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15.04.2014 17:05:30

Karlsruhe verhandelt über Informationspflicht zu Waffenexporten

   KARLSRUHE (AFP)--Das lukrative Exportgeschäft der deutschen Waffen-Industrie soll weiter im Verborgenen blühen. Würde der Bundestag frühzeitig über geplante Exportvorhaben informiert, wären die Jahresumsätze der Branche von insgesamt knapp 23 Milliarden Euro "stark gefährdet", sagte der Lobbyist der Waffenindustrie, Hans Christoph Atzpodien, am Dienstag vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Verfassungshüter prüfen auf die Klage von Grünen-Abgeordneten, ob dem Parlament mehr Informationsrechte bei sensiblen Waffenexporten zugestanden werden muss.

   Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) warnte ebenfalls vor einer Ausweitung der Informationsrechte. Die "aussenpolitischen Belange" der Bundesregierung und die Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen dürften nicht gefährdet werden, begründete de Maizière seine Haltung. Zudem liege die Befugnis, Waffenexporte zu erlauben, laut Grundgesetz allein bei der Bundesregierung. Die Entscheidungen über Rüstungsexportvorhaben trifft der mit mehreren Ministern besetzte Bundessicherheitsrat unter Vorsitz der Kanzlerin.

   Die Verfassungshüter prüfen nun, ob es ausreicht, dass das Parlament erst über Ausfuhren informiert wird, wenn Exportverträge bereits unter Dach und Fach sind. Diese Bewilligungen wurden bislang in den sogenannten Rüstungsexportberichten mit teils mehr als einjähriger Verzögerung publik. Die Bundesregierung will de Maizière zufolge das Parlament künftig bereits 14 Tage nach Erteilung einer Ausfuhrbewilligung informieren und einen halbjährlichen Zwischenbericht zu Waffenexporten abgeben.

   Auch Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) verwies in Berlin darauf, dass die Koalitionsfraktionen sich bereits darauf verständigt hätten, für mehr Transparenz zu sorgen, indem Entscheidungen des Bundessicherheitsrats "unmittelbar" dem Parlament zur Kenntnis gegeben würden. Ansonsten halte er sich schlicht daran, was in den Leitlinien für Rüstungsexporte verabredet sei, nämlich dass mit dem Export von Rüstungsgütern restriktiv umgegangen werden müsse.

   Die Karlsruher Richter prüfen nun in den kommenden Monaten, ob auch ein früherer Zeitpunkt für die Information des Parlaments möglich wäre. Sie befassten sich dazu mit der Praxis sogenannter Voranfragen der Industrie an den Sicherheitsrat: Erst wenn die Bundesregierung auf eine Voranfrage "in Aussicht" stellt, dass ein bestimmtes Projekt später positiv entschieden werden könnte, beginnen die Unternehmen mit der Investition in das Vorhaben.

   Bleibt die Voranfrage dagegen unbeantwortet, wissen die Firmen, dass das Projekt etwa wegen politischer Bedenken nicht realisiert werden kann. Die positive Beantwortung der Voranfrage nimmt damit in der Praxis die eigentliche Bewilligung manchmal um Jahre vorweg.

   Die Richter befassten sich zudem intensiv mit der Informationspraxis in anderen europäischen Staaten. Sibylle Bauer, Rüstungskontrollexpertin am Stockholmer Friedensforschungsinistitut Sipri, führte dazu aus, dass die Niederlande und Grossbritannien etwa mit monatlichen Berichten und einem Fragerecht der Parlamentarier eine vergleichsweise offene Informationspolitik betrieben.

   Der Grünen-Abgeordnete Hans-Christian Ströbele hatte die Klage auf den Weg gebracht, weil die Bundesregierung 2011 Auskünfte zu Medienberichten über die beabsichtige Lieferung von 200 "Leopard"-Kampfpanzern nach Saudi-Arabien verweigert hatte. Diese Berichte hätten ihn "alarmiert", da in Saudi-Arabien "Despotie" herrsche und das Königreich kurz zuvor die Demokratiebewegung im Nachbarstaat Bahrein mit Panzern niedergeschlagen habe, sagte Ströbele. Die Kontrolle der Regierung durch das Parlament sei bei Rüstungsexporten deshalb besonders wichtig.

   DJG/hab

   (END) Dow Jones Newswires

   April 15, 2014 10:33 ET (14:33 GMT)- - 10 33 AM EDT 04-15-14

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