Die Säule 3a ist ein Teil der privaten Vorsorge in der Schweiz. Das Vorsorgesystem ist hierzulande in insgesamt drei Säulen aufgeteilt:
1. Säule: die staatliche Vorsorge (AHV)
2. Säule: die berufliche Vorsorge (Pensionskasse oder BVG)
3. Säule: die private Vorsorge bestehend aus 3a und 3b
Die individuelle Vorsorge ist seit 1972 als dritte Säule des schweizerischen Dreisäulenkonzepts der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge in der Bundesverfassung (BV) verankert. Der Bund soll dabei in Zusammenarbeit mit den Kantonen die Selbstvorsorge durch Massnahmen der Fiskal- und Eigentumspolitik fördern.
Das Ziel der dritten Säule ist es, dass Sie auch nach der Pensionierung Ihren gewohnten Lebensstandard halten können. Die Aufteilung erfolgt in Säule 3a (die gebundene Vorsorge) und 3b (die freie Vorsorge). Verlassen Sie sich ausschliesslich auf die Vorsorgeleistungen der AHV und der Pensionskassen, werden im Ruhestand nur rund 60 Prozent Ihres letzten Einkommens gedeckt.
Die Säule 3a wird als „gebundene Vorsorge“ bezeichnet, weil man bis zur Pensionierung nur in Ausnahmefällen auf dieses Vermögen zugreifen darf.
