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Compliance-Verantwortliche 01.06.2026 15:45:00

UBS-Aktie stabil: EFD legt Rekurs gegen Freispruch von Ex-CS-Risikochefin Lara Warner ein

UBS-Aktie stabil: EFD legt Rekurs gegen Freispruch von Ex-CS-Risikochefin Lara Warner ein

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat einen Rekurs gegen den Freispruch der ehemaligen CS-Risikochefin Lara Warner eingelegt.

Das Bundesstrafgericht hatte vergangene Woche ein Verfahren gegen die frühere Compliance-Verantwortliche der Credit Suisse eingestellt. Somit musste sie auch die vom EFD verhängte Busse nicht bezahlen.

Damit ist das Finanzdepartement nicht einverstanden. "Das Eidgenössische Finanzdepartement hat gegen das Urteil Beschwerde bei der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts erhoben", sagte EFD-Sprecher Pascal Hollenstein am Sonntag auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP: "Mehr sagen wir dazu nicht." Zuerst hatte die "SonntagsZeitung" darüber berichtet.

Das Finanzdepartement hatte Warner im März 2025 wegen Verletzung der Meldepflicht wegen Geldwäscherei im Mosambik-Skandal zu einer Busse von 100'000 Franken verdonnert. Die frühere CS-Managerin hatte in der Folge angekündigt, die Verurteilung gerichtlich anzufechten.

Warner hatte es laut dem EFD als Compliance-Verantwortliche der Credit Suisse im März 2016 unterlassen, eine Überweisung von rund 7,8 Millionen Dollar zu melden. Die Gelder waren vom Finanzministerium des ostafrikanischen Landes Mosambik auf ein in der Schweiz gebuchtes CS-Konto geflossen. Sie stammten wohl aus Krediten an mosambikanische Staatsunternehmen und dürften "deliktischer Herkunft" gewesen sein, so das EFD.

Verjährung bereits eingetreten

Am vergangenen Dienstag hat das Bundesstrafgericht anders geurteilt. Bei Erlass der Strafverfügung durch das EFD sei die Verjährung bereits eingetreten, teilte die Strafkammer des Bundesstrafgerichts mit.

Laut dem Urteil endet die Meldepflicht wegen Geldwäschereiverdacht bereits, wenn die involvierten Vermögenswerte nicht mehr aufgespürt und eingezogen werden können und nicht erst mit dem Ende der Kontobeziehung. Der grösste Teil der Summe war schon eineinhalb Wochen nach Eintreffen der Gelder auf dem CS-Konto in die Vereinigten Arabischen Emirate weitertransferiert worden.

Dabei handle es sich aber um einen Staat, mit welchem sich die Rechtshilfe als "schwierig" darstelle. Entsprechend seien die Vermögenswerte seit Anfang 2017 nicht mehr aufspürbar und einziehbar gewesen, folgert die Strafkammer des Bundesgerichts. Die Verjährung sei entsprechend bereits anfangs 2024 eingetreten.

Im Mosambik-Skandal ging es um von der CS vermittelte Kredite und Anleihen an das afrikanische Land im Umfang von mehr als 2 Milliarden Dollar. Mit dem Geld hätte angeblich der Aufbau einer Thunfisch-Fangflotte bezahlt werden sollen. Dabei sollen Bestechungsgelder in grossem Umfang an korrupte Beamte geflossen sein. Der Skandal trieb Mosambik in eine tiefe Finanzkrise.

Die UBS-Aktie notiert am Montag an der SIX zeitweise 0,11 Prozent tiefer bei 37,00 Franken.

jb/

Bern (awp)

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Bildquelle: rarrarorro / Shutterstock.com
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