Mini-Futures gehören zur Gruppe der Hebelprodukte. Ihnen liegt ein börsengehandelter Basiswert zugrunde. Dieser wird 1:1 abgebildet. Bei Mini-Futures profitieren Anleger von einer Hebelwirkung – das bedeutet, sie partizipieren überproportional an der Kursentwicklung des Basiswertes.
Der Kapitaleinsatz für den Anleger ist deutlich geringer als beim Direkteinstieg in den börsengehandelten Basiswert. Neben dem Hebel gehört ein Wertschriftenkredit zur Grundausstattung eines Mini-Futures. Käufer investieren in den Basiswert, ohne den vollständigen Preis für etwa eine Aktie zu zahlen. Die Differenz zwischen dem Basiswertpreis und dem Basiswert übernimmt der Emittent, z.B. Vontobel, UBS* oder Société Générale. Der Emittent lässt sich seinen «Kredit» allerdings vom Käufer des Mini-Futures verzinsen. Der Kaufpreis eines Basiswertes wird also, entsprechend der vorgegebenen Bedingungen, zwischen dem Emittenten und dem Mini-Futures-Käufer aufgeteilt.
Mit einem Mini-Futures Long gehen Sie eine Wette auf eine positive Kursentwicklung des Basiswerts ein, ein Mini-Futures Short hingegen setzt auf fallende Börsennotierungen des Basiswerts.
Mini-Futures weisen – entsprechend ihres Namens – Ähnlichkeiten mit Warrants und Futures auf. Anders als diese beiden Produkte sind Mini-Futures allerdings nicht laufzeitbegrenzt und gehören zu den Endlospapieren. Ein weiteres wichtiges Unterscheidungsmerkmal zwischen Warrants und Mini-Futures ist das Kriterium der Volatilität. Diese spielt bei dem Hebelprodukt keine Rolle.
Mini-Futures sind mit einer Stop-Loss-Marke versehen, die vom Emittenten über die Laufzeit des Produktes kontinuierlich angepasst wird. Touchiert der Kurs des Basiswerts die Stop-Loss-Marke, wird der Mini-Future eingestellt und verfällt.
Achtung: Anleger erleiden hier im schlimmsten Fall den Verlust eines grossen Teiles ihres eingesetzten Kapitals – nur der Stop-Loss sorgt dafür, dass zumindest ein fixer Minimalbetrag vom Emittenten an den Käufer zurückfliesst.