MLP Aktie 340699 / DE0006569908
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20.11.2025 11:00:04
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EQS-CMS: MLP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: MLP SE
/ Beschluss Aktienrückkaufprogramm / Bekanntmachung gemäss Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
MLP SE: Bekanntmachung gemäss Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Der Vorstand der MLP SE hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 20.11.2025 beschlossen, Aktien der MLP SE (ISIN: DE0006569908) zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von bis zu EUR 3.000.000 zurückzukaufen ('Aktienrückkaufprogramm'). Dies entspricht auf Basis des letzten dieser Veröffentlichung vorangegangenen Börsenhandelstags in Frankfurt am Main durch die Schlussauktion ermittelten Kurses im Deutsche Börse Xetra-Handel von EUR 6,31 einem Volumen von bis zu 475.435 Aktien der MLP SE. Der Rückkauf soll über den Deutsche Börse Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse in einem Zeitraum vom 1. Dezember 2025 (frühester möglicher Erwerbszeitpunkt) bis 30. April 2026 (spätester möglicher Erwerbszeitpunkt) erfolgen ('Erwerbszeitraum'). Die zurückgekauften Aktien sollen zur Durchführung eines aktienbasierten Beteiligungsprogrammes für die als selbständige Handelsvertreter tätigen MLP Beraterinnen und Berater der MLP Finanzberatung SE und der MLP Banking AG, jeweils nachgeordnete verbundene Unternehmen der MLP SE, eingesetzt werden. Das Aktienrückkaufprogramm wird auf Grundlage der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung der MLP SE vom 25. Juni 2025 durchgeführt. Danach ist die MLP SE oder ein abhängiges Konzernunternehmen berechtigt, bis zum 24. Juni 2030 MLP SE-Aktien bis zu einem auf diese entfallenden anteiligen Betrags am zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Ermächtigung bestehenden Grundkapital der Gesellschaft von insgesamt bis zu Euro 10.933.468 - dies entspricht etwas weniger als 10% des Grundkapitals - zu erwerben. Im Falle des Erwerbs der Aktien der MLP SE über die Börse darf der gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den arithmetischen Mittelwert der Aktienkurse (Schlussauktionskurs der MLP SE-Aktie im Deutsche Börse Xetra-Handel bzw. in einem das Deutsche Börse Xetra-System ersetzenden vergleichbaren Nachfolgesystem) an den letzten drei Börsenhandelstagen vor dem Erwerb um nicht mehr als 10% überschreiten und um nicht mehr als 10% unterschreiten. Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgt durch die MLP Finanzberatung SE, einem nachgeordneten verbundenen Unternehmen der MLP SE, unter Beauftragung eines Kreditinstituts. Das Kreditinstitut hat sich gegenüber der MLP Finanzberatung SE verpflichtet, den Rückkauf ausschliesslich über die Börse und nach Massgabe der durch die ordentliche Hauptversammlung der MLP SE am 25. Juni 2025 erteilten Ermächtigung sowie den Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 durchzuführen. Das Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der MLP SE entsprechend Artikel 4 Abs. 2 lit. b) der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 unabhängig und unbeeinflusst von der MLP Finanzberatung SE und der MLP SE. Das Kreditinstitut ist verpflichtet, die Aktien zu Marktpreisen im Einklang mit den Handelsbedingungen des Artikels 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 zu erwerben. Insbesondere werden die Aktien der MLP SE im Rahmen des Rückkaufs nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des jeweils höchsten unabhängigen Angebots auf dem Deutsche Börse Xetra-Handelssystem liegt. Darüber hinaus werden an einem Handelstag nicht mehr als 25% des durchschnittlichen täglichen Umsatzes in MLP SE-Aktien auf dem Deutsche Börse Xetra-Handelssystem erworben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird dabei auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens während der 20 Börsenhandelstage vor dem jeweiligen Kauftermin berechnet. Das Aktienrückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, innerhalb des Erwerbszeitraums jederzeit ausgesetzt und auch wieder aufgenommen werden. Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften werden spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung der entsprechenden Geschäfte in detaillierter sowie in aggregierter Form angemessen bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die MLP SE die bekanntgegebenen Geschäfte gemäss Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 auf ihrer Internetseite www.mlp-se.de veröffentlichen und ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich machen.
20.11.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
| Sprache: | Deutsch |
| Unternehmen: | MLP SE |
| Alte Heerstrasse 40 | |
| 69168 Wiesloch | |
| Deutschland | |
| Internet: | www.mlp-se.de |
| Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
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