Bayer Aktie 326835 / US0727303028
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| Uneinigkeit |
28.04.2026 17:55:00
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Bayer-Aktie tiefer: Roundup-Verfahren erreicht entscheidende Phase vor Supreme Court
Der Oberste Gerichtshof der USA zeigt sich im Rechtsstreit um den Unkrautvernichter Roundup von Bayer uneins.
Der Oberste Richter John Roberts zeigte sich zwar offen für das Argument von Bayer, dass das Bundesgesetz darauf ausgelegt sei, eine einheitliche Kennzeichnung von Herbiziden zu schaffen. Er hinterfragte jedoch, warum die Bundesstaaten nichts unternehmen könnten, wenn ein Produkt nach der Genehmigung durch die Regierung als gefährlich eingestuft werde. Wenn sich herausstelle, dass die Bundesstaaten Recht hatten, "wäre es vielleicht gut gewesen, wenn sie die Möglichkeit gehabt hätten, etwas zu tun, um die Menschen auf diese Gefahr aufmerksam zu machen, während die Bundesregierung ihren Prozess durchlief", sagte er.
Bayer ist seit der 63-Milliarden-Dollar-Übernahme von Monsanto im Jahr 2018 in Rechtsstreitigkeiten um Roundup - das weltweit am meisten verwendete Unkrautvernichtungsmittel - verwickelt. Tausende von Verbrauchern haben das Unternehmen über fast ein Jahrzehnt verklagt und behaupten, dass Glyphosat, der Hauptbestandteil von Roundup, ihren Krebs verursacht habe und das Unternehmen mehr hätte tun müssen, um sie vor den Risiken zu warnen. Der Fall, den Bayer beim Obersten Gerichtshof zur Annahme beantragte, betrifft einen Gärtner aus Missouri, John Durnell, der das Unkrautvernichtungsmittel jahrelang verwendet hat. Er macht geltend, dass das Unternehmen es versäumt habe, auf dem Produktetikett vor jeglicher Gefahr zu warnen. Eine Jury sprach ihm 1,25 Millionen Dollar Schadensersatz zu, was von einem staatlichen Berufungsgericht bestätigt wurde.
Ein günstiges Urteil vom Obersten Gerichtshof zu erhalten, ist ein zentraler Bestandteil des Plans von Bayer-Chef Bill Anderson, die Roundup-Rechtsstreitigkeiten in diesem Jahr einzudämmen. Wenn Bayer sich durchsetzt, könnte dies zur Abweisung von Tausenden von Klagen gegen das Unternehmen beitragen. Bayer hat stets beteuert, dass Roundup sicher in der Anwendung ist. Regierungen weltweit und die US-Umweltschutzbehörde haben wiederholt festgestellt, dass Glyphosat beim Menschen wahrscheinlich nicht krebserregend ist, und haben Roundup-Etiketten genehmigt, die keine Krebs-Warnhinweise enthielten. Die Internationale Agentur für Krebsforschung der Weltgesundheitsorganisation stufte Glyphosat jedoch 2015 als "wahrscheinlich krebserregend für den Menschen" ein.
Durnell und andere Kläger argumentieren, dass das Unternehmen bei der Warnung vor den möglichen Risiken des Herbizids weiter gehen sollte. Bayer argumentiert jedoch, dass diese Ansprüche die Autorität der EPA ausser Kraft setzen und zu einem Flickenteppich von Vorschriften führen würden, die von einzelnen Bundesstaaten erlassen werden. Der Federal Insecticide, Fungicide, and Rodenticide Act (FIFRA) verbietet es den Bundesstaaten, andere oder zusätzliche Warnhinweise aufzuerlegen als die, die nach Bundesgesetz erforderlich sind.
Letztlich sackten die Papiere des Pharma- und Chemiekonzerns via XETRA um 4,59 Prozent auf 36,62 Euro ab.
DOW JONES
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