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Änderungen 08.05.2026 16:39:36

Flughafen Zürich-Aktie fällt: Aargauer Regierung stellt Bedingungen für neues Reglement

Flughafen Zürich-Aktie fällt: Aargauer Regierung stellt Bedingungen für neues Reglement

Der Aargauer Regierungsrat stimmt den Änderungen am Betriebsreglement des Flughafens Zürich grundsätzlich zu.

Er knüpft seine Zustimmung jedoch an Bedingungen. So fordert er eine Reduktion der Flugbewegungen in der Nacht und wirksame Massnahmen gegen die Lärmbelastung.

Die geplanten Änderungen am Betriebsreglement des Flughafens Zürich würden die Sicherheit erhöhen und Verspätungen reduzieren, weshalb man sie grundsätzlich befürworte, schreibt Regierungsrat in seiner Stellungnahme an das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl).

Er befürwortet zentrale Massnahmen wie die Entflechtung der An- und Abflugrouten im Ostkonzept sowie bei den Starts von der Piste 28. Diese Änderungen vereinfachten den Flugbetrieb und erhöhten die Sicherheitsmarge, heisst es.

Eine zentrale Bedingung der Regierung ist, dass durch die Optimierungen gewonnene Kapazitäten ausschliesslich für den Abbau von Verspätungen genutzt werden dürfen. Eine Erhöhung der Anzahl geplanter Flüge dürfe es nicht geben. Diese Forderung sei auch von betroffenen Aargauer Gemeinden wie Baden geäussert worden.

Weniger Lärm im Limmattal

Ein Hauptanliegen des Regierungsrats ist die Reduktion der Lärmbelastung im Limmattal, das als "doppelt belastet" gilt. Deshalb stimmt er der Lockerung der sogenannten Flight-Level-80-Regel ausdrücklich zu. Diese Regel zwingt heute viele Flugzeuge mit Zielen im Osten, nachts nach dem Start eine lange Schleife über dicht besiedeltes Aargauer Gebiet zu fliegen.

Im Jahr 2024 betraf dies rund 1760 Flüge, was fast zwei Dritteln der Starts Richtung Osten entsprach. Eine Lockerung der Regel würde direktere Abflüge ermöglichen und so die Lärmbelastung im Aargau reduzieren. Der Regierungsrat fordert in einem Antrag, diese Massnahme möglichst rasch umzusetzen.

Kritik an Zahl der Nachtflüge

Erneut scharfe Kritik übt die Regierung an den Berechnungen für die künftige Lärmbelastung. Für die zweite Nachtstunde (23.00 bis 24.00 Uhr) werde mit 3200 Flugbewegungen gerechnet. Diese Zahl sei nicht nachvollziehbar und widerspreche dem Ziel, Verspätungen und damit Nachtflüge zu verringern.

Der Schutz der Bevölkerung vor Lärm in den sensiblen Nachtstunden sei ein zentrales Anliegen. In einem zweiten Antrag fordert der Regierungsrat deshalb, die Anzahl der Flugbewegungen für die Lärmberechnung in der zweiten Nachtstunde deutlich zu senken.

Die Flughafen Zürich-Aktie notiert an der SIX zeitweise 2,03 Prozent schwächer bei 221,60 Franken.

Bern (awp/sda)

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Bildquelle: Pixeljoy / Shutterstock.com
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