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Historisch |
Schadensersatz |
24.03.2025 20:19:00
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Bayer-Aktie bricht ein: US-Gericht urteilt gegen Bayer

In einem Rechtsstreit um den glyphosathaltigen Unkrautvernichter Roundup haben US-Geschworene den Agrarchemie- und Pharma-Konzern Bayer zu knapp 2,1 Milliarden US-Dollar (1,9 Milliarden Euro) Schadenersatz verurteilt.
"Das heutige Urteil ist ein weiteres Beispiel für die Weigerung von Bayer, die Verantwortung für die Vergiftung von Menschen mit dem giftigen Unkrautvernichtungsmittel Roundup zu übernehmen", hiess es in einer Mitteilung der Anwälte des Klägers.
Bayern hingegen teilte mit: "Wir sind mit dem Urteil der Geschworenen nicht einverstanden." Die Entscheidung stehe im Widerspruch zu den wissenschaftlichen Erkenntnissen und den Bewertungen der Regulierungsbehörden auf der ganzen Welt. So hatte etwa die EU-Kommission die Zulassung von Glyphosat Ende 2023 um zehn Jahre verlängert; ein Schritt, den Umweltverbände allerdings kritisieren.
"Wir sind überzeugt, dass wir in der Berufung starke Argumente haben, um dieses Urteil aufzuheben oder zumindest den überhöhten und verfassungswidrigen Schadenersatz zu reduzieren", hiess es weiter. Der Konzern verwies ausserdem darauf, dass in der Vergangenheit der Schadenersatz im Vergleich zu den ursprünglichen Geschworenenurteilen um 90 Prozent reduziert werden konnte.
Die Probleme rund um den glyphosathaltigen Unkrautvernichter Roundup hatte Bayer sich 2018 mit der über 60 Milliarden Dollar teuren Übernahme des US-Agrarchemiekonzerns Monsanto ins Haus geholt. Im selben Jahr folgte ein erstes Urteil gegen das Dax -Unternehmen. Das setzte in den USA eine Klagewelle in Gang, die den Konzern schon viele Milliarden unter anderem für Vergleiche mit Klägern gekostet hat. Zehntausende Fälle sind gleichwohl noch offen: Stand 31. Januar 2025 wurden von insgesamt circa 181.000 angemeldeten Ansprüchen in der Causa Glyphosat rund 114.000 per Vergleich beigelegt, oder sie erfüllen aus verschiedenen Gründen nicht die Vergleichskriterien.
Für die Aktien von Bayer ging es am Montag um 7,8 Prozent auf 22,21 Euro nach unten. Ohnehin stehen die Papiere seit dem ersten Urteil 2018 unter Druck: Rund drei Viertel ihres Wertes haben sie seither eingebüsst. Zudem müssen sich Bayer-Aktionäre seit dem vergangenen Jahr mit einer Minidividende zufriedengeben. Denn: Wegen hoher Schulden hatte der Konzern Anfang 2024 angekündigt, für drei Jahre nur die vorgeschriebene Mindestdividende zu zahlen. Damit werden auch in diesem Jahr - wie im letzten - elf Cent je Aktie ausgeschüttet.
Die aktuelle Entscheidung der Geschworenen sei zwar "wenig hilfreich" und könnte andere Klägeranwälte "mutiger" machen, erklärte Analyst Richard Vosser von der Bank JPMorgan. Grundsätzlich ändere sich jedoch kaum etwas. Für den Konzern hänge weiterhin viel von Gesetzesänderungen in den einzelnen Bundesstaaten sowie vom geplanten Gang vor das höchste US-Gericht, den US Supreme Court ab.
So drängt Bayer seit einiger Zeit mit intensiver Lobbyarbeit in US-Bundesstaaten auf solche Gesetzesänderungen. Im Kern geht es um die Debatte, ob Bundesrecht zu Warnhinweisen beim Verkauf solcher Unkrautvernichter über dem Recht von Bundesstaaten steht. Denn für die US-Umweltbehörde EPA ist Glyphosat nicht krebserregend. Sie hat das Produktlabel entsprechend ohne Warnung genehmigt.
In einigen Bundesstaaten gilt diese Regelung aber nicht, sodass Kläger, die Glyphosat für ihre Krebserkrankungen verantwortlich machen, fehlende Warnhinweise monieren und sich dabei auf das Recht ihres Bundesstaates berufen. JPMorgan-Analyst Vosser verwies nun darauf, dass das Parlament und der Senat des Staates Georgia bereits eine Gesetzesänderung abgesegnet hätten, die eine Warnung vor Glyphosat-Risiken über das von der US-Umweltbehörde EPA veranschlagte Mass hinaus unnötig mache. Allerdings müsse dieses Gesetz noch vom Gouverneur des Staates unterschrieben werden.
Wichtiger sei zudem die Entwicklung im Bundesstaat Missouri, so Vosser weiter. Denn dort seien rund 80 Prozent der noch offenen Fälle wegen angeblicher Krebsrisiken glyphosathaltiger Unkrautvernichter anhängig. In dem Staat habe ein Gesetz wie in Georgia das Parlament durchlaufen und liege jetzt beim Senat.
Bayer hofft zudem weiterhin perspektivisch auf ein Grundsatzurteil des obersten US-Gerichts, des Supreme Court. Der soll demnach ein für allemal klären, ob Bundesrecht zu Warnhinweisen beim Verkauf von Unkrautvernichtern über dem Recht von Bundesstaaten steht. Allerdings ist offen, ob und wann sich der Supreme Court der Sache annehmen wird.
Der seit Juni 2023 amtierende Bayer-Chef Bill Anderson hatte Anfang März auf der Bilanzpressekonferenz erklärt, dass das Timing hier etwas ungewiss sei. Denn es gebe mehrere Fälle, die die Grundlage für den Gang zum Supreme Court bilden könnten - "und jeder dieser Fälle arbeitet sich durch die unteren Berufungsgerichte". Unter Anderson hatte Bayer die Lobbyarbeit in den USA intensiviert, um Gesetzesänderungen anzustossen.
/nau/mis/DP/mis
WASHINGTON/LEVERKUSEN (awp international)Weitere Links:
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