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Pierer Mobility Aktie 41860974 / AT0000KTMI02

23.10.2025 19:14:33

EQS-Adhoc: PIERER Mobility AG: Übernahmekommission bestätigt Sanierungsprivileg für den Kontrollerwerb durch Bajaj Auto International Holdings B.V.

EQS-Ad-hoc: PIERER Mobility AG / Schlagwort(e): Unternehmensrestrukturierung
PIERER Mobility AG: Übernahmekommission bestätigt Sanierungsprivileg für den Kontrollerwerb durch Bajaj Auto International Holdings B.V.

23.10.2025 / 19:14 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Ad-hoc-Meldung gemäss Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR)

Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR           

Wels, 23. Oktober 2025

 

PIERER Mobility AG: Übernahmekommission bestätigt Sanierungsprivileg für den Kontrollerwerb durch Bajaj Auto International Holdings B.V.

  • Keine Verpflichtung zur Stellung eines Übernahmeangebots an die Aktionäre der PIERER Mobility AG
  • Anordnung von Auflagen und Bedingungen durch die Übernahmekommission

 

Bajaj Auto International Holdings B.V. beabsichtigt, sämtliche von der Pierer Industrie AG an der Pierer Bajaj AG gehaltenen 50.100 Aktien zu erwerben. Die entsprechenden Verträge, nämlich ein Aktienkaufvertrag in Bezug auf den Erwerb von 100 Stück Aktien an der Pierer Bajaj AG und eine Call-Optionsvereinbarung über den Erwerb von bis zu 50.000 Stück Aktien an der Pierer Bajaj AG, wurden in den Monaten April und Mai 2025 abgeschlossen. Beide Verträge unterliegen denselben aufschiebenden regulatorischen Bedingungen im Hinblick auf fusionskontrollrechtliche, investitionskontrollrechtliche und subventionskontrollrechtliche Freigaben, sowie der weiteren aufschiebenden Bedingung, dass der Kontrollerwerb durch die Bajaj Auto International Holdings BV über die Pierer Bajaj AG und somit mittelbar über die PIERER Mobility AG kein Pflichtangebot nach den Bestimmungen des österreichischen Übernahmegesetzes auslöst. Sämtliche erforderliche fusionskontrollrechtliche Freigaben wurden bereits erteilt.

 

Die österreichische Übernahmekommission hat der Bajaj Auto International Holdings B.V. am 23. Oktober 2025 einen Bescheid zugestellt, in dem bestätigt wird, dass diese beiden Transaktionen gemeinsam zur mittelbaren Kontrollerlangung an der PIERER Mobility AG durch Bajaj Auto International Holdings B.V. führen und dass dieser Kontrollerwerb zu Sanierungszwecken im Sinne des § 25 Abs 1 Z 2 ÜbG erfolgt.

 

Zur Wahrung der Vermögensinteressen der übrigen Beteiligungspapierinhaber wurde von der Übernahmekommission folgende Bedingung gemäss § 25 Abs 2 ÜbG ausgesprochen:

 

Bajaj Auto International Holdings B.V. ist weder nach § 22 ÜbG noch nach § 25 Abs 2 ÜbG verpflichtet, ein Pflichtangebot an die Inhaber von Beteiligungspapieren der PIERER Mobility AG zu stellen, wenn die Call-Optionsvereinbarung vom 22.05.2025 nach der Nicht-Untersagung des Zusammenschlusses gemäss Verordnung (EU) 2022/2560 und Eintritt aller aufschiebenden Bedingungen der Call-Optionsvereinbarung innerhalb von 20 Börsentagen zur Gänze ausgeübt wird.

 

Zur Wahrung der Vermögensinteressen der übrigen Beteiligungspapierinhaber wurden von der Übernahmekommission folgende Auflagen gemäss § 25 Abs 2 ÜbG ausgesprochen:

 

(i) Bajaj Auto International Holdings B.V. hat die Übernahmekommission über die Erteilung der Nicht-Untersagung des Zusammenschlusses gemäss Verordnung (EU) 2022/2560 und den Eintritt aller aufschiebenden Bedingungen der Call-Optionsvereinbarung unverzüglich zu informieren und den erfolgten Kontrollwechsel in der PIERER Mobility AG unverzüglich zu veröffentlichen.

