Kurse + Charts + Realtime | News + Analysen | Fundamental | Unternehmen | zugeh. Wertpapiere | Aktion | |
---|---|---|---|---|---|---|
Kurs + Chart | Chart (gross) | News + Adhoc | Bilanz/GuV | Termine | Strukturierte Produkte | Portfolio |
Times + Sales | Chartvergleich | Analysen | Schätzungen | Profil | Trading-Depot | Watchlist |
Börsenplätze | Realtime Push | Kursziele | Dividende/GV | |||
Orderbuch | Analysen | |||||
Historisch |
Nutzerdaten |
23.05.2025 16:25:04
|
Meta-Aktie sinkt: Meta darf Facebook-Daten für KI-Training verwenden

Verbraucherschützer sind mit dem Versuch gescheitert, dem Facebook-Konzern Meta für sein KI-Training einen breiten Zugriff auf Nutzerdaten gerichtlich untersagen zu lassen.
Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW). Sie begründete ihren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung unter anderem mit einem Verstoss gegen europäisches Datenschutzrecht.
Meta beruft sich auf "berechtigtes Interesse"
Meta will ab dem 27. Mai in seinen Diensten Facebook und Instagram öffentliche Beiträge erwachsener Nutzerinnen und Nutzer für KI-Trainingszwecke verwenden. "Wir tun dies auf Grund eines berechtigten Interesses, um KI bei Meta zu entwickeln und weiter zu verbessern", hatte der Konzern seinen Nutzern mitgeteilt. Die Daten können verwendet werden, wenn die Kunden nicht aktiv widersprechen.
Der Antrag der Verbraucherzentrale sei unbegründet, sagte Richter Oliver Jörgens vom OLG Köln. Meta berufe sich auf ein berechtigtes Interesse nach der Datenschutzgrundverordnung. Die angekündigte Verwendung der Daten für KI-Trainingszwecke sei auch ohne Einwilligung der Betroffenen rechtmässig. Meta verfolge mit der Verwendung zum KI-Training einen legitimen Zweck. Dieser Zweck könne nicht durch andere, weniger einschneidende Mittel erreicht werden.
Gericht: Metas Interessen an Datenverarbeitung überwiegen
"Unzweifelhaft werden für das Training grosse Datenmengen benötigt, die nicht zuverlässig vollständig anonymisiert werden können", so das Gericht. Im Rahmen einer Abwägung der Rechte von Nutzern und Meta als Betreiberin würden aber die Interessen an der Datenverarbeitung überwiegen. Meta habe glaubhaft gemacht, dass man etwa Namen, Telefonnummern oder Kontonummern herausfiltern wolle, die leicht einem Betroffenen zugeordnet werden könnten, sagte Jörgens in der mündlichen Urteilsbegründung.
Die Verbraucherzentrale äusserte sich enttäuscht. "Aus unserer Sicht bleibt die Nutzung personenbezogener Daten für das Training der Meta-eigenen KI hochproblematisch", sagte VZ-NRW-Vorstand Wolfgang Schuldzinski. Die Ablehnung des Eilantrags bedeute, dass nun Fakten geschaffen würden, obwohl es weiterhin erhebliche Zweifel an der Rechtmässigkeit der Verwendung in dieser Form gebe.
Verbraucherschützer fordern weiterhin aktive Zustimmung
Die VZ NRW bekräftigte ihre Position, dass eine aktive Zustimmung der Verbraucherinnen und Verbraucher zur Nutzung ihrer Daten für das Training der KI notwendig sei. Nutzer sollten ein souveränes Mitspracherecht behalten und nicht bloss eine Widerspruchsmöglichkeit eingeräumt bekommen, so Schuldzinski.
Meta hatte die Vorwürfe vor der Verhandlung zurückgewiesen. Das Vorgehen entspreche den Richtlinien des Europäischen Datenschutzausschusses, hatte das Unternehmen erklärt. Die Nutzer seien über die Möglichkeit, gegen die Nutzung ihrer Informationen für diese Zwecke Einspruch zu erheben, per E-Mail und In-App-Benachrichtigungen informiert worden.
Bereits zuvor hatte Meta die Pläne verteidigt: "Dieses Training ist in der Branche üblich und entscheidend dafür, dass unsere modernen KI-Produkte und -Modelle die deutsche Kultur, Sprache und Geschichte zunehmend besser verstehen und wiedergeben." Zu der OLG-Entscheidung äusserte sich Meta am Freitag zunächst nicht.
