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Gold-Investment 23.01.2026 21:39:00

Gold-ETF Schweiz: Warum hierzulande erlaubt ist, was in der EU verboten ist

Gold-ETF Schweiz: Warum hierzulande erlaubt ist, was in der EU verboten ist

In der Schweiz können Anleger problemlos Gold-ETFs erwerben, während solche Produkte in Deutschland und der gesamten EU nicht zugelassen sind. Die Gründe liegen in unterschiedlichen regulatorischen Rahmenbedingungen.

• Gold-ETFs sind in der Schweiz seit 2006 als sogenannte Ein-Produkt-Fonds zugelassen
• Das Schweizer Kollektivanlagengesetz (KAG) erlaubt Edelmetall-ETFs trotz fehlender Diversifikation
• In der EU verbietet die UCITS-Richtlinie (OGAW) Fonds mit nur einem Bestandteil

Schweizer Fondsrecht ermöglicht Ein-Produkt-Fonds

Die Schweiz erlaubt als eines der wenigen Länder Europas sogenannte "Ein-Produkt-Fonds" - also ETFs, die ausschliesslich in einen einzigen Vermögenswert investieren. Seit 2006 können hierzulande Gold-ETFs als kollektive Kapitalanlagen zugelassen werden, obwohl das Fondsrecht üblicherweise eine Mindeststreuung der Anlagen verlangt. Das Schweizer Kollektivanlagengesetz (KAG) macht für Edelmetall-ETFs eine Ausnahme, da Gold als etablierte Anlageklasse mit besonderem Sicherheitscharakter gilt.

Mehrere Schweizer Banken bieten entsprechende Produkte an. Wie Raiffeisen Schweiz auf ihrer Produktseite erläutert, investieren die hauseigenen Gold-ETFs "ausschliesslich in physisches Gold", wobei das Fondsvermögen als Sondervermögen gilt und somit getrennt von anderen Vermögenswerten gehalten wird. Anleger können sich ihre Fondsanteile auf Wunsch sogar physisch ausliefern lassen - bei Raiffeisen bereits ab einem 1-Unzen-Goldbarren. Auch die Zürcher Kantonalbank und die UBS bieten vergleichbare Produkte an.

EU-Richtlinien verbieten Gold-ETFs

In Deutschland und der gesamten EU ist die Auflage von Gold-ETFs hingegen nicht möglich. Hintergrund ist die UCITS-Richtlinie (Undertakings for Collective Investment in Transferable Securities), die in Deutschland unter dem Begriff OGAW-Richtlinie (Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) bekannt ist. Diese schreibt vor, dass Investmentfonds eine ausreichende Diversifikation aufweisen müssen. Nach der sogenannten 5/10/40-Regel darf ein Fonds maximal zehn Prozent seines Vermögens in Wertpapiere eines einzigen Emittenten investieren. Ein reiner Gold-ETF, der nur einen einzigen Bestandteil enthält, erfüllt diese Anforderung naturgemäss nicht.

Der Vertrieb ausländischer Gold-ETFs an EU-Privatanleger ist ebenfalls nicht zugelassen - deutsche Anleger können entsprechende Schweizer oder US-amerikanische Produkte nicht über ihre Broker erwerben. Als Alternative stehen in Deutschland sogenannte Gold-ETCs (Exchange Traded Commodities) zur Verfügung - etwa XETRA-Gold oder EUWAX Gold. Diese bilden ebenfalls den Goldpreis ab, sind jedoch rechtlich keine Fonds, sondern Schuldverschreibungen.

Sondervermögen bietet Schweizer Anlegern zusätzliche Sicherheit

Der entscheidende Unterschied zwischen einem Schweizer Gold-ETF und einem deutschen Gold-ETC liegt in der rechtlichen Struktur. Gold-ETFs gelten als Sondervermögen: Im Falle einer Insolvenz des Emittenten bleibt das investierte Fondsvermögen geschützt und fällt nicht in die Konkursmasse. Bei Gold-ETCs handelt es sich dagegen um unbefristete Schuldverschreibungen. Anleger sind damit Gläubiger des Emittenten und tragen ein entsprechendes Gegenparteirisiko - auch wenn viele ETCs durch physisches Gold besichert sind. Gold-ETFs gelten als Sondervermögen und sind von der Bilanz der ausgebenden Bank oder Fondsgesellschaft getrennt - sollte die Bank kollabieren, fällt dieses Vermögen nicht in die Konkursmasse.

Für Schweizer Anleger bedeutet dies einen regulatorischen Vorteil: Sie können über Gold-ETFs direkt und mit dem Schutz des Sondervermögens in das Edelmetall investieren. EU-Anleger müssen hingegen den Umweg über ETCs nehmen und dabei das - wenn auch meist geringe - Emittentenrisiko in Kauf nehmen. Steuerlich ergibt sich für deutsche Anleger allerdings ein Ausgleich: Kursgewinne aus Gold-ETCs mit Lieferanspruch sind nach einer Haltedauer von mindestens einem Jahr steuerfrei, während Gewinne aus Schweizer Gold-ETFs der regulären Kapitalertragsteuer unterliegen.

D. Maier / Redaktion finanzen.ch

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