Canopy Growth Aktie 131680879 / CA1380357048
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23.04.2026 22:03:00
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Cannabis-Aktien heben ab: Tilray und Canopy Growth profitieren von möglicher Neueinstufung in den USA
Zahlreiche Cannabis-Aktien legten am Mittwoch zweistellig zu. Der Kursschub ist dabei eng mit einem möglichen historischen Schritt der US-Regierung verknüpft.
• US-Regierung könnte Neueinstufung bald vornehmen
• Erleichterungen für Branche
Cannabis-Aktien zündeten im Mittwochshandel den Turbo: Anteilsscheine von Tilray gewannen an der NASDAQ letztlich 14,22 Prozent auf 7,87 US-Dollar, während Papiere von Canopy Growth um 21,05 Prozent auf 1,38 US-Dollar zulegten. Am Donnerstag sind bei den beiden Titeln weitere Aufschläge in Höhe von 11,82 Prozent auf 6,94 US-Dollar, beziehungsweise 11,59 Prozent auf 1,22 US-Dollar zu sehen. Daneben stiegen Curaleaf-Aktien am Mittwoch an der kanadischen Börse um 25,66 Prozent auf 5,24 CAD.
Hoffnung auf baldige Neueinstufung
Angetrieben wurden die Titel dabei vor allem von der Erwartung, dass die US-Regierung Cannabis zeitnah von der strengsten Kategorie "Schedule I" des amerikanischen Betäubungsmittelrechts in die deutlich mildere Kategorie "Schedule III" überführen könnte. Die Regierung arbeite an der Umsetzung der Anordnung von US-Präsident Donald Trump vom Dezember, die die Aufsichtsbehörden anwies, Marihuana "so schnell wie möglich" neu einzustufen, berichtet "Barrons" unter Berufung auf einen US-Beamten. Eine entsprechende Entscheidung durch das Department of Justice könne bereits in den nächsten Tagen erfolgen, heisst es weiter.
Bereits im Dezember 2025 hatte eine präsidiale Anordnung die zuständigen Behörden angewiesen, die Neueinstufung von Cannabis zu beschleunigen. Im Frühjahr 2026 veröffentlichte die US-Drogenbehörde anschliessend einen offiziellen Vorschlag zur Umklassifizierung. Damit wurde ein formales Verfahren gestartet, das nach einer Kommentierungsphase in eine endgültige Regelung münden kann.
Neueinstufung als Kurstreiber
Eine Neueinstufung wäre ein struktureller Einschnitt für eine Branche, die seit Jahrzehnten unter einem regulatorischen Ausnahmezustand operiert. Bis heute steht Cannabis auf Bundesebene formal in derselben Kategorie wie Heroin - eine Einstufung, die medizinische Forschung, Finanzierung und steuerliche Behandlung massiv erschwert. Erst eine Verschiebung in Schedule III würde offiziell anerkennen, dass Cannabis medizinische Anwendungen besitzt. Denn in dieser Kategorie werden Wirkstoffe mit einem moderaten bis geringen Potenzial für körperliche und psychische Abhängigkeit erfasst, beispielsweise Ketamin, anabole Steroide und Testosteron. Für Investoren ist diese Perspektive ein klarer Bewertungshebel. Denn sie signalisiert erstmals seit Jahrzehnten einen echten Richtungswechsel auf Bundesebene.
In den Fokus rückt auch immer mehr ein bislang wenig beachteter Aspekt der möglichen Reform: das US-Steuerrecht. Cannabisunternehmen unterliegen derzeit der Regelung "Section 280E", die ihnen faktisch verbietet, viele operative Kosten steuerlich abzusetzen. Dadurch entstehen effektive Steuerquoten von teilweise mehr als 70 Prozent - ein massiver Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Branchen. Eine Einstufung in Schedule III würde diese Regelung weitgehend obsolet machen. Für einige Cannabis-Konzerne könnte das unmittelbar zweistellige Millionenbeträge jährlich freisetzen.
Zwischen Hoffnung und Realität
Trotz der Euphorie bleibt die Lage komplex. Selbst eine Einstufung in Schedule III würde laut "Barron's" keine bundesweite Legalisierung bedeuten. Weder der Freizeitkonsum wäre automatisch erlaubt noch würden bestehende Haftstrafen für Besitzdelikte aufgehoben. Auch das fragmentierte Nebeneinander unterschiedlicher Bundesstaatengesetze bliebe bestehen.
Hinzu kommt ein weiterer Unsicherheitsfaktor: der Zeitplan. Die endgültige Umsetzung hängt weiterhin von administrativen Verfahren innerhalb der US-Behörden ab und kann durch politische Widerstände oder juristische Klagen verzögert werden.
Carolin Ludwig, Redaktion finanzen.ch
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