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Bayer Aktie 326835 / US0727303028

Strafschadenersatz 31.10.2025 17:55:00

Bayer-Aktie gesucht: Prüfung von weiteren rechtlichen Schritten nach Niederlage im Fall Erickson

Bayer-Aktie gesucht: Prüfung von weiteren rechtlichen Schritten nach Niederlage im Fall Erickson

Bayer ist nicht einverstanden mit der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs im US-Bundesstaat Washington, das Urteil des vorinstanzlichen Berufungsgerichts in der Rechtssache Erickson vs. Monsanto aufzuheben und Monsantos Prüfungsantrag bezüglich der Zulässigkeit von Strafschadenersatz abzulehnen.

Insbesondere sei die Analyse des Gerichts in Bezug auf die Rechtsgrundlage falsch, die den Entscheidungen über Strafschadenersatz und die Verjährungsfrist zugrunde liege, befindet Bayer. Diese verstiessen gegen die US-Verfassung, weil sie Unternehmen aus anderen Bundesstaaten, die in Washington tätig seien, unrechtmässig benachteiligten. Drei Richter des Washington Supreme Court teilten in einer abweichenden Meinung die Auffassung des Unternehmens. Der DAX-Konzern prüft nach eigenen Angaben weitere rechtliche Schritte.

Das Berufungsgericht hatte eine erstinstanzliche Entscheidung aufgehoben. In dieser waren Schadenersatz und Strafschadenersatz in Höhe von insgesamt 185 Millionen Dollar kassiert worden, den drei Lehrer einer Schule im Grossraum Seattle, die PCB-bedingte Hirnschäden geltend gemacht hatten, 2021 vor einem Geschworenengericht erstritten hatten.

Vor gut einem Jahr hatte das Oberste Gericht im US-Bundesstaat Washington dann entschieden, diesen Prozess um gesundheitliche Langzeitfolgen durch die Chemikalie PCB wieder aufzurollen. Bayer bezeichnete es damals als einen normalen Vorgang, dass der Fall erneut überprüft wird. Der Pharma- und Agrarkonzern rechnete nicht damit, ein negatives Urteil zu bekommen. Bayer selbst hatte den Supreme Court angerufen, um die Zulässigkeit von Strafschadenersatz nach dem Gesetz des Staates Washington geprüft zu bekommen. Das Unternehmen hatte argumentiert, dass das Produkthaftungsgesetz im Staat Washington keinen Strafschadenersatz zulässt, wie er in diesem und den anderen Fällen zugesprochen wurde.

Bayer hat die seit 45 Jahren in den USA verbotene Chemikalie PCB, die etwa zur Isolierung in Elektrogeräten eingesetzt wurde, nie selbst hergestellt, wohl aber eine Tochter des von Bayer übernommenen Monsanto-Konzerns. 1977 war die Produktion eingestellt worden.

Wie der DAX-Konzern nun weiter mitteilte, laufen die Berufungsverfahren in acht weiteren Verfahren zu dieser Schule, dem Sky Valley Education Center, weiter. Jeder dieser Fälle sei einzigartig in seiner Rechts- und Sachgrundlage und werfe zusätzliche Rechtsfragen auf, die im Fall Erickson noch nicht behandelt worden seien. Unter anderem gehe es in den Fällen darum, ob für den gleichen Sachverhalt mehrfach Strafschadenersatz verhängt werden kann, und um die grundsätzliche Begrenzung von Strafschadenersatz, so Bayer.

Im August hatte sich Monsanto in den PCB-Rechtsstreitigkeiten am Sky Valley Education Center mit mehr als 200 Klägern im Grundsatz auf einen Vergleich geeinigt. Zudem hat Monsanto in Missouri Klage gegen die ehemaligen Abnehmer von PCB eingereicht, die damit elektrische Geräte hergestellt hatten. Diese Unternehmen hatten Haftungsfreistellungen unterzeichnet und sollen laut Bayer nun für die Kosten in diesen Verfahren aufkommen.

Im XETRA-Handel schloss die Bayer-Aktie 0,30 Prozent höher bei 26,95 Euro.

DOW JONES

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Bildquelle: Lukassek / Shutterstock.com

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