Schadenersatzklage |
03.06.2025 14:26:00
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Konsumentenstiftung Somi verklagt TikTok an Berliner Gericht

Eine gemeinnützige Verbraucherstiftung aus den Niederlanden hat beim Kammergericht Berlin eine Schadenersatzklage gegen die Videoplattform TikTok eingereicht.
Somi wirft TikTok vor, rechtswidrig "höchst persönliche Daten" zu sammeln und zu analysieren. Ausserdem erstelle der Dienst des chinesischen Konzerns ByteDance im Verborgenen umfassende Verhaltens- und Persönlichkeitsprofile für Werbe- und andere kommerzielle Zwecke. Zudem schaffe TikTok insbesondere für Kinder und Jugendliche durch die Gestaltung ihres Algorithmus "ein System der Manipulation und Abhängigkeit". Von TikTok lag zunächst keine Stellungnahme vor.
Im Klageregister eintragen
Um sich an der Sammelklage zu beteiligen, können sich betroffene Verbraucher beim Bundesamt für Justiz in das Klageregister eintragen. Sofern die Klage erfolgreich ist, müssen sie nicht noch einmal selbst klagen, sondern erhalten das ihnen zustehende Geld im Rahmen der Verbandsklage, sagte die Gerichtssprecherin.
Die niederländischen Verbraucherschützer fordern in der Klage einen Schadenersatz für registrierte Nutzerinnen und Nutzer von TikTok. Die Höhe hängt vom Alter der Betroffenen ab. Wer zum Start seiner TikTok-Nutzung jünger als 16 Jahre alt war, soll der Klage zufolge 2000 Euro erhalten. Wer bei Nutzungsbeginn zwischen 16 und 21 Jahren alt war, soll 1000 Euro bekommen. Für Nutzerinnen und Nutzer über 21 Jahre sieht die Sammelklage einen Schadenersatz von 500 Euro vor.
Formular beim Bundesamt für Justiz
Die Verbandsklage von Somi wurde bisher nicht vom Bundesamt für Justiz (BfJ) im Verbandsklageregister auf seiner Internetseite öffentlich bekannt gemacht. Mit der Veröffentlichung wird aber in wenigen Tagen gerechnet. Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine Unternehmen können dann dort ihre Ansprüche anmelden.
Das BfJ stellt dann im Web unter www.bundesjustizamt.de/verbandsklagen ein Anmeldeformular zur Verfügung. Das Bundesamt empfiehlt, diese elektronische Möglichkeit zu nutzen, da hierdurch eine schnelle Eintragung möglich sei. Eine Anmeldung von Ansprüchen zu der Klage ist bis zum Ablauf von drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung möglich.
/chd/DP/stk
BERLIN (awp international)
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