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01.07.2024 16:19:00
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Schlechte Nachrichten für Binance: SEC verfolgt Krypto-Klage weiter

Nach dem bereits seit über einem Jahr laufenden Streit zwischen der weltweit grössten Kryptowährungsbörse Binance und der US-Börsenaufsicht SEC hat am Freitag nun eine Bundesrichterin entschieden, dass die Krypto-Klage gegen Binance weiter verfolgt werden darf.
• Streit um Verstösse gegen Wertpapiergesetze dauert seit 2023 an
• SEC darf Krypto-Klage gegen Binance weiterhin verfolgen
Am späten Freitag ist der US-Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission (SEC) ein Teilerfolg gelungen: Wie bekannt wurde, hat die Bundesrichterin Amy Berman Jackson vom U.S. District Court for the Disctrict of Columbia entschieden, dass ein Grossteil der Klage der SEC gegen die weltweit grösste Kryptowährungsbörse Binance fortgesetzt werden kann. Binance hatte das Gericht zuvor gebeten, die Klage fallen zu lassen. Vergangenen November hatte das Unternehmen ausserdem zugestimmt, 4,3 Milliarden US-Dollar zu zahlen, um sich mit dem Justizministerium und der Commodity Futures Trading Commission wegen illegaler Finanzverstösse zu einigen. Der Kryptobörse sowie dessen Gründer und Ex-CEO Changpeng Zhao wird unter anderem vorgeworfen, gegen Wertpapiergesetze verstossen zu haben.
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Rückschlag, aber auch Teilerfolg für Binance
Bereits im Juni vergangenen Jahres hatte die SEC Klage gegen Binance eingereicht. Darin hiess es, die Kryptobörse und Zhao hätten "das Handelsvolumen künstlich aufgebläht [...], Kundengelder abgezweigt [...], US-Kunden nicht von der Plattform ferngehalten [...] und Investoren über die Kontrollen der Marktüberwachung getäuscht [...]", wie Reuters erklärt. Zudem soll Binance der SEC zufolge den Handel mit Krypto-Token angeboten haben, die als nicht registrierte Wertpapiere eingestuft werden.
Einen kleinen Teilerfolg konnte Binance dennoch verbuchen, denn die Richterin entschied zugleich, dass die Klagen im Zusammenhang mit Sekundärmarktverkäufen von Binance und allen Verkäufen im Zusammenhang mit dem Stablecoin Binance USD abzuweisen seien.
Redaktion finanzen.ch
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