Gegenüber "20 Minuten" verlautete er, dass sich der Name auf einen gleichnamigen Laden beziehe, den die Musikband Beatles in den 60er Jahren in London eröffnen liess. "Apple hat vor 30 Jahren verschlafen, den Begriff Apple Boutique als Marke zu registrieren, und will ihn mir jetzt gratis entreissen", glaubt der Schweizer Künstler. Er möchte nicht von Apple profitieren und das tue er auch nicht. An einem guten Tag würde sein Shop gerade einmal 50 Besuche bekommen.
Rechtliche Einsprache von Apple
Dennoch glaubt man bei Apple, dass Petroz von dem Wiedererkennungswert des milliardenschweren Unternehmens profitieren wolle und beschuldigte ihn des Cybersquattings. Gemeint ist hiermit die bewusste Registrierung von bekannten Namen als Internet-Domainnamen, die dem Inhaber der Website nicht zustehen. Daher reichte der Tech-Gigant eine Beschwerde beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum in Bern ein. Diese lehnte die Einsprache allerdings ab und sprach Petroz sogar eine Entschädigungszahlung in Höhe von 1200 Franken zu.
Doch auch hiermit will sich Apple nicht zufrieden geben und geht vor das Bundesverfassungsgericht in St. Gallen. Hierfür muss Petroz nun ein Verteidigungsdossier auf Deutsch vorlegen. Allerdings verfüge weder er noch sein Anwalt über deutsche Sprachkenntnisse, weshalb sich der Welscher an die Öffentlichkeit wendet und um Hilfe bittet. In dem Interview verlautete er weiter, Apple würde dieses "sprachliche Handicap" ausnutzen.
Nicht die erste Beschuldigung
Dass sein Onlineshop nun mehr Besucher haben wird, störe ihn nicht. "Warum nicht?", äusserte er gegenüber "20 Minuten". Aber darum ginge es nicht. Er glaubt viel eher, dass der Rechtsstreit zwischen dem milliardenschweren Unternehmen und dem kleinen Onlineshop, der eigentlich ein Familienunternehmen ist, dem gleichkommen, als ob Amerika die Schweiz angreifen würde.
Es sollte nicht unerwähnt bleiben, dass Jules Petroz nicht zum ersten Mal vonseiten der US-Amerikaner des Cybersquattings beschuldigt wurde. Bereits im Jahr 2015 wurde der Schweizer von Anwälten des Aktionshauses Sotheby's kontaktiert und aufgefordert den Domainnamen seines Onlineshops, Sotebys.com, zu ändern. Da ihm eine Strafzahlung von 100.000 US-Dollar zu hoch war, kam er der Aufforderung nach.
Redaktion finanzen.ch
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