| Experten-Kolumne |
17.05.2017 11:40:09
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Ist die Erweiterung der Anlagelimite die Lösung?
Kolumne
Der gesetzliche Auftrag von Vorsorgeeinrichtungen ist es, das Vermögen so anzulegen, dass genug Ertrag gewährleistet ist, um die Vorsorgekapitalien zu verzinsen und die Kosten zu decken.
Dadurch werden die Vorsorgeeinrichtungen gezwungen, zum Erhalt einer gewissen Rendite gezielt zusätzliche Anlagerisiken einzugehen. Sie investieren verstärkt in Anlagen der BVV2-Kategorie "alternative Anlagen". Aber auch die Immobilien- und Aktienallokationen sind in den letzten Jahren erhöht worden. Gleichzeitig hat sich die Bewegung zu mehr internationaler Diversifikation weiter verstärkt.
Die Bankiervereinigung hat in ihrer Studie zum 3. Beitragszahler vom Februar dieses Jahres daher vorgeschlagen, die Anlagekategorisierung zu reformieren und die Limiten je Anlagekategorie deutlich zu erweitern. Gleichzeitig stellt sie in der Studie selbst fest, dass auch bisher die bestehende Limite schon nicht genutzt werden: So beläuft sich die durchschnittliche Aktienquote auf 30%, obwohl die Limite bei 50% liegt. Die Immobilienallokation liegt bei knapp unter 20%, was im internationalen Vergleich sehr viel ist - aber deutlich unter den 30% der Limite. Gleiches gilt für die alternativen Anlagen: Kaum eine Vorsorgeeinrichtung ist hier von den Anlagelimiten eingeschränkt.
Die wirkliche Limitierung liegt ganz wo anders, wie die Bankiervereinigung auch selbst feststellt: Hohe Kosten und fehlende Transparenz werden als Gründe genannt und tatsächlich ist die Debatte zu diesen Themen in den letzten Jahren recht heiss gelaufen. Nur sind auch dies Symptome und nicht die realen Gründe für eine viel zu geringe Allokation in alternative Anlagen. So dürfen höhere Kosten kein Hinderungsgrund sein, wenn das Verhältnis zur Rendite und die erzielte Nettorendite stimmen. Und Transparenz lässt sich einfordern, wenn man über das Knowhow verfügt, die richtigen Fragen zu stellen und die alternativen Anlagen angemessen zu analysieren.
Der allerwichtigste Grund für die Unterallokation ist das mangelnde Knowhow und die fehlende Risikobereitschaft in den Entscheidungsgremien. Und zwar ist hier die Risikobereitschaft im Sinne des Unwillens, in etwas Unbekanntes und Unverstandenes zu investieren, gemeint. Und das mag man den Stiftungsräten eigentlich nicht vorwerfen, sondern möchte es sogar eher begrüssen. Nur vermeiden sie so Risiken im Bereich Anlagen, um gleichzeitig einen eigentlich sicheren Nachteil zu schaffen: Die Umverteilung von Jung zu Alt.
Aber Rettung ist in Sicht: Bei allen Vorteilen des Schweizer Milizsystems, ist doch die Heterogenität und die mangelnde Finanzbildung vieler Stiftungsräte ein Problem. Dies ist zwangsläufig bei den kleinen Vorsorgeeinrichtungen ein Thema, in denen man keine Spezialisierung nutzen kann, weil man im Anlagebereich nicht genug kluge Köpfe einstellen kann, die alle denkbaren Themen abdecken können. Diese Problematik wird sich jedoch über die nächsten Jahre mit der fortschreitenden Konzentration der Vorsorgewerke reduzieren. Gerade die Anzahl der ganz kleinen Kassen hat in den letzten zehn Jahren extrem abgenommen. Und je mehr Kassen eine gewisse Mindestgrösse erreicht haben, desto grösser der Anteil des verwalteten Geldes, dass kompetent und mit dem nötigen Fachwissen auch in exotisch scheinende alternative Anlageklassen angelegt werden kann.
Christina Böck: Chief Investment Officer, Profond Vorsorgeeinrichtung
Der obige Text spiegelt die Meinung des jeweiligen Kolumnisten wider. Die finanzen.net GmbH übernimmt für dessen Richtigkeit keine Verantwortung und schliesst jegliche Regressansprüche aus.
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