Anlageziel VR VIP - Wachstum Fonds
Der Teilfonds investiert sowohl in Aktien als auch in Renten und Geldmarktinstrumente. Dabei beträgt die Anlage in Aktien und Aktienfonds mindestens 25% und höchstens 70% des Netto-Teilfondsvermögens. Anteile an OGAW oder anderen OGA („Zielfonds“) können zu mehr als 10 % des Teilfondsvermögens erworben werden, der Teilfonds ist daher nicht zielfondsfähig. Bis zu 10% des Wertes des OGAW können in Real Estate Investment Trusts (REIT) investiert werden, die als zulässige Wertpapiere qualifiziert sind. Maximal 10% des Nettofondsvermögens können in Contingent Convertibles investiert werden.