Anlagepolitik
So investiert der RDK Global Growth Opportunities AK R Fonds: Das Sondervermögen strebt als Anlageziel einen möglichst hohen Wertzuwachs an. Die Gesellschaft darf für das Sondervermögen folgende Vermögensgegenstände erwerben: - Wertpapiere gemäß § 47 InvG, - Geldmarktinstrumente gemäß § 48 InvG, - Bankguthaben gemäß § 49 InvG, - Anteile an Investmentvermögen gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 7 InvG, - Derivate gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 3 InvG, - Sonstige Anlageinstrumente gemäß § 52 InvG - Edelmetalle, unverbriefte Darlehensforderungen und Unternehmensbeteiligungen, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann.