Lufthansa Aktie 667979 / DE0008232125
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01.08.2026 20:49:00
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Das ändert sich ab dem 1. August in der Schweiz
Ein Mobilfunkabo-Anbieter erhöht die Preise, die Swiss fliegt wieder nach Tel Aviv. Diese und weitere Änderungen treten in der Schweiz ab dem 1. August in Kraft.
ALTERSVORSORGE: Um Probleme bei der ersten Auszahlung der 13. AHV-Rente (im Dezember 2026) zu verhindern, treten am 1. August vorgezogene Änderungen der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) in Kraft. Bislang galt, dass die Renten aus der Pensionskasse und der AHV zusammen maximal 85 Prozent des letzten AHV-Lohns betragen dürfen (Überversicherungsschutz). Würde die 13. AHV-Rente ohne Anpassung mit eingerechnet, könnte dieser Grenzwert überschritten werden, was zu Kürzungen bei den Pensionskassenrenten führen würde. Die Anpassung verhindert dies laut dem Bundesrat rechtzeitig.
LUFTFAHRT: Die Schweizer Fluggesellschaft Swiss will ihre Flüge von und nach Tel Aviv in Israel ab dem 1. August wieder aufnehmen. Die Muttergesellschaft Lufthansa Group bedient Tel Aviv bereits seit Juni wieder, wenn auch mit einem reduzierten Flugangebot. Zuletzt hatte die Swiss ihren Flugstopp nach Tel Aviv immer wieder verlängert. Gründe für die Flugplanänderungen waren die angespannte Lage in und um den Iran nach den israelisch-US-amerikanischen Angriffen auf das Land.
EINBÜRGERUNG: Ab dem 1. August werden die Prozesse im Zusammenhang mit Gesuchen um ordentliche Einbürgerung digitalisiert. Der Austausch zwischen den zuständigen kantonalen Behörden und dem Staatssekretariat für Migration (SEM) kann künftig digital statt auf dem Postweg erfolgen, wie der Bund mitteilte. So sollen der Austausch und die Übermittlung zwischen den Behörden optimiert werden.
KURZARBEIT: Angesichts des nach wie vor schwierigen wirtschaftlichen Umfelds hat der Bundesrat beschlossen, die von 12 auf 24 Monate erhöhte Maximaldauer für den Bezug von Kurzarbeitsentschädigung (KAE) beizubehalten. Ab dem 1. August können Betriebe somit für ihre Angestellten weiterhin während höchstens 24 Monaten KAE beziehen. Die Verlängerung gilt bis zum 31. Januar 2027. Laut Prognosen des Bundes ist in nächster Zeit keine deutliche Verbesserung der Arbeitsmarktlage zu erwarten. Mit der Verlängerung sollen Arbeitsplätze erhalten und ein Anstieg der Arbeitslosigkeit vermieden werden. Den betroffenen Betrieben bietet die Massnahme mehr Planungssicherheit.
Bern (awp/sda)
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