Datenschutzorganisation will Verfahren gegen Meta für ganze EU
Max Schrems, Leiter der europäischen Datenschutzorganisation Noyb, zeigte sich "etwas überrascht über den Ausgang des Verfahrens", da der Verstoss von Meta "ziemlich massiv und offensichtlich" sei. "Allerdings muss man für eine einstweilige Verfügung viel mehr beweisen als in einem normalen Gerichtsverfahren." Auch wenn die einstweilige Verfügung nicht erlassen worden sei, bedeute das nicht, dass das Hauptverfahren nicht gewonnen werden könne. Während die VZ NRW ein Verfahren für Deutschland angestrengt habe, plane seine Organisation ein Verfahren für die gesamte EU.
"Auch andere Organisationen erwägen in diesen Tagen eine Klage - die Sache ist für Meta also noch lange nicht erledigt. Sollte sich das Vorgehen von Meta am Ende als rechtswidrig erweisen, könnte das Unternehmen Schadenersatzforderungen von bis zu 400 Millionen europäischen Nutzern ausgesetzt sein."
Die Eilentscheidung des OLG Köln ist nicht anfechtbar. Die Verbraucherzentrale NRW will nach eigenen Angaben prüfen, ob sie ein normales Klageverfahren, ein sogenanntes Hauptsacheverfahren, beantragt.
Die Meta-Aktie verliert im NASDAQ-Handel zeitweise 0,93 Prozent auf 630,55 US-Dollar.
/tob/DP/men
KÖLN (awp international)
Weitere Links:
Nachrichten zu Meta Platforms (ex Facebook)
Analysen zu Meta Platforms (ex Facebook)
10:39 | Meta Platforms Buy | Jefferies & Company Inc. | |
04.06.25 | Meta Platforms Overweight | JP Morgan Chase & Co. | |
06.05.25 | Meta Platforms Kaufen | DZ BANK | |
01.05.25 | Meta Platforms Overweight | JP Morgan Chase & Co. | |
01.05.25 | Meta Platforms Buy | Jefferies & Company Inc. |
Abgestürzte Blue Chip Aktien – Wall Street Live mit Tim Schäfer
Tim Schäfer live aus New York – dieses Mal mit einem spannenden Blick auf abgestürzte Blue-Chip-Aktien, bei denen sich ein Einstieg lohnen könnte. Gemeinsam mit David Kunz analysiert Tim prominente Verlierer der letzten Monate, die möglicherweise vor einer Erholung stehen.
Themen im Video:
🔹 Merck & Co. (USA) – Probleme mit Impfstoffen und Patentlaufzeiten
🔹 Pfizer – Wachstumsdruck durch auslaufende Patente
🔹 United Health – Ermittlungen und steigende Gesundheitskosten
🔹 Novo Nordisk – Abnehmspritze, Wettbewerb und Marktkorrektur
🔹 Nike – Konsumflaute und neue Konkurrenz
🔹 Estée Lauder – Kursabsturz, China-Schwäche und Hoffnung auf Turnaround
🔹 Campbell Soup – Value-Aktie mit attraktiver Dividende
🔹 Regeneron – Erfolgreiche Gründerstory mit Herausforderungen
👉🏽 https://bxplus.ch/wall-street-live-mit-tim-schaefer/
Inside Trading & Investment
Mini-Futures auf SMI
Inside Fonds
Meistgelesene Nachrichten
Top-Rankings
Börse aktuell - Live Ticker
Trump sorgt für Verunsicherung: US-Börsen mit Verlusten -- SMI beendet Handel schwächer -- DAX letztlich im Minus -- Nikkei 225 letztlich fester - Abgaben in HongkongAm heimischen Aktienmarkt wurden die anfänglichen Verluste am Dienstag etwas reduziert, während der deutsche Leitindex letztlich deutlicher im Minus steckte. Die Wall Street zeigt sich etwas leichter. Die asiatischen Börsen bewegten sich am Dienstag in verschiedene Richtungen.
finanzen.net News
Datum | Titel |
---|---|
{{ARTIKEL.NEWS.HEAD.DATUM | date : "HH:mm" }}
|
{{ARTIKEL.NEWS.BODY.TITEL}} |