Anlagepolitik
So investiert der BayernInvest Emerging Markets Select Bond-Fonds EUR-Hedged Fonds: Der Fonds ist in Artikel 6 der Verordnung (EU) 2019 / 2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 („Offenlegungsverordnung“) eingestuft. Weiterführende Informationen zum Einbezug von Nachhaltigkeitsrisiken bei den Investitionsentscheidungen sind im Abschnitt „Überblick über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Investmentprozess“ näher beschrieben. Anlageziel ist die Erzielung eines im Vergleich zu einem aus Staatsanleihen der Industrieländer bestehenden Portfolios höheren Ertrages. Um dieses Anlageziel zu erreichen, werden überwiegend festverzinsliche Wertpapiere von Emittenten aus Ländern der sogenannten Emerging Markets erworben. Der Fonds muss mindestens zu 51 Prozent in festverzinsliche Wertpapiere und Geldmarktinstrumente im Sinne der §§ 5 und 6 der Allgemeinen Vertragsbedingungen aus den Emerging Markets investieren.