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17.12.2020 08:34:00
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Neue gesetzliche Pflichten für Kundenberater: FIDLEG erfordert die Eintragung in einem Beraterregister.

Regulatorische Pflichten. Die Inkraftsetzung des Finanzdienstleistungsgesetzes in der Schweiz erfordert, dass sich Kundenberater neu in ein Beraterregister eintragen.
Mit Zulassung der BX Swiss AG als erste Registrierungsstelle per 20. Juli 2020 begann die sechsmonatige Übergangsfrist der Finanzdienstleistungsverordnung zu laufen: Demnach haben eintragungspflichtige Kundenberater noch bis am 20. Januar 2021 Zeit ihr Gesuch um Eintragung in das Beraterregister einzureichen.
Wer muss sich eintragen?
Eintragungspflichtig sind grundsätzlich alle Kundenberater, die gegenüber Schweizer Kunden oder in der Schweiz Dienstleistungen erbringen, die auf den Erwerb oder die Veräusserung jeglicher Art von Finanzinstrumenten abzielen oder die im Bereich der Anlageberatung und Vermögensverwaltung tätig sind. Nicht eintragungspflichtig sind hingegen diejenigen Kundenberater, die in der Schweiz anderweitig reguliert werden (z.B. durch eine Aufsichtsorganisation oder direkt durch die FINMA).
Wie funktioniert die Eintragung?
Die Eintragung kann online und damit vollständig digital vorgenommen werden. Während dem Registrierungsprozess werden bestimmte Informationen abgefragt. Die Erfassung der Daten dauert ca. 10 Minuten. Benutzer können den Status Ihrer Gesuche über die Online-Plattform verfolgen und werden über Änderungen umgehend per E-Mail informiert.
Öffentliches Register
Eingetragene Kundenberaterinnen und Kundenberater können im öffentlichen Register entweder über ihren Vor- und Nachnamen oder ihre Registrierungs-ID gesucht werden. Veröffentlicht werden ausschliesslich die gesetzlich notwendigen Informationen wie beispielsweise die Adresse des Arbeit gebenden Finanzdienstleisters, die Funktion und Position innerhalb der Firma sowie Angaben zu den Fachkenntnissen des Beraters.
Weitere Infos unter: www.regservices.ch
Weitere Infos im Video:
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