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Detaillierte Infos 27.03.2024 21:04:00

Amazon-Aktie letztlich positiv: Amazon muss "Werbearchiv" zugänglich machen - Milliarden-Investment in KI-Startup

Amazon-Aktie letztlich positiv: Amazon muss

Der Internethändler Amazon muss ein "Werbearchiv" mit detaillierten Informationen über die Online-Werbung auf seiner Plattform öffentlich zugänglich machen.

Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch entschieden. Amazon hatte gegen diese neue Verpflichtung nach dem Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union geklagt und bis zu einer endgültigen Entscheidung vorläufigen Rechtsschutz beantragt. Dieser war zunächst von einer Vorinstanz gewährt worden, wurde nun aber zurückgewiesen.

Das DSA stuft Amazon als sehr grosse Online-Plattform ein (VLOP). Diese müssen in einem Werbearchiv den Inhalt der Werbung, den Auftraggeber, den Zeitraum der Veröffentlichung und die Anzahl der erreichten Empfänger sowie bei zielgerichteter Werbung die wichtigsten Parameter für deren Auswahl angeben.

Der US-Konzern hatte argumentiert, die Pflicht, ein Werbearchiv öffentlich zugänglich zu machen, schränke die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf unternehmerische Freiheit rechtswidrig ein. Ausserdem drohe Amazon ohne eine Aussetzung vor einem möglichen Urteil ein schwerwiegender und nicht wiedergutzumachender Schaden.

Das Gericht folgte dem jedoch nicht und verwies darauf, dass alle Interessen abgewogen werden müssten. Es sei nicht "dargetan" worden, dass in diesem Fall die Existenz oder die langfristige Entwicklung von Amazon auf dem Spiel stünden. "Darüber hinaus würde die Aussetzung bedeuten, das vollständige Erreichen der Ziele der Verordnung über einen Binnenmarkt für digitale Dienste möglicherweise über mehrere Jahre hinauszuschieben und damit möglicherweise ein Online-Umfeld bestehen oder sich entwickeln zu lassen, das eine Bedrohung für die Grundrechte darstellt", teilte das Gericht mit.

Die vom Gesetzgeber vertretenen Interessen gingen im vorliegenden Fall den materiellen Interessen von Amazon vor, weshalb die Abwägung zugunsten der Zurückweisung des Aussetzungsantrags ausfalle.

Amazon investiert weitere Milliarden in KI-Startup Anthropic

Amazon steckt weitere 2,75 Milliarden Dollar in ein KI-Startup. Die Gesamtinvestition des weltgrössten Online-Händlers in die Firma Anthropic steigt damit auf vier Milliarden Dollar, wie Amazon am Mittwoch mitteilte.

Anthropic entwickelt Software mit Künstlicher Intelligenz wie den Chatbot Claude. Amazon war zunächst im September bei dem Unternehmen eingestiegen. Damals war auch vereinbart worden, dass Amazons Tochter AWS für Anthropic zum zentralen Anbieter von Cloud-Infrastruktur wird.

Die Sprachmodelle der Chatbots mit Künstlicher Intelligenz wie ChatGPT brauchen sehr viel Rechenleistung, was teuer ist. Deswegen sind Partnerschaften mit Cloud-Schwergewichten wie Microsoft oder Amazon besonders wertvoll für junge KI-Firmen. Die Tech-Riesen können wiederum von Innovationen der Startups profitieren. So beteiligte sich Microsoft am ChatGPT-Entwickler OpenAI und integriert KI-Software auf Basis von dessen Technologie in seine Produkte von Windows bis Office.

Amazon ist ein Pionier bei Sprachassistenten mit seiner Alexa-Software. Inzwischen entwickelte die Firma eigene KI-Sprachmodelle, um Unterhaltungen mit Alexa flüssiger und effizienter zu machen. Anthropics Claude ist für Kunden eines Cloud-Dienstes von Amazon verfügbar.

Die Amazon-Aktie stieg am Mittwoch bis zum Handelsende an der NASDAQ um 0,86 Prozent auf 179,83 US-Dollar.

FRANKFURT/SEATTLE/SAN FRANCISCO (Dow Jones/awp international)

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