 

(ii) Bajaj Auto International Holdings B.V. und alle mit ihr gemeinsam vorgehende Rechtsträger gemäss § 1 Z 6 ÜbG haben zudem

 

a. der Übernahmekommission unverzüglich nach Vollzug der Transaktion und unter Vorlage der entsprechenden Vereinbarungen und

b. der Hauptversammlung der PIERER Mobility AG, welche einem möglichen Anteilserwerb an der MR IMMOREAL GmbH durch KTM AG nachfolgt,

 

über die Konditionen des Anteilserwerbs, insbesondere über den Kaufpreis, an der MR IMMOREAL GmbH durch KTM AG zu berichten.

 

(iii) Bajaj Auto International Holdings B.V. und alle mit ihr gemeinsam vorgehenden Rechtsträger gemäss § 1 Z 6 ÜbG haben weiters

 

a. der Übernahmekommission unmittelbar nach Abschluss der jeweiligen Vereinbarung bzw. Vollzug des jeweiligen Rechtsgeschäfts und

b. in den Hauptversammlungen der PIERER Mobility AG zu berichten,

 

zu welchen Konditionen Vereinbarungen bzw. Rechtsgeschäfte zwischen Bajaj Auto International Holdings B.V. bzw. mit ihr gemeinsam vorgehenden Rechtsträgern einerseits und Dipl. Ing. Stefan Pierer bzw. mit ihm gemeinsam vorgehende Rechtsträger andererseits bis einschliesslich 31.12.2026 abgeschlossen werden, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Kontrollerwerb der Bajaj Auto International Holdings B.V. an der PIERER Mobility AG stehen.

 

Der Vorstand der Emittentin wurde von Bajaj Auto International Holdings B.V. informiert, dass

 

a. die Nicht-Untersagung des Zusammenschlusses gemäss Verordnung (EU) 2022/2560 und der Eintritt aller Bedingungen in § 2 der Call-Optionsvereinbarung für 10. November 2025 erwartet wird und

b. Bajaj Auto International Holdings B.V. beabsichtigt, sodann die Call-Optionsvereinbarung hinsichtlich aller 50.000 Stück Aktien an der PIERER Bajaj AG auszuüben und damit mittelbar alleinige Kontrolle an der PIERER Mobility AG zu erlangen.

 

Rechtlicher Hinweis

DIESE MITTEILUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM VERKAUF VON WERTPAPIEREN NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN DER PIERER MOBILITY AG DAR. SIE IST WEDER ZUR DIREKTEN NOCH ZUR INDIREKTEN VERTEILUNG, ÜBERTRAGUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG, WEDER GANZ NOCH TEILWEISE, IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER SÜDAFRIKA ODER IN EINE ANDERE RECHTSORDNUNG, IN DER DIE VERTEILUNG DIESER BEKANNTMACHUNG RECHTSWIDRIG WÄRE, BESTIMMT.

 

Für weitere Informationen

Investor Relations

Melinda Busáné Bellér

Tel: +43 676 4093711

E-Mail: ir@pierermobility.com

Website: https://www.pierermobility.com

ISIN: AT0000KTMI02; Valorennummer (Schweiz): 41860974; Ticker-Symbol: PKTM; Bloomberg: PKTM SW, PKTM AV; Reuters: PKTM.S, PKTM.VI



Ende der Insiderinformation

23.10.2025 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group. www.eqs.com

Originalinhalt anzeigen: EQS News


Sprache: Deutsch
Unternehmen: PIERER Mobility AG
Edisonstrasse 1
4600 Wels
Österreich
Telefon: +43 (0) 7242 69 402
E-Mail: ir@pierermobility.com
Internet: www.pierermobility.com
ISIN: AT0000KTMI02
WKN: A2JKHY
Börsen: SIX, Wiener Börse
EQS News ID: 2218012

Valorennummer (Schweiz): 41860974 Wertpapierkürzel: PKTM Bloomberg: PKTM SW; PKTM AV Reuters: PKTM.S; PKTM.VI
 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2218012  23.10.2025 CET/CEST

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Short 13’101.28 19.41 UEBSLU
Short 13’370.19 13.87 BA8S6U
Short 13’909.41 8.61 U5VSUU
SMI-Kurs: 12’549.43 24.10.2025 10:06:50
Long 12’032.28 19.12 SZEBLU
Long 11’789.87 13.87 SQBBAU
Long 11’268.23 8.85 B45S7U
Die Produktdokumentation, d.h. der Prospekt und das Basisinformationsblatt (BIB), sowie Informationen zu Chancen und Risiken, finden Sie unter: https://keyinvest-ch.ubs.com

Pierer Mobility am 23.10.2025

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