EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: TeamViewer SE
/ Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
TeamViewer SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
04.11.2024 / 15:33 CET/CEST
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Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Göppingen – 04. November 2024 – Im Zeitraum vom 28. Oktober 2024 bis einschließlich 01. November 2024 wurde eine Anzahl von 116.500 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms der TeamViewer SE erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 12. Dezember 2023 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 13. Dezember 2023 mitgeteilt wurde.
Die Anzahl der täglich zurückerworbenen Aktien sowie die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse betragen:
Rückkauftag
Aggregiertes Volumen
(Stück Aktien)
Volumengewichteter Durchschnittskurs (€)
28. Oktober 2024
23.000
13,5406
29. Oktober 2024
23.400
13,4179
30. Oktober 2024
23.300
13,4067
31. Oktober 2024
23.500
13,2832
01. November 2024
23.300
13,3080
Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Internetseite der TeamViewer SE veröffentlicht unter https://ir.teamviewer.com/aktienrueckkauf.
Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufprogramms im Zeitraum vom 13. Dezember 2023 bis einschließlich 01. November 2024 erworbenen Aktien beläuft sich auf eine Anzahl von 10.971.347 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der TeamViewer SE erfolgt durch eine von der TeamViewer SE beauftragte Bank über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) sowie europäische multilaterale Handelssysteme.
Kontakt:
TeamViewer SE, Investor Relations
E-Mail: ir@teamviewer.com
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