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Geely Aktie 1812980 / KYG3777B1032

Akquise 22.10.2024 14:28:39

Geely verstärkt sich durch Übernahme - Aktie zieht kräftig an

Geely verstärkt sich durch Übernahme - Aktie zieht kräftig an

Geely Automobile hat die Übernahme von Ningbo Passenger Vehicle bekanntgegeben. Der Kaufvertrag wurde am 21. Oktober 2024 nach Börsenschluss unterzeichnet. Anleger quittieren diese Nachricht mit Zukäufen.

• Geely gibt Übernahme von Ningbo Passenger Vehicle bekannt
• 123,689 Millionen RMB-Deal
• Geely-Aktie gewinnt

Geely übernimmt Ningbo Passenger Vehicle

Wie aus einer Pressemitteilung hervorgeht, hat Geely Automobile die Übernahme von Ningbo Passenger Vehicle bekanntgegeben.
Am 21. Oktober 2024 (nach Börsenschluss) unterzeichnete Zhejiang Passenger Vehicle demnach eine Eigenkapitalübertragungsvereinbarung mit der Geely Holding. Diese Vereinbarung betrifft den Erwerb der gesamten Kapitalbeteiligung an Ningbo Passenger Vehicle für einen Barbetrag von 123,689 Millionen RMB. Ebenfalls am 21. Oktober 2024 (nach Börsenschluss) schloss das Unternehmen einen Rahmenvertrag über integrierte Dienstleistungen mit VCI, Livan Automotive und Farizon Technology ab. Dieser Vertrag läuft vom Abschlussdatum der Übernahme bis zum 31. Dezember 2026 und verpflichtet die Gruppe unter bestimmten Bedingungen, integrierte Dienstleistungen für die VCI-Gruppe, die Livan-Gruppe und die Farizon Technology-Gruppe zu erbringen.

Zum Zeitpunkt dieser Mitteilung hält die Geely Holding etwa 40 Prozent der insgesamt ausgegebenen Aktien des Unternehmens und ist damit ein bedeutender Aktionär. Gemäss den Börsenzulassungsregeln gilt Geely Holding somit als verbundene Person des Unternehmens.
Dementsprechend stellt der Erwerb eine verbundene Transaktion dar, und die Transaktionen im Rahmen des Dienstleistungsvertrags gelten als fortlaufende verbundene Transaktionen. Da eines oder mehrere der anwendbaren prozentualen Verhältnisse im Zusammenhang mit der Akquisition die Schwelle von 0,1 Prozent überschreiten, aber unter 5 Prozent liegen, unterliegt die Akquisition der Melde- und Veröffentlichungspflicht, ist jedoch von der Zustimmungspflicht der unabhängigen Aktionäre gemäss Kapitel 14A der Börsenzulassungsregeln befreit, geht aus der Pressemitteilung weiter hervor.

Auch für den Rahmenvertrag über integrierte Dienstleistungen und die darin enthaltenen Transaktionen gelten Berichts-, jährliche Überprüfungs- und Bekanntmachungspflichten, da die aggregierten jährlichen Obergrenzen in Bezug auf die anwendbaren prozentualen Verhältnisse 0,1 Prozent überschreiten, jedoch unter 5 Prozent liegen. Eine Genehmigung durch die unabhängigen Aktionäre ist gemäss Kapitel 14A der Börsenzulassungsregeln nicht erforderlich.

Geely-Aktie im Aufschwung

Die Geely-Aktionäre reagierten wohlwollend auf die Übernahmenachricht. In Hongkonger Handel ging es für das Papier letztendlich um 7,06 Prozent aufwärts auf 13,64 Hongkong-Dollar.

Und auch im bisherigen Jahresverlauf konnte das Papier überzeugen. Seit Jahresbeginn stieg der Aktienkurs des Unternehmens um beinahe 60 Prozent. In den vergangenen drei Monaten liegt der Zuwachs sogar bei rund 72 Prozent.

Redaktion finanzen.ch

Dieser Text dient ausschliesslich zu Informationszwecken und stellt keine Anlageempfehlung dar. Die finanzen.net GmbH schliesst jegliche Regressansprüche aus.

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Bildquelle: IgorGolovniov / Shutterstock.com

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