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Nicht schuldig |
16.06.2021 23:57:00
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Gerichtsurteil nach Bitcoin-Scam: Steve Wozniak erleidet Schlappe gegen YouTube

Im vergangenen Jahr zog Steve Wozniak gegen die Google-Tochter YouTube im Zuge einer Betrugsmasche, die viele Menschen um ihre Bitcoins brachte, vor Gericht. Die zentrale Fragestellung hierbei lautet: Sind Internetplattformen für betrügerische Inhalte verantwortlich, die von Nutzern hochgeladen werden?
• Wozniak beschuldigte YouTube der Beihilfe
• Forderung nach Schadensersatz und Strafzahlung
Was war passiert?
Im vergangenen Jahr sollen laut "Heise" mehrere Monate lang Videos auf der Videoplattform YouTube mit Bildern Steve Wozniaks für einen Bitcoin-Scam geworben haben. Dabei behaupteten jene Betrüger, eine prominente Person zu sein, die Bitcoins, die an sie zugesendet werden, in doppelter Menge zurückschicken würde, was Anlegern eine hohe Rendite sichern würde. Doch statt dieser Verdopplung nachzukommen, behielten die Betrüger die Bitcoins und brachten so die Opfer um ihr digitales Geld. In Folge dessen wandte sich Wozniak an die Google-Tochter, um gegen die Scammer vorzugehen. Doch diese reagierten in den Augen Wozniaks nicht in einer Geschwindigkeit und einem Ausmass, das er sich hierbei wünschte - ganz zum Unmut Wozniaks. Aus diesem Grund reichte er Klage gegen YouTube vor dem State Court im kalifornischen San Mateo County ein. Dabei forderte Wozniak Schadensersatz und eine Strafzahlung. YouTube habe sich gegenüber seiner Bitten, die Videos der Betrüger von der Plattform zu nehmen, "unempfänglich" gezeigt, so Wozniak zu diesem Zeitpunkt in einer Stellungnahme unter Berufung auf die Nachrichtenagentur "Bloomberg".
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Wozniaks vorgetragene Argumente nicht genug
Bei dem nun kürzlich erlassenen Urteil entschied der Richter zu Ungunsten Steve Wozniaks - ganz zur Freude YouTubes. Laut einem weiteren Bloomberg-Bericht argumentierte Wozniak im Rahmen seiner Klage, dass Abschnitt 230 des "Communications Decency Act", der Internetplattformen vor der Verantwortung für die von Nutzern eingestellten Inhalte schützt, nicht gelten sollte, weil YouTube die betrügerischen Videos nicht nur nicht entfernt habe, sondern die Plattform "wesentlich zu dem Betrug beigetragen" habe, indem gezielte Anzeigen verkauft wurden und so mehr und mehr Leute auf die Videos gelenkt wurden. Für Richter Sunil R. Kulkarnia am Superior Court des Bezirks Santa Clara waren allerdings die von Wozniak vorgetragenen Argumente nicht ausreichend, um die durch Abschnitt 230 erlangte Immunität YouTubes überwinden zu können. Der Richter gab Wozniak 30 Tage Zeit, um die Klage zu überarbeiten. Neben Wozniak nutzten die Betrüger die Namen und Bilder vieler weiterer Tech-Grössen wie beispielsweise Bill Gates oder Tesla-CEO Elon Musk.
Ob der Mitgründer des heutigen Tech-Riesen Apple erneut Anlauf nimmt und einen weiteren Versuch mit einer überarbeiteten Klage wagt, bleibt abzuwarten.
Philipp Beisswanger / Redaktion finanzen.ch
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