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Kraken Aktie US001KRAKE01

Fehlende Registrierung 26.11.2023 14:48:00

"Illegale Wertpapierbörse": SEC hat erneut Klage gegen Krypto-Börse Kraken eingereicht

Die SEC reichte am 20. November beim Bundesgericht in San Francisco erneut eine Klage gegen eine der grössten Kryptowährungsbörsen der Welt ein.

• US-Börsenaufsicht bezeichnet Kraken als illegale Wertpapierbörse
• Anlegerschutz: SEC sieht die Zuständigkeit bei sich
• Fehlende Krypto-Regulierung: Entscheidung des Kongresses steht noch aus

Wie Reuters berichtet, beschuldfigt die US-Börsenaufsicht SEC die Kryptoplattform Kraken, ohne Registrierung bei der Aufsichtsbehörde illegal als Wertpapierbörse zu agieren. Bereits im Februar dieses Jahres wurde öffentlich, dass die Krypto-Börse ins Visier der SEC geraten war.

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Der Vorwurf: Fehlende Registrierung und Vermischung von Kundengeldern

Die Klage gegen Kraken ist der jüngste Schritt des SEC-Vorsitzenden Gary Gensler, der bereits zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Krypto-Unternehmen eingeleitet hat, unter anderem auch gegen die weltgrösste Krypto-Börse Binance oder Ripple Labs. Grundsätzlich geht der SEC-Chef davon aus, dass Kryptowährungen unter den Zuständigkeitsbereich der US-Börsenaufsicht fallen, da es sich seiner Meinung nach um Investitionsverträge handle - dies ist jedoch bislang juristisch und auch politisch unklar.

Der Vorwurf der SEC gegen Kraken - wie auch schon gegenüber Binance - lautet auf "Vermischung" von Kundengeldern. Gefordert wird eine zivilrechtliche Geldstrafe, die Rückerstattung unrechtmässig erzielter Gewinne und die Unterlassung der Tätigkeit als Börse ohne Registrierung. "Laut der SEC-Beschwerde hat Kraken seit mindestens September 2018 hunderte von Millionen US-Dollar durch die unrechtmässige Erleichterung des Kaufs und Verkaufs von Krypto-Wertpapieren verdient. Die SEC behauptet, dass Kraken die traditionellen Dienstleistungen einer Börse, eines Brokers, eines Händlers und einer Clearingstelle miteinander verbindet, ohne eine dieser Funktionen bei der Kommission registriert zu haben, wie es das Gesetz vorschreibt", ist in der Pressemitteilung der SEC ist zu lesen.

Obwohl derzeit eine Entscheidung seitens des Kongresses über die Regulierung von Krypto-Assets noch aussteht, argumentiert Genslers Behörde mit dem Anlegerschutz, der unter ihre Zuständigkeit falle: "Das angebliche Versäumnis von Kraken, diese Funktionen zu registrieren, hat den Anlegern wichtige Schutzmassnahmen vorenthalten, darunter die Inspektion durch die SEC, Aufzeichnungspflichten und Schutzmassnahmen gegen Interessenkonflikte, um nur einige zu nennen".

Kraken fordert Kongress zu Entscheidung auf

Kraken-CEO Dave Ripley postet auf X (ehemals Twitter) eine Erwiderung: "Wir sind mit den Behauptungen der SEC überhaupt nicht einverstanden, halten an unserer Auffassung fest, dass wir keine Wertpapiere auflisten, und planen, unseren Standpunkt energisch zu verteidigen."

Die SEC argumentiere, Kraken müsse sich registrieren lassen. Dies sei allerdings sachlich und faktisch falsch, so Ripley weiter, da es keine eindeutigen Vorgaben zur Registrierung gebe. Kraken werde sich gegen die Vorwürfe zur Wehr setzen und fordert den Kongress zu einer Entscheidung auf. "Wir glauben, dass Massnahmen des Kongresses der beste Weg sind, um den Mangel an regulatorischer Klarheit in den USA zu beheben, und werden diese Bemühungen weiterhin unterstützen, um Klarheit und Sicherheit in das chaotische Umfeld zu bringen, das in den USA entstanden ist", so der Kraken-Chef auf der Social Media-Plattform.

Ob es tatsächlich zu einem Gerichtsverfahren gegen Kraken kommen wird, bleibt abzuwarten. In der Vergangenheit habe die SEC mit einigen Krypto-Unternehmen schon aussergerichtliche Einigungen erzielt, wie Coincierge betont.

Redaktion finanzen.ch

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Bildquelle: salarko / Shutterstock.com,Kristi Blokhin / Shutterstock.com
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