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Meta Platforms Aktie 14917609 / US30303M1027

Versuch gescheitert 18.11.2025 22:13:00

Meta-Aktie kann nicht von abgelehnter Abspaltung von Instagram und WhatsApp profitieren

Meta-Aktie kann nicht von abgelehnter Abspaltung von Instagram und WhatsApp profitieren

Die US-Regierung ist vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, die Abtrennung von Instagram und WhatsApp vom Facebook-Konzern Meta zu erzwingen.

Der Richter am Bezirksgericht in der Hauptstadt Washington entschied, dass die Handelsbehörde FTC ihren Monopolvorwurf nicht untermauern konnte.

Die FTC warf dem Facebook-Konzern vor, das Online-Netzwerk habe den Chatdienst WhatsApp und die Foto-Plattform Instagram gekauft, um widerrechtlich die eigene Monopolstellung zu schützen. Deshalb forderte sie Konsequenzen bis hin zu einer Rückabwicklung der Übernahmen. Meta wies die Vorwürfe zurück und verwies unter anderem auf einen harten Wettbewerb mit anderen Plattformen wie Tiktok.

Richter James Boasberg betonte, die FTC habe unter anderem belegen müssen, dass Meta auch derzeit eine Monopolposition in dem Markt halte. Dies sei der Behörde nicht gelungen.

Bis zur endgültigen Klärung des Falls könnten noch Jahre vergehen, falls die Regierung in Berufung gegen die Entscheidung gehen sollte.

Klage aus Trumps erster Amtszeit

Noch unter dem Namen Facebook hatte der Konzern Instagram 2012 für etwa eine Milliarde Dollar und WhatsApp 2014 für am Ende rund 22 Milliarden Dollar gekauft. Vor allem Instagram ist inzwischen ein wichtiger Umsatzbringer für Meta Platforms. Die US-Wettbewerbshüter hatten die Übernahmen damals freigegeben.

Die Klage war im Dezember 2020 am Ende der ersten Amtszeit von Trump eingereicht worden. Damals wurde sie von Beobachtern auch als ein politisches Druckmittel gesehen. Trump und seine Anhänger waren unter anderem unzufrieden damit, wie Meta auf seinen Plattformen gegen falsche und irreführende Informationen vorging - wie etwa Behauptungen des Präsidenten, dass ihm der Wahlsieg durch Betrug gestohlen worden sei.

Bidens Regierung machte weiter

Diese erste Version der Klage hatte Richter Boasberg mit demütigenden Worten für die damaligen FTC-Juristen abgewiesen. Unter anderem kritisierte er, dass sie sich nicht die Mühe gemacht hätten, den Monopol-Vorwurf gegen Facebook mit Zahlen zu untermauern. Doch die FTC hielt auch unter Trumps Nachfolger Joe Biden an der Klage fest und füllte sie mit vielen Zahlen aus.

So hielt sie fest, dass Facebook von 2016 bis 2020 bei täglich aktiven Nutzern einen Marktanteil im Schnitt von 80 Prozent auf Smartphones und 98 Prozent auf dem PC gehabt habe. Zu keinem Zeitpunkt und auf keinem Gerätetyp sei der Anteil unter 70 Prozent gesunken.

Die FTC stand im Prozess vor hohen Hürden. Da Instagram und WhatsApp kostenlos sind, funktionierte der in US-Wettbewerbsverfahren häufige Verweis auf höhere Preise für Verbraucher nicht. Die Behörde argumentierte stattdessen, dass die Qualität von Metas Apps bei geschwächter Konkurrenz nachgelassen habe. Meta konterte, dass Nutzer von den Übernahmen profitiert hätten - und sie auch gut für den Wettbewerb gewesen seien.

Die Meta-Aktie verlor an der NASDAQ 0,72 Prozent auf 597,69 US-Dollar.

WASHINGTON (awp international)

Weitere Links:


Bildquelle: rafapress / Shutterstock.com

Analysen zu Meta Platforms (ex Facebook)

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04.11.25 Meta Platforms Kaufen DZ BANK
30.10.25 Meta Platforms Buy UBS AG
30.10.25 Meta Platforms Buy Jefferies & Company Inc.
30.10.25 Meta Platforms Outperform RBC Capital Markets
30.10.25 Meta Platforms Overweight JP Morgan Chase & Co.
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