Anlagepolitik
So investiert der Wilhelminen Value Fonds P Fonds: Mindestens 51 Prozent des Aktivvermögens (die Höhe des Aktivver mögens bestimmt sich nach dem Wert der Vermögensgegenstände des Investmentfonds ohne Berücksichtigung von Verbindlichkeiten) des Sondervermögens werden in solche Kapitalbeteiligungen i. S. d. § 2 Absatz 8 Investmentsteuergesetz angelegt, die nach diesen Anla gebedingungen für das Sondervermögen erworben werden können (Aktienfonds). Bei Ziel-Investmentfonds ist dabei gemäß § 2 Absatz 6 Satz 2 und Satz 3 Investmentsteuergesetz auf die bewertungstäg lich veröffentlichten Kapitalbeteiligungsquoten von Ziel-Investment fonds abzustellen, soweit sie verfügbar sind.