Alphabet A Aktie 29798540 / US02079K3059
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13.11.2025 14:24:37
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Benachteiligt Google Medien? - EU-Kommission untersucht
(Ausführliche Fassung)
BRÜSSEL (awp international) - Die EU verdächtigt den US-Internetriesen Google , Internetseiten von Medien und Verlagen in seinen Suchergebnissen rechtswidrig zu benachteiligen. Die zuständige Europäische Kommission leitet daher ein Verfahren ein, wie sie mitteilte. Konkret geht es um eine Richtlinie Googles, nach der Inhalte von Medien in den Suchergebnissen mutmasslich abgewertet werden, wenn deren Webseiten spezielle kommerzielle Inhalte von Dritten enthalten.
"Sicherstellen, dass Nachrichtenverlage keine Einnahmen verlieren"
Kommissionsvizepräsidentin Teresa Ribera sagte: "Wir sind besorgt, dass Googles Richtlinien dazu führen, dass Nachrichtenverlage in den Suchergebnissen nicht fair, angemessen und ohne Diskriminierung behandelt werden." Man werde das prüfen, um sicherzustellen, dass Nachrichtenverlage in einer schwierigen Zeit für die Branche keine wichtigen Einnahmen verlieren.
Konkret will die Kommission schauen, ob "Google faire, angemessene und nicht-diskriminierende Zugangsbedingungen für die Webseiten von Verlagen in der Google-Suche anwendet". Dazu ist der US-Riese laut dem EU-Digitalrecht (Digital Markets Act, DMA) verpflichtet.
Google bezeichnete die Untersuchung als fehlgeleitet. "Sie birgt das Risiko, Millionen von europäischen Nutzern zu schaden", teilte der US-Konzern mit. Die von der Kommission kritisierte Richtlinie sei wichtig, um Nutzerinnen und Nutzer vor minderwertigen Inhalten und Betrug zu schützen. Zudem habe ein deutsches Gericht in einem ähnlichen Fall bereits zugunsten von Google entschieden.
Google-Richtlinie beeinträchtige möglicherweise legitimes Handeln
Die Kommission teilte weiter mit, es hätten sich Hinweise ergeben, dass Google auf Grundlage seiner sogenannten "Site Reputation Abuse Policy" (Richtlinie zum Missbrauch von Webseiten-Ruf) möglicherweise eine übliche und legitime Möglichkeit der Verlage beeinträchtigt, mit ihren Webseiten und Inhalten Geld zu verdienen. Laut Google soll die Richtlinie Praktiken verhindern, die angeblich das Ranking manipulieren sollen.
Die Kommission will nun schauen, ob die Herabstufung von Verlagsinhalten durch Googles Mutterkonzern Alphabet die unternehmerische Freiheit der Verlage, ihre Innovationskraft und ihre Zusammenarbeit mit Drittanbietern beeinträchtigt.
EU-Kommission strafte Google bereits wiederholt ab
Die Einleitung des Verfahrens bedeutet noch keinen Nachweis eines Verstosses, betonte die Behörde. Die Kommission will die Untersuchung innerhalb von zwölf Monaten abschliessen. Bei einem Verstoss drohen Geldbussen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, bei wiederholten Verstössen bis zu 20 Prozent. In schweren Fällen könnte die Behörde auch strukturelle Massnahmen wie eine Aufspaltung des Konzerns anordnen.
Die EU-Kommission hatte Google und Alphabet seit 2017 bereits mit mehreren Wettbewerbsstrafen in Gesamthöhe von über elf Milliarden Euro belegt. Die bisher höchste Strafe gab es mit gut vier Milliarden Euro wegen des Geschäfts mit dem Google-Betriebssystem Android. Vor dem Landgericht Berlin wird derzeit eine Schadensersatzklage des deutschen Preisvergleichsportals Idealo gegen Google verhandelt. Dabei geht es um die 2017 von der Kommission beanstandeten Gesch zum Thema Google Shopping./rdz/DP/mis
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