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Zürich (awp) - Die US Steuerbehörden griffen gemäss einem Artikel der "Handelszeitung" (Vorabdruck Ausgabe vom 9. Februar) bei ihre Ermittlungen gegen Wegelin, Julius Bär oder Basler Kantonalbank nicht nur auf Selbstanzeigen von US-Steuersündern zurück. Sie sollen auch aus Dossiers der UBS gewusst haben, welche Finanzinstitute Kunden der Schweizer Grossbank übernommen hatten, schreibt die Zeitung unter Berufung auf ihr vorliegende Dokumente.
Die UBS weist gegenüber AWP darauf hin, dass die in dem Artikel dargestellten Fakten bereits lange bekannt waren und zusätzlich im Jahr 2011 durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes noch einmal öffentlich bestätigt wurden. Die Bank habe die Weisungen der Schweizer Behörden befolgt und die geforderten Unterlagen bereitgestellt. Bei der Frage der Unkenntlichmachung sei in dem Urteil festgestellt worden, dass die Bank, an die das Geld bei der Schliessung überwiesen wurde, nicht "unbeteiligte Dritte" wäre und deshalb ihr Name zu liefern sei.
"Sowohl unter der Verfügung der Finma als auch gemäss der Amtshilfeverfügung war die UBS angewiesen, den Schweizer Behörden auch die Korrespondenz mit dem Kunden und die Schliessungsinstruktionen zu liefern", bestätige UBS-Sprecher Serge Steiner gegenüber AWP seine in der HaZ zitierten Aussagen.
sig/yr
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