| Schlau investiert |
16.09.2025 06:03:00
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So können Anleger ihre ETFs in der Schweiz besteuern
ETFs sind eine beliebte Anlagemöglichkeit - doch wie werden sie in der Schweiz besteuert? Steuerliche Nachteile können vermieden werden, sofern Anleger bestimme Faktoren berücksichtigen.
• Wahl des ETFs hat steuerliche Auswirkungen
• Mehrere Faktoren bei ETFs ausschlaggebend
ETFs (Exchange Traded Funds) erfreuen sich grosser Beliebtheit als Anlagemöglichkeit. Doch wie sieht die steuerliche Behandlung in der Schweiz aus? Anleger sollten sich mit den relevanten Steueraspekten wie Einkommenssteuer, Vermögenssteuer, Stempelsteuer und Quellensteuer vertraut machen, um fundierte Anlageentscheidungen zu treffen.
Einkommens- und Vermögenssteuer
Das in ETFs investierte Vermögen unterliegt in der Schweiz der Vermögenssteuer. Kursgewinne sind für Privatanleger nicht steuerpflichtig, ebenso wenig wie Kursverluste steuerlich geltend gemacht werden können. Hingegen unterliegt der in Form von Dividenden oder Zinsen erzielte Ertrag der Einkommenssteuer - unabhängig davon, ob diese Erträge ausgeschüttet oder reinvestiert (thesauriert) werden. Thesaurierende ETFs müssen ihre Erträge gesondert ausweisen, was bei in der Schweiz kotierten ETFs in der Regel der Fall ist. Die zu versteuernden Erträge können auf der Kursliste der Eidgenössischen Steuerverwaltung eingesehen werden.
Quellensteuer und Verrechnungssteuer
Ein wichtiger Faktor bei der Wahl eines ETFs ist das Fondsdomizil, da dieses erhebliche steuerliche Auswirkungen haben kann. Schweizer ETFs unterliegen der Verrechnungssteuer von 35 Prozent auf Dividendenerträge, die jedoch zurückgefordert werden kann. Im Gegensatz dazu können ausländische ETFs häufig nur einen Teil oder gar keine Rückerstattung der einbehaltenen Quellensteuer erhalten. Besonders attraktiv sind ETFs mit Domizil Irland für Investitionen in US-amerikanische Aktien, da das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen eine günstige steuerliche Behandlung ermöglicht.
Stempelsteuer - Kosten beim Kauf und Verkauf von ETFs
Beim Kauf oder Verkauf von ETFs fällt in der Schweiz eine Umsatzabgabe (Stempelsteuer) an. Diese beträgt 0,075 Prozent für in der Schweiz domizilierte Fonds und 0,15 Prozent für im Ausland domizilierte Fonds. Besonders für Anleger mit einer aktiven Handelsstrategie können diese Kosten ins Gewicht fallen. Auch bei Indexfonds beeinflusst das Fondsdomizil die Steuerlast: Während Käufe und Verkäufe von inländischen Indexfonds steuerfrei sind, wird beim Kauf eines ausländischen Indexfonds eine Stempelsteuer von 0,15 Prozent erhoben. Beim Verkauf eines ausländischen Indexfonds entfällt diese Abgabe hingegen.
Die steuerliche Behandlung von ETFs in der Schweiz ist von mehreren Faktoren abhängig, insbesondere vom Fondsdomizil. Während Kursgewinne für Privatanleger steuerfrei sind, unterliegen Dividendenerträge der Einkommenssteuer. Zudem können Quellen- und Stempelsteuern die Nettorendite erheblich beeinflussen. Eine bewusste Auswahl des passenden ETFs unter Berücksichtigung dieser Aspekte kann langfristig zu einer steueroptimierten Anlagestrategie beitragen.
Redaktion finanzen.ch
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