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Diskriminierung 14.01.2026 18:00:00

UBS-Aktie letztlich tiefer: Gericht veurteilt Credit Suisse zu hoher Zahlung an Ex-Mitarbeiterin

UBS-Aktie letztlich tiefer: Gericht veurteilt Credit Suisse zu hoher Zahlung an Ex-Mitarbeiterin

Die Credit Suisse ist am Dienstag in Paris zu einer Zahlung von 910'000 Euro an eine ehemalige Mitarbeiterin verurteilt worden.

Der Ex-Händlerin sei die Beförderung und Gehaltserhöhung nach Bekanntgabe ihrer Schwangerschaft unterbrochen worden, befand das Berufungsgericht in einem Urteil, das der Nachrichtenagentur AFP vorliegt.

Im Detail wurde die Credit Suisse zu "900'000 Euro Schadensersatz für den wirtschaftlichen Schaden aufgrund der Diskriminierung" und zu 10'000 Euro "Schadensersatz für den immateriellen Schaden" verurteilt, wie es hiess. Die Klägerin sah sich "aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Mutterschaft und ihrer Eigenschaft als Mutter" diskriminiert.

Die Frau war 2009 von der Credit Suisse als "Vice President" in der französischen Niederlassung der Credit Suisse im Vereinigten Königreich eingestellt worden. 2012 verlangte sie die Beförderung zum "Director". 2014 gab sie ihre Schwangerschaft bekannt.

Die Bank ging nie auf ihren Antrag auf Beförderung ein. Nach mehreren Mutterschaftsurlauben unterzeichnete die Mitarbeiterin schliesslich im Juni 2016 eine einvernehmliche Kündigung.

In erster Instanz war die Credit Suisse noch zu einem Schadenersatz von 150'000 Euro verurteilt worden. Das jetzige Urteil ist nicht rechtskräftig. Die mittlerweile von der UBS übernommene CS kann erneut Berufung vor dem Kassationsgericht einlegen. Die UBS-Aktie notierte am Mittwoch an der SIX schliesslich 0,52 Prozent tiefer bei 37,75 Franken.

jb/

Paris (awp/afp)

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