Technische Störung |
26.03.2025 17:50:38
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UBS-Aktie etwas tiefer: UBS zeigt sich offen für Kompromiss bei Kapitalvorgaben - Millionenstrafe bleibt bestehen

Die UBS will laut einem Medienbericht mit Zugeständnissen deutlich strengere Kapitalvorgaben abwenden.
Ende 2024 machte das Investmentbanking dem Bericht zufolge zwar lediglich 21 Prozent der risikogewichteten Aktiva (RWA) der fusionierten Bank aus. Während der Finanzkrise waren es bei UBS und Credit Suisse kombiniert allerdings noch rund drei Viertel gewesen.
Die UBS sei Insidern zufolge zudem bereit, mehr Eigenkapital zu halten - aber nicht so viel, wie die Finanzmarktaufsicht Finma und die Nationalbank (SNB) fordern, heisst es im Bericht weiter. Die Bank könnte bereit sein, weitere 5 Milliarden US-Dollar hinzuzufügen, sagten laut Reuters zwei Quellen.
Das wäre deutlich weniger als derzeit diskutiert wird. Wegen der Fusion mit der CS muss die UBS - gemäss dem bestehenden Regelwerk und gemäss Aussagen von Bank-Chef Sergio Ermotti - ohnehin fast 20 Milliarden Dollar an zusätzlichem Kapital aufbringen. Nach dem Willen der Aufsichtsbehörden und der Regierung soll das Kapitalpolster aber noch deutlich dicker werden. Die Rede ist von 15 bis 25 Milliarden Franken an zusätzlichen Eigenmitteln, welche die UBS aufbringen müsste.
EFD: Es gibt keine Verhandlungen
Das Finanzministerium (EFD) will Ende Mai einen Vorschlag machen. Entscheiden muss am Ende das Parlament oder es gibt sogar eine Volksabstimmung.
Die UBS unterstütze die Vorschläge der Regierung zur Stärkung der Finanzstabilität grundsätzlich, sagte ein Sprecher auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP. "Unverhältnismässige Massnahmen" lehne man aber ab. Die UBS gehöre bereits heute zu den "bestkapitalisierten Banken im globalen Wettbewerb".
Das Finanzministerium wollte sich zu möglichen Vorschlägen der Bank wiederum nicht äussern: "Das EFD steht mit der UBS im Austausch", so ein Sprecher zu Reuters. "Es finden aber keine Verhandlungen statt." Das Ministerium plane eine Kosten-Nutzen-Analyse der höheren Kapitalanforderungen an die UBS.
Bankentrio um UBS wehrt sich vergebens gegen Millionenstrafe
Die UBS, die italienische UniCredit und die japanische Bank Nomura haben sich im Rechtsstreit um illegale Absprachen beim Handel mit Staatsanleihen vergebens gegen eine Millionenstrafe gewehrt. Die UBS prüft eine Berufung.
Die Europäische Kommission hatte die Banken zu der Geldbusse verdonnert, weil sich ihre Händler zwischen 2007 und 2011 mit anderen Banken an einem Kartell für europäische Staatsanleihen beteiligt hatten. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) bestätigte das in seinem Urteil, setzte jedoch die Strafen für Nomura und UniCredit leicht herunter.
An dem Kartell beteiligt waren nach den Ermittlungen der EU-Kommission neben der UBS, UniCredit und Nomura auch noch Natixis (Frankreich), Bank of America, WestLB (jetzt Portigon, Deutschland) und RBS (jetzt NatWest, Grossbritannien). Sie sollen zusammengearbeitet und Informationen ausgetauscht haben, um Wettbewerbsvorteile bei der Emission und dem Handel mit den Anleihen zu erlangen.
2021 verhängte die Kommission gegen Nomura, UBS und UniCredit Geldstrafen in Höhe von insgesamt 371 Millionen Euro. Am teuersten wird es für die UBS: Ihre Strafe von gut 172 Millionen Euro bleibt unvermindert bestehen. Die Geldstrafen von Nomura und UniCredit betragen nunmehr knapp 126 Millionen und 65 Millionen Euro.
Die neue Gesamtsumme für alle drei Banken beträgt nun 363 Millionen Euro.
RBS/NatWest ging straffrei aus, weil sie das Kartell gemeldet hatte, ebenso die WestLB, weil sie 2012 aufgespalten wurde und die Rechtsnachfolgerin Portigon keine Umsätze mehr erzielte. Bei der Bank of America und Natixis war die Sache verjährt. Insgesamt beteiligten sich sieben Geldhäuser an dem Kartell.
Urteil im Wesentlichen bestätigt
Im Wesentlichen bestätigte das EuG nun die Entscheidung der Kommission. Es habe "eine einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung" der beteiligten Banken vorgelegen, die für den Wettbewerb besonders schädlich gewesen sei. Nachweise zum Verhalten der Banken im Einzelfall habe die Kommission daher nicht vorlegen müssen.
Gegen das Urteil können beide Seiten noch Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen.
Die UBS werde den Entscheid bewerten und prüfen, ob sie Berufung einlegen werde, hiess es von der Bank auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP. Laut früheren Angaben hatte sie bereits Rückstellung in "angemessener" Höhe gebildet.
UBS kämpft mit technischer Störung im Zahlungsverkehr
Der Schweizer Grossbank UBS hat am Mittwoch eine technische Störung im Zahlungsverkehr zu Schaffen gemacht. Bestimmte Belastungen auf Konten von Kundinnen und Kunden würden derzeit doppelt angezeigt, teilte die Bank auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit.
"Blick.ch" hatte zuerst über die Störung berichtet. Die Kunden seien entsprechend informiert worden, teilte die UBS weiter mit. Die Ursache sei erkannt worden. Die fehlerhaften Buchungen würden korrigiert.
Zur genauen Ursache des Problems, zur Anzahl betroffener Kundinnen und Kunden sowie zum Zeitpunkt der Behebung des Problems sage man nichts, hiess es auf Anfrage weiter.
Im SIX-Handel verlor die UBS-Aktie letztlich 0,24 Prozent auf 29,52 Franken.
ys/uh
Zürich (awp)
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Analysen zu UBS
10.04.25 | UBS Buy | Deutsche Bank AG | |
09.04.25 | UBS Hold | Jefferies & Company Inc. | |
08.04.25 | UBS Outperform | RBC Capital Markets | |
07.04.25 | UBS Overweight | JP Morgan Chase & Co. | |
27.03.25 | UBS Buy | Goldman Sachs Group Inc. |
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