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Aktuell kann die SNB-Generalversammlung, in der die Kantone eine Mehrheit haben, fünf Bankratsmitglieder wählen. Die übrigen sechs Bankräte werden vom Bundesrat bestimmt. Wenn die Kantone von der Nationalbank unmittelbarer informiert würden, gäbe es nicht mehr - wie jüngst geschehen - Überraschungen für die Finanzhaushalte der Kantone, wird der Vorstoss begründet.
Die Initianten sehen ihre Forderungen als Beitrag zur Stärkung der Stabilität des gesamten Finanzsystems. Sie beeinträchtigten die Unabhängigkeit der SNB bei der Geld- und Währungspolitik keineswegs.
cp