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Google Aktie 1916494 / US38259P5089

Nach Milliardenstrafe 14.11.2025 11:15:36

Alphabet-Aktie in Rot: EU droht mit Zerschlagung - Google reagiert mit umfassenden Änderungen - Idealo erhält Schadensersatz

Alphabet-Aktie in Rot: EU droht mit Zerschlagung - Google reagiert mit umfassenden Änderungen - Idealo erhält Schadensersatz

Google hat auf Druck aus Brüssel Änderungen an seinem Geschäftsmodell mit Werbung angekündigt und will damit einer Zerschlagung entgehen.

Ziel sei es, alle Wettbewerbsbedenken der EU-Kommission auszuräumen, teilte der US-Konzern am Freitag mit. Die Kommission muss nun bewerten, ob ihr die Zusagen ausreichen.

Brüssel hatte im September eine Strafe in Höhe von fast drei Milliarden Euro gegen Google verhängt, weil das Reklamegeschäft des Konzerns aus Sicht der Brüsseler Ermittler gegen die Wettbewerbsregeln der EU verstösst. Die Kommission forderte Google zudem auf, sein Geschäftsmodell grundlegend zu ändern, und drohte mit einer Zerschlagung.

Google macht auf verschiedene Arten Geld mit Werbung. Neben Werbebannern auf den Google-Seiten selbst betreibt der Konzern beispielsweise Server, über die andere Webseiten ihre Werbeplätze verwalten können. Ausserdem hat Google ein Auktionssystem, das Werbeanbieter und Webseiten zusammenbringt, sowie Programme für den Kauf von Anzeigebannern im Netz.

Nach Einschätzung aus Brüssel beherrscht Google den Markt für diese Werbetechnologien und nutzt seine Stellung zusätzlich aus, sodass Wettbewerber kaum Chancen haben. Die Dienste bevorzugen sich den Ermittlern zufolge gegenseitig. Sie tauschten zudem Informationen aus, sodass der Google-eigene Dienst stets das beste Angebot machen kann.

Google will mit Behörden kooperieren

Google versprach nun, mehr Informationen zu Werbegeboten zu veröffentlichen und damit für Wettbewerber zugänglich zu machen. Ausserdem sollen die Google-Werbeserver mit einer Alternative zum hauseigenen Auktionsprogramm verknüpft werden, dem Open-Source-Programm Prebit.

Eine Google-Sprecherin erklärte, mit den Zusagen würden die Vorwürfe der EU-Kommission aus Konzernsicht "vollständig" ausgeräumt. Google werde in den kommenden Monaten weiter mit den Ermittlern zusammenarbeiten, die verhängte Strafe aber dennoch vor Gericht anfechten.

Brüssel werde nun prüfen, ob Google damit "die Praxis der Eigenbevorzugung wirksam beendet und inhärente Interessenkonflikte behebt", teilte eine Sprecherin mit. Die Kommission hatte bereits erklärt, dass sie eine Zerschlagung des Geschäftsmodells für die einzige Lösung hält. Eine solche Entscheidung ist nach EU-Recht aber nur als letztes Mittel erlaubt, zunächst muss die Kommission mit Google verhandeln.

In den USA läuft im gleichen Fall bereits ein Gerichtsverfahren. Vor einem Bundesgericht im US-Staat Virginia werden am Montag die Schlussanträge erwartet, ein Urteil soll in den folgenden Wochen oder Monaten fallen. In einem anderen Fall war Google einer Zerschlagung entgangen, damals ging es um den Webbrowser Chrome.

Google muss Idealo 465 Millionen Schadenersatz zahlen

Google muss dem deutschen Preisvergleichsportal Idealo wegen Kartellverstössen rund 465 Millionen Euro Schadenersatz zahlen. Das hat das Landgericht Berlin entschieden. Die mehrheitlich zum Medienkonzern Axel Springer gehörende Preisvergleichsmaschine hatte Google vorgeworfen, seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschine über Jahre hinweg missbraucht zu haben. Dabei habe der US-Konzern eigene Angebote gegenüber Idealo bevorzugt.

Die zugesprochene Schadenersatzsumme liegt allerdings deutlich unter der Forderung von Idealo. In der Klage hatte die Vergleichs-Suchmaschine ursprünglich 3,5 Milliarden Euro von Google verlangt, als Schadenersatz inklusive Zinsen. Die Klage von Idealo bezog sich auf den Zeitraum von 2008 bis Ende 2023. Für die Jahre 2024 und 2025 könnte Idealo weiteren Schadenersatz verlangen.

107 Millionen Euro Schadenersatz in zweitem Verfahren

In einem ähnlich gelagerten Fall wurde der Producto GmbH (Testberichte.de) ebenfalls ein Schadenersatz in Millionenhöhe zugesprochen. Hier beläuft sich die Summe auf gut 107 Millionen Euro. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Es ist jeweils die Berufung zum Kammergericht Berlin möglich.

Konkret geht es darum, dass Google seinen eigenen Preisvergleichsdienst in den Suchergebnissen bevorzugt und gleichzeitig konkurrierende Angebote benachteiligt hat. Die Klagen stützten sich dabei unter anderem auf die bereits von der EU-Kommission 2017 verhängte hohe Kartellstrafe gegen Google in diesem Bereich.

Im vorbörslichen NASDAQ-Handel zeigt sich die Alphabet-Aktie zeitweise 0,31 Prozent schwächer bei 277,70 US-Dollar.

(awp/sda/afp)

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Bildquelle: Naypong / Shutterstock.com

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