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26.06.2025 21:30:36

Apple lockert Regeln für App-Entwickler in der EU

CUPERTINO/BRÜSSEL (awp international) - Apple krempelt nach Druck der EU-Kommission erneut die Regeln für App-Entwickler in der EU um. Zum einen gibt der iPhone-Konzern ihnen mehr Freiheiten, die Nutzer zu Kaufmöglichkeiten ausserhalb von Apples App Store zu leiten. Zum anderen gibt es eine neue Abgaben-Struktur für Entwickler, die davon Gebrauch machen wollen. Einige Funktionen wie das automatische Laden von Updates werden nicht für Apps verfügbar sein, deren Anbieter sich für eine niedrigere Variante der Gebühr entscheiden.

Apple geht davon aus, dass mit den Änderungen die Bedenken der EU-Kommission zur Umsetzung des Digitalgesetzes DMA durch den Konzern ausgeräumt sein werden. Gemäss dem DMA (Digital Markets Act) dürfen grosse Plattform-Betreiber unter anderem nicht eigene Angebote bevorteilen. Die Kommission kam im April zu dem Schluss, dass Apple die Möglichkeiten von Entwicklern eingeschränkt habe, Nutzern Angebote ausserhalb des hauseigenen App Stores zugänglich zu machen.

Drohende Millionen-Strafen

Damit einher ging eine Strafe von 500 Millionen Dollar. Ohne Änderungen drohten Apple tägliche Strafen von 50 Millionen Dollar. Der Konzern will nach wie vor Widerspruch gegen die Einschätzung der Kommission einlegen.

Zu den Neuerungen gehört, dass Entwickler auf Angebote bei allen möglichen Plattformen hinweisen und Anleitungen dafür veröffentlichen dürfen, auch innerhalb einer App. Auch müssen sie dafür nicht mehr von Apple vorgegebene Muster verwenden.

Neue Gebühren mit günstigerer Variante

Für Apps mit Links zu externen Bezahlsystemen oder Angeboten gibt es eine neue Abgaben-Struktur. Dazu gehört eine Gebühr für Dienstleistungen, die Apple über seinen App Store bereitstellt. Bei vollem Funktionsumfang liegt sie bei 13 Prozent. Entscheiden sich Entwickler für ein reduziertes Angebot, zahlen sie fünf Prozent - dann werden für die Anwendungen aber zum Beispiel Updates nicht automatisch geladen und Bewertungen sind für sie nicht verfügbar. Darüber hinaus wird eine "Kerntechnologie-Provision" von fünf Prozent fällig. Bei neuen App-Nutzern gibt es für die ersten sechs Monate zusätzlich eine Abgabe von zwei Prozent./so/DP/jha

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Die Produktdokumentation, d.h. der Prospekt und das Basisinformationsblatt (BIB), sowie Informationen zu Chancen und Risiken, finden Sie unter: https://keyinvest-ch.ubs.com

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