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10.12.2025 18:36:36

Investor Benko erneut verurteilt - Freispruch für Ehefrau

(neu: Details)

INNSBRUCK (awp international) - Der österreichische Ex-Milliardär René Benko ist zum zweiten Mal wegen Schädigung seiner Gläubiger verurteilt worden. Das Landesgericht Innsbruck verhängte gegen den Gründer des Immobilien- und Handelsimperiums Signa eine Bewährungsstrafe von 15 Monaten. Seine ebenfalls angeklagte Ehefrau Nathalie Benko wurde freigesprochen.

Das Gericht sah es als nur teilweise erwiesen an, dass René Benko wertvolle Uhren dem Zugriff seiner Gläubiger entzogen hat. Von den ursprünglich elf Uhren, die aus Sicht der Anklage Benko zuzurechnen waren, sah die Richterin nur zwei Uhren und einige Manschettenknöpfe als Vermögensbestandteil des 48-Jährigen an.

Bargeld in Höhe von 120.000 Euro sei ebenfalls nicht im Besitz des Investors gewesen. Somit reduzierte sich die Schadenssumme auf 100.000 Euro. Benko muss ausserdem eine Geldstrafe von 360 Tagessätze zu je 12 Euro zahlen.

Verteidiger hielt Anklage für "Hokuspokus"

René Benko war bereits im Oktober wegen desselben Delikts zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Sobald dieser erste Richterspruch rechtskräftig wird, wird aus beiden Urteilen eine Gesamtstrafe gebildet. Dabei werden die beiden Strafmasse aber nicht einfach addiert.

Zu Beginn des Prozesses hatte die Verteidigung versucht, die Anklagepunkte zu zerpflücken. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft sei nicht belegt und im Grunde "Hokuspokus", so der Anwalt des Investors, Norbert Wess. Es sei "unglaublich einseitig ermittelt" worden, sagte der Anwalt von Nathalie Benko, Michael Hohenauer. Es gebe plausible Erklärungen für die Vorgänge.

Die Staatsanwaltschaft hingegen hatte ausgeführt, dass das Ehepaar rund um die Insolvenz Benkos als Einzelunternehmer in einem Tresor das Geld und elf teure Uhren deponiert habe. Den Kauf des Tresors, der bei Verwandten der Ehefrau aufgestellt wurde, sei von der 42-jährigen Nathalie Benko organisiert worden. Deshalb habe sie zur Tat und damit zur Schädigung der Gläubiger beigetragen, meinte die Anklage. Ein ehemaliger Sicherheits-Mitarbeiter der Benkos hatte den Ermittlern von dem Tresor erzählt.

Weihnachtsfotos zeigen keine teuren Uhren als Geschenk

Laut Staatsanwaltschaft war die Aussage Benkos nicht glaubwürdig, dass er jeweils vier Uhren bereits zu Weihnachten 2021 seinen zwei Söhnen im Alter von damals sechs und elf Jahren geschenkt habe. Auf Weihnachtsfotos von 2021 seien dem Alter der Kinder angemessene Geschenke zu sehen, sagte der Oberstaatsanwalt. "Teure Uhren und Manschettenknöpfe waren nicht dabei." Es sei auch zu fragen, warum das Geld und die Gegenstände nicht in der hochgradig gesicherten Villa der Benkos aufbewahrt worden seien.

Die Verteidigung argumentierte, dass Uhren-Geschenke in dieser Dimension bei sehr vermögenden Menschen nicht ungewöhnlich seien. Benko sei damals auf dem Höhepunkt seines Erfolgs gewesen. Auch die Richterin meinte, theoretisch sei bei Geschenken vieles möglich.

Der Insolvenzverwalter Andreas Grabenweger hatte in seiner Zeugenaussage darauf verwiesen, dass es Ungereimtheiten beim Vermögensverzeichnis von René Benko gegeben habe. Es sei ihm noch nie passiert, dass ein Schuldner erkläre, null Bargeld zu haben. Schon das habe ihn stutzig gemacht, sagte Grabenweger. In Presseberichten sei ausserdem von einer wertvollen Uhrensammlung des Investors die Rede gewesen. Stattdessen habe Benko ihm aber nur drei Uhren präsentiert.

Weitere Anklagen gegen René Benko gelten als sicher

Die beiden Verfahren sind nur ein kleiner Ausschnitt der Vorwürfe, zu denen die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Wien (WKStA) ermittelt. Weitere Anklagen gelten als sicher. Die Holding des verschachtelten Immobilien- und Handelskonzern Signa war im November 2023 in die Insolvenz geschlittert. Benko sitzt seit Januar 2025 in Untersuchungshaft.

Das Ehepaar Benko sah sich vor Gericht zum ersten Mal seit Beginn der U-Haft wieder. Auch telefonische Kontakte seien nicht möglich gewesen, kritisierte Verteidiger Wess. Die Justiz begründet das bisherige Vorgehen damit, dass es sich bei den Eheleuten um mutmassliche Komplizen gehandelt habe. Nach dem Urteil - das nicht rechtskräftig ist - sei es aber denkbar, dass die bisherigen Kontaktverbote fielen, hiess es in Justizkreisen./mrd/DP/nas

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